Blaulicht

Über­fall auf Pub in Leer: BGH bestä­tigt sechs­jäh­ri­ge Haftstrafe

Veröffentlicht

am

Bei­trags­bild: Sym­bol­fo­to erstell über KI @LeserECHO 

Nach Über­fall auf Pub in Leer: Haft­stra­fe für 31-Jäh­ri­gen nun rechtskräftig

LEER / AURICH – Das Urteil gegen einen 31-jäh­ri­gen Mann aus Papen­burg wegen beson­ders schwe­rer räu­be­ri­scher Erpres­sung ist end­gül­tig. Wie nun bekannt wur­de, hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) die Revi­si­on des Ange­klag­ten als unbe­grün­det ver­wor­fen. Damit muss der Mann eine sechs­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe verbüßen.

Dem rechts­kräf­ti­gen Urteil des Land­ge­richts Aurich (Az.: 19 KLs 7/25) ging ein Vor­fall im Febru­ar 2025 vor­aus, der in der Leera­ner Gas­tro­no­mie­sze­ne für Auf­se­hen gesorgt hatte.

Über­fall mit Mes­ser beim Abschließen

Nach den Fest­stel­lun­gen der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer pass­te der bereits mehr­fach vor­be­straf­te Täter die Wir­tin eines Pubs in Leer sowie deren Ange­stell­ten beim nächt­li­chen Abschlie­ßen des Lokals ab. Unter Vor­halt eines Mes­sers zwang er die Anwe­sen­den zur Her­aus­ga­be von 100 Euro Bar­geld sowie jeweils einer Fla­sche Schnaps und Cola.

Im Anschluss an die Tat flüch­te­te der Mann mit der Beu­te. Die alar­mier­te Poli­zei reagier­te jedoch schnell: Noch in der­sel­ben Nacht konn­te der Ver­däch­ti­ge im Stadt­ge­biet fest­ge­nom­men wer­den. Seit die­sem Zeit­punkt befin­det er sich unun­ter­bro­chen in Untersuchungshaft.

Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt Strafmaß

Das Land­ge­richt Aurich hat­te den Ange­klag­ten bereits am 18. Juli 2025 zu einer sechs­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt. Der 31-Jäh­ri­ge leg­te dar­auf­hin Revi­si­on ein, um das Urteil recht­lich prü­fen zu lassen.

Die­se Prü­fung durch den Bun­des­ge­richts­hof (Az. 3 StR 459/25) ergab jedoch kei­ne Rechts­feh­ler zum Nach­teil des Ange­klag­ten. Mit dem Beschluss vom 18. Dezem­ber 2025 wur­de die Revi­si­on ver­wor­fen. Das Urteil ist somit rechts­kräf­tig und wird nun vollstreckt.

 

Anzeige 
Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen