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Urkun­den­fäl­schung in Ver­bin­dung mit einem Kenn­zei­chen, Dieb­stahl von Bie­nen­völ­kern — wei­te­re Meldungen

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Leer — Urkun­den­fäl­schung in Ver­bin­dung mit einem Kennzeichen 

Am 04.10.2022 wur­de an der Zulas­sungs­stel­le in Leer an der Ring­stra­ße ein 22-jäh­ri­ger Mann aus Leer mit einem Pkw ange­trof­fen, wel­cher die­sen Pkw nach eige­nen Anga­ben amt­lich zulas­sen woll­te. Jedoch hat­te die Mann aus Leer an sei­nem Fahr­zeug rote Kenn­zei­chen ange­bracht, wel­che diver­se Auf­fäl­lig­kei­ten zeig­ten. Zum einen war die genutz­te Kenn­zei­chen­ken­nung aus dem Land­kreis Leer nicht amt­lich aus­ge­ge­ben und zum ande­ren befan­den sich amt­li­che Sie­gel der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf den Schil­dern. Daher wur­den die gefälsch­ten Kenn­zei­chen von ein­ge­setz­ten Kräf­ten der Poli­zei sicher­ge­stellt und ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass es für direk­te Fahr­ten von und zu der Zulas­sungs­stel­le beson­de­re Regeln gibt. Grund­sätz­lich ist es ver­bo­ten, ein Fahr­zeug kom­plett ohne Kenn­zei­chen im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr zu bewe­gen. Es ist gemäß der Fahr­zeug­zu­las­sungs­ver­ord­nung mög­lich, direkt zur Zulas­sungs­stel­le zu fah­ren, wenn sich an dem Fahr­zeug das vor­he­ri­ge amt­lich zuge­las­se­ne Kenn­zei­chen ohne amt­li­ches Sie­gel befin­det und die Fahrt inner­halb des Zulas­sungs­be­zir­kes statt­fin­det. Auch müs­sen die­se Fahr­ten von der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfasst sein. Die Rück­fahrt von der Zulas­sungs­stel­le ist mit einem ent­fern­ten amt­li­chen Sie­gel für die Dau­er des Tages der Außer­be­trieb­set­zung gestat­tet (§ 10 Absatz 4 Fahr­zeug­zu­las­sungs­ver­ord­nung). Für pri­va­te Fahr­ten, die aus­schließ­lich der Über­füh­rung oder der Pro­be­fahrt die­nen dür­fen, ist ein amt­li­ches Kurz­zeit­kenn­zei­chen zu ver­wen­den und eine Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung erforderlich.

Emden — Laden­die­bin auf fri­scher Tat betroffen

Am 04.10.2022, um 11:21 Uhr, konn­te eine 39-jäh­ri­ge Frau in einem Ver­brau­cher­markt in der Thü­rin­ger Stra­ße bei einem Laden­dieb­stahl ertappt wer­den. Die Laden­die­bin steck­te meh­re­re Gegen­stän­de, in Höhe eines Gesamt­wer­tes von 22,45EUR, in ihre Tasche und pas­sier­te damit den Kas­sen­be­reich, wor­auf­hin sie von der Laden­de­tek­ti­vin ange­spro­chen wur­de. Weil die Frau sich nicht aus­wei­sen konn­te und Sprach­bar­rie­ren vor­la­gen, wur­de sie der Dienst­stel­le Emden zuge­führt. Dort wur­de durch die Ein­satz­kräf­te ein Straf­ver­fah­ren gegen die 39-jäh­ri­ge eingeleitet.

Emden — Ver­kehrs­un­fall­fluch­ten (2) — Zeu­gen gesucht 

Am 29.09.2022, zwi­schen 08:00 — 18:15 Uhr, kam es auf dem Park­platz am Bahn­hofs­platz in Emden zu einer Ver­kehrs­un­fall­flucht. Ein bis­lang unbe­kann­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer beschä­dig­te einen ord­nungs­ge­mäß gepark­ten grau­en Hyun­dai i10 an der lin­ken Fahr­zeug­sei­te und ent­fern­te sich dar­auf­hin vom Unfall­ort, ohne sich um die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu kümmern.

