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Veterinäramt Jade-Weser lässt schwer misshandelten Hund bei gewalttätigem Halter in Schortens
Ein Screenshot aus dem Video zeigt, wie ein Mann den Kopf eines Hundes wiederholt auf den Boden schlägt. / © PETA Deutschland e.V. Trotz PETA-Meldung und Videobeweisen: Veterinäramt Jade-Weser lässt schwer misshandelten Hund bei gewalttätigem Halter in SchortensTierschutzorganisation erstattet Strafanzeige gegen Mann und Behörde |
Schortens / Stuttgart, 11. August 2023 – Über ihr Kontaktformular Tierquälerei-melden erhielt PETA Videos, welche die Misshandlung eines Hundes zeigen. Darin stößt ein Mann den Kopf eines Hundes wiederholt auf den Boden. Anschließend schlägt er ihm mehrfach massiv ins Gesicht und wirft ihn durch die Wohnung. Mit einem dringenden Hilfegesuch meldete die Tierschutzorganisation am Mittwoch den Fall beim Veterinäramt Jade-Weser. Trotz Videobeweisen und Zeugenaussagen handelte die Behörde nicht. In einem Telefonat teilte sie PETA mit, das Tier nicht sicherstellen zu können, aber „Anordnungen“ getroffen zu haben – eine tiermedizinische Untersuchung gehörte auf Nachfrage jedoch bisher nicht dazu. Gegen den Halter sowie das Veterinäramt Jade-Weser stellte PETA gestern Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. „Wir haben es hier mit einem besonders gewalttätigen Menschen zu tun, von dem eine große Gefahr ausgeht“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner. „Bei dem vorliegenden Videomaterial und dem eindeutigen Angstverhalten des Hundes ist es unverständlich, dass die zuständige Behörde den Vierbeiner nicht sofort weggenommen und seinem Peiniger ein Tierhalteverbot auferlegt hat. Das Veterinäramt macht sich für die lebensgefährliche Situation des Tieres mitverantwortlich. Der Hund muss gerettet werden; nicht morgen, nicht übermorgen, sondern sofort!“ Auf ihrer Internetseite fordert die Tierschutzorganisation alle tierlieben Menschen auf, an das zuständige Veterinäramt sowie an das Landratsamt Friesland zu appellieren, den Hund schnellstens aus den Händen seines Peinigers zu befreien. Hintergrundinformationen Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren unser aller Aufmerksamkeit verlangen. Dem Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes zufolge hätten geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter vorher bereits Tiere gequält [1]. Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient [2]. PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. |
[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. Online abrufbar unter: https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019–04-print24.pdf. (11.08.2023). |