Blaulicht

Trun­ken­heits­fahrt mit anschlie­ßen­der Ver­kehrs­un­fall­flucht, Sach­be­schä­di­gung — wei­te­re Polizeimeldungen

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Wes­t­ov­er­le­din­gen  

In der Nacht von dem 08.10.2022 auf den 09.10.2022 kam es in einem Indus­trie­ge­biet in Ihr­ho­ve Nord zu einer Sach­be­schä­di­gung durch einen Pkw. Ein bis­lang unbe­kann­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer war bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen nach gegen das Zufahrts­tor des Fir­men­ge­län­des gefah­ren, sodass der Schließ­me­cha­nis­mus, sowie das Tor selbst, beschä­digt wur­de. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, wer­den gebe­ten sich mit der Dienst­stel­le Wes­t­ov­er­le­din­gen in Ver­bin­dung zu setzen.

Uple­n­gen — Trun­ken­heits­fahrt mit anschlie­ßen­der Verkehrsunfallflucht

Am 09.10.2022, um 21:34 Uhr, kam es auf der Süd­ge­orgs­feh­ner Stra­ße, auf der dor­ti­gen Auto­bahn­brü­cke zu einem Ver­kehrs­un­fall. Ein allein­be­tei­lig­ter 26-jäh­ri­ger Fahr­zeug­füh­rer aus Uple­n­gen hat­te ver­sucht auf der Land­stra­ße zu wen­den. Dabei fuhr er gegen die Schutz­plan­ke und blieb mit der Anhän­ger­kupp­lung sei­nes Pkw anschlie­ßend unter die­ser hän­gen. Trotz Anspra­che durch eine anwe­sen­de Zeu­gin ent­fern­te sich der 26-jäh­ri­ge, nach­dem er sei­nen unbe­leuch­te­ten Pkw von der Schutz­plan­ke lösen konn­te, von der Unfall­stel­le. Wäh­rend sei­ner Flucht ver­ur­sach­te der Uple­n­ge­ner noch einen wei­te­ren Ver­kehrs­un­fall im Schlackweg/Friesenstraße in Hol­len. An die­ser Ört­lich­keit konn­te der Fahr­zeug­füh­rer durch mitt­ler­wei­le benach­rich­tig­te Poli­zei­be­am­te gestellt wer­den. Vor Ort stell­te sich her­aus, dass der 26-jäh­ri­ge unter einer deut­li­chen Beein­flus­sung infol­ge alko­ho­li­scher Geträn­ke und Betäu­bungs­mit­tel stand. Ein frei­wil­li­ger Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,78 Pro­mil­le. Ein frei­wil­li­ger Urin-Vor­test ver­lief posi­tiv auf Can­na­bis und Koka­in. Im Rah­men der Blut­pro­ben­ent­nah­me gab der 26-jäh­ri­ge an, eben­falls Medi­ka­men­te zu neh­men, die nach Anga­ben des Arz­tes zusätz­lich die Fahr­tüch­tig­keit beein­flus­sen. Im Besitz eines Füh­rer­schei­nes war der 26-jäh­ri­ge, der wäh­rend der Maß­nah­men auf der Dienst­stel­le die Beam­ten auch noch belei­dig­te, eben­falls nicht. Der 26-jäh­ri­ge muss sich nun in diver­sen Straf­ver­fah­ren verantworten.


 

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