Zu einer wei­te­ren Ver­kehrs­un­fall­flucht in Emden kam es am 05.10.2022. Dort wur­de in der Zeit von 10:30 Uhr bis 11:20 Uhr auf dem Park­platz eines Ver­brau­cher­mark­tes an der Thü­rin­ger Stra­ße ein grau­er Pkw Mer­ce­des B 180 am hin­te­ren rech­ten Kot­flü­gel durch einen unbe­kann­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer beschä­digt. Auch hier ent­fern­te sich der Ver­ur­sa­cher, ohne sich zu erken­nen zu geben. Daher wer­den Zeu­gen, die Hin­wei­se zum jewei­li­gen Gesche­hen geben kön­nen, gebe­ten, sich mit dem Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at Emden in Ver­bin­dung zu setzen.

Wee­ner — Dieb­stahl von Bienenvölkern

In der Zeit vom 23.09.2022 bis zum 05.10.2022 kam es von einem Grund­stück im Lüch­ten­bor­ger Weg mitt­ler­wei­le bereits drei­mal zu Dieb­stäh­len von ins­ge­samt 3 Bie­nen­völ­kern. Der ers­te Dieb­stahl wur­de durch die betrof­fe­ne Hob­by­im­ke­rin bereits am 28.09.bemerkt. Dann wur­den wei­te­re Dieb­stäh­le am 04.10. und am 05.10. bemerkt. Bei den Taten wur­den eben­falls die kom­plet­ten Rähm­chen aus den Bie­nen­käs­ten ent­fernt und mit­ge­nom­men. Ins­ge­samt ent­stand ein Scha­den im hohen drei­stel­li­gen Bereich. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu den Taten geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Wee­ner in Ver­bin­dung zu setzen.

Moormerland/ BAB 31 — Unfall auf der Autobahn 

Am 05.10.2022 kam es gegen 08:23 Uhr auf der A 31 zwi­schen den Anschluss­stel­len Neer­moor und Rie­pe zu einem Ver­kehrs­un­fall. An einem Renault Trans­por­ter aus Leer kam es an der hin­te­ren rech­ten Berei­fung zu einem Defekt, wodurch der Rei­fen platz­te. Dadurch kam das Fahr­zeug ins Schleu­dern, prall­te rechts­sei­tig in die Außen­schutz­plan­ke und kam schließ­lich mit­tig auf der Fahr­bahn zum Ste­hen. Die Unfall­stel­le wur­de umge­hend durch zwei Ein­satz­fahr­zeu­ge der Auto­bahn­po­li­zei ange­fah­ren und abge­si­chert. Bei der Unfall­auf­nah­me stell­te sich her­aus, dass der 24 Jah­re alte Fahr­zeug­füh­rer mit Wohn­sitz in Moorm­er­land und die 24 und 25 Jah­re alten Bei­fah­rer aus Moorm­er­land und Leer ver­letzt wur­den und in umlie­gen­de Kran­ken­häu­ser ver­bracht wer­den muss­ten. Das betei­lig­te Fahr­zeug war nicht mehr fahr­be­reit und muss­te mit­tels Abschlepp­un­ter­neh­men gebor­gen wer­den. Der Ver­kehr wur­de von der Poli­zei an der Anschluss­stel­le Neer­moor abge­lei­tet. Ent­ge­gen der poli­zei­li­chen Wei­sun­gen fuh­ren eini­ge Ver­kehrs­teil­neh­mer trotz­dem über die gegen­über­lie­gen­de Zufahrt Neer­moor wie­der auf die Auto­bahn, wodurch die­se dann erneut vor der Unfall­stel­le stan­den. Es war somit eine poli­zei­li­che Rück­füh­rung die­ser Ver­kehrs­teil­neh­mer durch wei­te­re Ein­satz­kräf­te not­wen­dig. Zu Ber­gungs-und Rei­ni­gungs­zwe­cken war die A 31 für die Zeit von 08:45 Uhr bis 11:00 Uhr voll gesperrt. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass ins­be­son­de­re bei Ver­kehrs­un­fäl­len und damit zusam­men­hän­gen­den Maß­nah­men den Wei­sun­gen der ein­ge­setz­ten Kräf­te unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten ist.


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