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Ver­kehrs­mel­dung: Voll­sper­rung der Haupt­stra­ße in Loga (B436) wegen Sanierungsarbeiten

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Mit­tei­lung: Sanie­rung der Haupt­stra­ße in Loga (B436) vom 06.07. bis 16.08.2023

Im Auf­trag der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr wird die Haupt­stra­ße in Loga (B436) im Zeit­raum vom 06.07. bis 16.08.2023 saniert. Der betrof­fe­ne Bereich erstreckt sich zwi­schen der Kreu­zung Spier und den Auf- und Abfahr­ten der Mai­bur­ger Stra­ße (L20).

Im ers­ten Bau­ab­schnitt, zwi­schen der Kreu­zung Spier und der Kreu­zung Hohe Loga, wird es vom 06.07. bis vor­aus­sicht­lich 14.07.2023 zu einer Voll­sper­rung für den Durch­gangs­ver­kehr kom­men. Der Anlie­ger­ver­kehr wird, soweit mög­lich, die Zufahrt zu den Grund­stü­cken gewähr­leis­tet. Wäh­rend der Fräs- und Asphalt­ar­bei­ten ist auch der Anlie­ger­ver­kehr nicht mög­lich. Genaue­re Infor­ma­tio­nen zu den Zeit­räu­men kön­nen vor Ort bei der Bau­lei­tung erfragt werden.

Der Durch­gangs­ver­kehr wird über die Feld­stra­ße (K62), Eisin­g­hau­se­ner Stra­ße (K2) und Heis­fel­der Stra­ße (B70) umge­lei­tet. Schwer­last­ver­kehr wird bereits in Hesel und Folm­husen auf die Voll­sper­rung hin­ge­wie­sen und über die B438 und B72 umge­lei­tet. Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger kön­nen den Bereich über die Neben­an­la­gen passieren.

Die Arbei­ten für den 2. und 3. Bau­ab­schnitt sind für das Wochen­en­de der 28. Kalen­der­wo­che geplant. Vom 14.07. nach­mit­tags bis vor­aus­sicht­lich 17.07. um 06:30 Uhr wird die Kreu­zung Hohe Loga — B70 — Daa­ler­stra­ße voll gesperrt sein. Im wei­te­ren Ver­lauf wird die B436 bis zur Über­füh­rung der Ale­man­nen­stra­ße gesperrt sein. Der Ver­kehr wird über die bestehen­de Umlei­tung geführt.

Der zuvor gesperr­te Bereich zwi­schen der Kreu­zung Spier und der Kreu­zung Hohe Loga wird dann wie­der frei­ge­ge­ben sein. Anschlie­ßend erfol­gen die Arbei­ten an den Auf- und Abfahr­ten zur Mai­bur­ger Stra­ße (L20). Dabei wird jeweils die Fahrt­rich­tung Aurich-Leer gesperrt und über die Feld­stra­ße zur Heis­fel­der Stra­ße umge­lei­tet. Die Fahrt­rich­tung Leer-Aurich bleibt wäh­rend des gesam­ten Zeit­raums frei.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbringung/Aufstellung der Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO 


Kreis­tag hat För­der­richt­li­nie für Bal­kon­kraft­wer­ke beschlos­sen / Anträ­ge sol­len ab 3. Juli mög­lich sein.

 
Start­schuss für die För­de­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken im Land­kreis Leer: An die­sem Diens­tag (27. Juni) hat der Kreis­tag die dafür not­wen­di­ge Richt­li­nie beschlos­sen, die am kom­men­den Frei­tag im Amts­blatt ver­öf­fent­licht wer­den soll. Auf die­ser Grund­la­ge kön­nen Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner dann ab dem 3. Juli Zuschüs­se bean­tra­gen, wenn sie für das eige­ne Haus oder ihre Woh­nung ein Bal­kon­kraft­werk anschaf­fen wollen.
 
Je Anla­ge und Haus­halt gibt es 150 Euro. Der Kreis­tag hat für die­ses Jahr 60.000 Euro zur Ver­fü­gung gestellt, so dass ins­ge­samt 400 Bal­kon­kraft­wer­ke geför­dert wer­den können.
 
Die Antrags­stel­lung erfolgt online. Das Online-For­mu­lar wird am kom­men­den Mon­tag, 3. Juli, um 10 Uhr im Por­tal Open­Kreis­haus frei­ge­schal­tet. Wer sei­nen Antrag digi­tal stel­len will, muss sich zuvor regis­trie­ren. Die­se Regis­trie­rung kann bereits jetzt, also noch vor der Frei­schal­tung des For­mu­lars, erfolgen.
Die Links zum Ser­vice­por­tal des Land­krei­ses Leer sowie die Bedin­gun­gen der För­de­rung kön­nen auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses nach­ge­le­sen wer­den — unter www.landkreis-leer.de/Balkonkraftwerke
Wer Schwie­rig­kei­ten hat, den Antrag online zu stel­len, soll­te sich gege­be­nen­falls Hil­fe in der Fami­lie oder Freun­den holen. Unter­stüt­zung ermög­licht aber auch der Land­kreis: In einem ange­mes­se­nen Rah­men wird die Ver­wal­tung kurz­fris­tig Ter­mi­ne anbie­ten, bei denen das Amt für Digi­ta­li­sie­rung und Wirt­schaft Inter­es­sen­ten bera­ten und bei der Antrags­stel­lung unter­stüt­zen wird. Wer einen Ter­min ver­ein­ba­ren möch­te, kann sich unter fol­gen­der Tele­fon­num­mer anmel­den: 0491/926 1896.
Die Zuschüs­se wer­den nach dem Wind­hund­prin­zip ver­ge­ben, also in der Rei­hen­fol­ge, in der die Anträ­ge ein­ge­hen. Sobald der För­der­topf leer ist, wird das Ver­fah­ren gestoppt; es kön­nen dann kei­ne Anträ­ge mehr gestellt werden.
 
Eine För­de­rung wird nur dann gewährt, wenn die Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge noch nicht ange­schafft ist. Ein Antrag im Nach­hin­ein für bereits ange­schaff­te oder auch nur bereits bestell­te Anla­gen wird ent­spre­chend des Richt­li­ni­en-Ent­wurfs nicht genehmigt.
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