Blaulicht

Ver­kehrs­un­fäl­le (2), über­la­de­ne Fahr­zeu­ge — wei­te­re Polizeimeldungen

Veröffentlicht

am

Ver­kehrs­un­fäl­le (2)

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Ver­kehrs­un­fall mit Flucht In der Zeit vom 19.02.2023, 12:00 Uhr bis zum 20.02.2023, 15:30 Uhr kam es auf der Hol­ter Land­stra­ße zu einem Ver­kehrs­un­fall. Ein bis­lang unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer tou­chier­te dort die Mau­er des Hau­ses Nr. 10 und beschä­dig­te eben­falls die Regen­rin­ne. Anschlie­ßend ver­lies der Ver­kehrs­teil­neh­mer die Unfal­lört­lich­keit, ohne sich um den ent­stan­de­nen Scha­den zu küm­mern. Die Poli­zei hat den Unfall auf­ge­nom­men und vor Ort eine Spu­ren­su­che durch­ge­führt. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass bei dem zur Unfall­zeit geführ­ten Pkw die vor­de­re Beleuch­tungs­ein­rich­tung zu Scha­den gekom­men ist. Die Poli­zei Rhau­der­fehn bit­tet Zeu­gen, sich bei der Dienst­stel­le zu melden.

BAB 31 — Unfall beim Auf­fah­ren auf die Auto­bahn Am 20.02.2023 kam es gegen 15:15 Uhr auf der BAB 31 in Höhe der Anschlu0ßstelle Rie­pe zu einem Unfall, als eine 79-jäh­ri­ge Frau aus Bie­le­feld mit ihrem Pkw die Beschleu­ni­gungs­spur befuhr, um auf die Auto­bahn ein­zu­fah­ren. Beim Ein­fä­deln auf den Haupt­fahr­strei­fen über­sah sie einen bereits befind­li­chen Sat­tel­zug, wel­cher von einem 28-jäh­ri­gen Mann aus Wes­ter­s­tede geführt wur­de und stieß mit die­sem zusam­men. Die Betei­lig­ten wur­den nicht ver­letzt. An den wei­ter­hin fahr­be­rei­ten Fahr­zeu­gen ent­stand Sach­scha­den. Die Auto­bahn­po­li­zei hat den Unfall aufgenommen.

BAB 31/Jemgum — Über­la­de­ne Fahrzeuge

Die Ver­fü­gungs­ein­heit der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden führt regel­mü­ßi­ge Kon­trol­len in ver­schie­de­nen Ver­kehrs­be­rei­chen durch. Am 20.02.2023 wur­den Kon­trol­len des Trans­port­ver­kehrs auf der BAB 31 im Bereich Jem­gum durch­ge­führt. Dabei wur­den drei Fahr­zeu­ge fest­ge­stellt, wel­che die zuge­las­se­ne Bela­dung über­schrit­ten hat­ten. Ein gegen 08:00 Uhr über­prüf­ter Sat­tel­zug, wel­cher Fut­ter­mit­tel trans­por­tier­te wies eine Über­la­dung von 10,1 % Pro­zent auf, was einem Mehr­ge­wicht von 4040 kg ent­spricht. Ein wei­te­rer kon­trol­lier­ter Sat­tel­zug, wel­cher mit Dün­ge­mit­tel bela­den war, wies eine Über­la­dung von 8,8 % und somit 3520 kg auf. Eben­falls über­la­den war ein Trans­por­ter eines Gar­ten­bau­be­trie­bes. Das Fahr­zeug mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 3,5 Ton­nen wies eine Über­la­dung von 990 kg und somit 28,29 % auf. Alle drei Ver­ant­wort­li­chen müs­sen sich nun in ent­spre­chen­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ver­ant­wor­ten. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass Über­la­dun­gen bei Fahr­zeu­gen zu ent­spre­chen­den Gefah­ren im Stra­ßen­ver­kehr füh­ren. Zu viel Ladung, beson­ders dann, wenn die­se rut­schig oder beweg­lich ist, führt zu einem Ver­lust der Fahr­sta­bi­li­tät. Der Brems­weg des Fahr­zeu­ges wird zudem län­ger und Rei­fen und Ach­sen sind einer Über­be­las­tung aus­ge­setzt, was zu Rei­fen­plat­zern oder gar einem Achs­bruch wäh­rend der Fahrt füh­ren kann.


 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen