Blaulicht
Überfall auf Pub in Leer: BGH bestätigt sechsjährige Haftstrafe
Beitragsbild: Symbolfoto erstell über KI @LeserECHO
Nach Überfall auf Pub in Leer: Haftstrafe für 31-Jährigen nun rechtskräftig
LEER / AURICH – Das Urteil gegen einen 31-jährigen Mann aus Papenburg wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung ist endgültig. Wie nun bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit muss der Mann eine sechsjährige Freiheitsstrafe verbüßen.
Dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Aurich (Az.: 19 KLs 7/25) ging ein Vorfall im Februar 2025 voraus, der in der Leeraner Gastronomieszene für Aufsehen gesorgt hatte.
Überfall mit Messer beim Abschließen
Nach den Feststellungen der 4. Großen Strafkammer passte der bereits mehrfach vorbestrafte Täter die Wirtin eines Pubs in Leer sowie deren Angestellten beim nächtlichen Abschließen des Lokals ab. Unter Vorhalt eines Messers zwang er die Anwesenden zur Herausgabe von 100 Euro Bargeld sowie jeweils einer Flasche Schnaps und Cola.
Im Anschluss an die Tat flüchtete der Mann mit der Beute. Die alarmierte Polizei reagierte jedoch schnell: Noch in derselben Nacht konnte der Verdächtige im Stadtgebiet festgenommen werden. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Bundesgerichtshof bestätigt Strafmaß
Das Landgericht Aurich hatte den Angeklagten bereits am 18. Juli 2025 zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 31-Jährige legte daraufhin Revision ein, um das Urteil rechtlich prüfen zu lassen.
Diese Prüfung durch den Bundesgerichtshof (Az. 3 StR 459/25) ergab jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Mit dem Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde die Revision verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig und wird nun vollstreckt.
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