Lokal
Verkehrsregelungen für den Gallimarkt und Galliviehmarkt 2023 in Leer (Ostfriesland)
Verkehrsbehördliche Maßnahme für den Gallimarkt und Galliviehmarkt 2023 in Leer (Ostfriesland)
Die Stadt Leer (Ostfriesland) gibt gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung die folgenden verkehrsbehördlichen Maßnahmen während des Gallimarktes und Galliviehmarktes 2023 bekannt:
a) Straßensperrungen vom 06. bis 18. Oktober 2023:
- Industriestraße (im Zeitraum 10.10. bis 11.10.2023)
- Garrelsstraße
- Königstraße
- Dr.-vom-Bruch-Brücke ab dem 11.10.2023 gegen 07:00 Uhr
- Pferdemarktstraße (ab Süderhammrich in Richtung Große Bleiche)
- Blinke (ab Ende der Bushaltestelle vor dem Theater in Richtung Große Bleiche)
- Schmiedestraße
- Luth. Schulgang
- Süderkreuzstraße
- Kampstraße
- Neue Straße (ab Zufahrt Waageparkplatz bis Einmündung Königstraße) ab dem 11.10.2023
b) Halteverbote und eingeschränkte Halteverbote vom 29. September bis 18. Oktober 2023:
- Industriestraße
- Blinke
- Westerende
- Hafenstraße
- Hirtenweg
- Plytenbergstraße
- Nessestraße
- Süderkreuzstraße
- Schmiedestraße
- Dr.-v.-Bruch-Brücke
- Steinburgsgang
- Luth. Schulgang
- Neue Straße
- Bgm.-Pustau-Straße
- Pferdemarktstraße
- Groninger Straße
- Bgm.-Dieckmann-Straße
- Garrelsstraße
- Patersgang
- Bullenkamp
- Breslauer Straße
- Königstraße
- Süderhammrich
c) Sonstige Anordnungen:
- In der Neuen Straße wird eine Zwei-Richtungsverkehrsführung für Anlieger eingerichtet. Die Neue Straße kann jedoch nur von der Groninger Straße aus angefahren werden.
- Der Anliegerverkehr zur Blinke ist nur aus Richtung der Ubbo-Emmius-Straße möglich.
- Im Bereich Westerende/Plytenbergstraße wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet.
- Die Zufahrt zum Hirtenweg/Bullenkamp erfolgt über die Groninger Straße und „Süderhammrich“.
- Es werden Taxenplätze an der Dr.-vom-Bruch-Brücke eingerichtet, sowie zusätzliche Behindertenparkplätze auf dem Waageparkplatz und vor der Aula der BBS II.
- Der Gallimarktsplatz wird ab dem 30. September und der Parkplatz BBS ab dem 06. Oktober ab 06:00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Diese Maßnahmen treten mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Kraftfahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt sind und den Verkehrsablauf beeinträchtigen oder Rettungswege versperren, werden konsequent abgeschleppt.
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