Blaulicht

Unfall auf der Auto­bahn — Trun­ken­heit im Straßenverkehr

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 15.06.2023

 

Unfall auf der Auto­bahn — Trun­ken­heit im Straßenverkehr

 

BAB 31/ Leer — Unfall auf der Autobahn

Am 12.06.2023 kam gegen 08:16 Uhr zu einem Unfall auf der BAB 31 in Höhe der Anschluss­stel­le Leer-Nord als ein der­zeit unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer mit einem wei­ßen Lini­en­bus in Fahrt­rich­tung Emden auf­fuhr. Der Fah­rer des wei­ßen Lini­en­bus­ses (mit nicht näher bekann­ter Auf­schrift) wech­sel­te vom Beschleu­ni­gungs­strei­fen auf den Haupt­fahr­strei­fen, ohne zu beach­ten, dass sich dort bereits fah­ren­der­wei­se in glei­cher Höhe ein Sat­tel­zug mit Auf­lie­ger befand. Um eine Kol­li­si­on mit dem Bus zu ver­mei­den wich der 49-jäh­ri­ge Fah­rer des Sat­tel­zu­ges auf den Über­hol­fahr­strei­fen aus. Ein mit höhe­rer Geschwin­dig­keit hin­ter dem Sat­tel­zug her­an­na­hen­der 20-jäh­ri­ger mit einem VW Trans­por­ter, sah den Grund für das Aus­weich­ma­nö­ver, konn­te aber nicht mehr recht­zei­tig brem­sen und fuhr so auf den Sat­tel­zug auf. Durch den Unfall wur­de der Sat­tel­auf­lie­ger am Heck beschä­digt, blieb aber fahr­be­reit. Der VW Trans­por­ter wur­de an der Front und am Küh­ler beschä­digt, zudem hat­ten die Air­bags aus­ge­löst, so dass das Fahr­zeug nicht mehr fahr­be­reit war und gebor­gen wer­den muss­te. Ver­letzt wur­den nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen kei­ner der Unfall­be­tei­lig­ten. Der Fah­rer des ver­ur­sa­chen­den Omni­bus­ses ent­fern­te sich von der Unfall­stel­le, ohne sich um das Gesche­hen wei­ter zu küm­mern. Daher bit­tet die Auto­bahn­po­li­zei Leer mög­li­che Zeu­gen, sich mit der Dienst­stel­le in Ver­bin­dung zu setzen.

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Trun­ken­heit im Straßenverkehr 

Am 14.06.2023 wur­de gegen 23:45 Uhr durch Ver­kehrs­teil­neh­mer auf der Bun­des­stra­ße 70 in Fahrt­rich­tung Papen­burg ein auf­fäl­li­ges Fahr­zeug fest­ge­stellt. Nach ers­ten Mit­tei­lun­gen fuhr der besag­te Pkw mit auf­fäl­lig lang­sa­mer Geschwin­dig­keit und star­ken Schlan­gen­li­ni­en. Die Zeu­gen behiel­ten das ver­däch­ti­ge Fahr­zeug im Blick und infor­mier­ten umge­hend tele­fo­nisch die Poli­zei. Ein­ge­setz­te Kräf­te der Poli­zei Leer konn­ten das Fahr­zeug durch die Stand­ort­mit­tei­lung der Zeu­gen im Bereich Völ­len­er­fehn kon­trol­lie­ren. Das Fahr­zeug war mit zwei min­der­jäh­ri­gen Jugend­li­chen, einem Her­an­wach­sen­den und einer 41-jäh­ri­gen Frau aus dem Land­kreis Aurich besetzt. Bei den ers­ten Ermitt­lun­gen vor Ort gab die 41-jäh­ri­ge Frau an, dass sie das Fahr­zeug, wel­ches auch in ihrem Besitz steht, gefah­ren habe. Eine Über­prü­fung der Fahr­taug­lich­keit ergab, dass die Betrof­fe­ne einen Alko­hol­wert von 2,06 Pro­mil­le auf­wies. Daher wur­den gegen die Frau wei­te­re poli­zei­li­che Maß­nah­men ein­ge­lei­tet. Sie muss sich zudem in einem Straf­ver­fah­ren ver­ant­wor­ten und das Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen wur­de ihr untersagt.


 

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