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Vete­ri­när­amt Jade-Weser lässt schwer miss­han­del­ten Hund bei gewalt­tä­ti­gem Hal­ter in Schortens

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Ein Screen­shot aus dem Video zeigt, wie ein Mann den Kopf eines Hun­des wie­der­holt auf den Boden schlägt. / © PETA Deutsch­land e.V.

Trotz PETA-Mel­dung und Video­be­wei­sen: Vete­ri­när­amt Jade-Weser lässt schwer miss­han­del­ten Hund bei gewalt­tä­ti­gem Hal­ter in Schortens

Tier­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on erstat­tet Straf­an­zei­ge gegen Mann und Behörde

Sch­or­tens / Stutt­gart, 11. August 2023 – Über ihr Kon­takt­for­mu­lar Tier­quä­le­rei-mel­den erhielt PETA Vide­os, wel­che die Miss­hand­lung eines Hun­des zei­gen. Dar­in stößt ein Mann den Kopf eines Hun­des wie­der­holt auf den Boden. Anschlie­ßend schlägt er ihm mehr­fach mas­siv ins Gesicht und wirft ihn durch die Woh­nung. Mit einem drin­gen­den Hil­fe­ge­such mel­de­te die Tier­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on am Mitt­woch den Fall beim Vete­ri­när­amt Jade-Weser. Trotz Video­be­wei­sen und Zeu­gen­aus­sa­gen han­del­te die Behör­de nicht. In einem Tele­fo­nat teil­te sie PETA mit, das Tier nicht sicher­stel­len zu kön­nen, aber „Anord­nun­gen“ getrof­fen zu haben – eine tier­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung gehör­te auf Nach­fra­ge jedoch bis­her nicht dazu. Gegen den Hal­ter sowie das Vete­ri­när­amt Jade-Weser stell­te PETA ges­tern Straf­an­zei­ge bei der Staats­an­walt­schaft Oldenburg.

„Wir haben es hier mit einem beson­ders gewalt­tä­ti­gen Men­schen zu tun, von dem eine gro­ße Gefahr aus­geht“, so Jana Hoger, Fach­re­fe­ren­tin für tie­ri­sche Mit­be­woh­ner. „Bei dem vor­lie­gen­den Video­ma­te­ri­al und dem ein­deu­ti­gen Angst­ver­hal­ten des Hun­des ist es unver­ständ­lich, dass die zustän­di­ge Behör­de den Vier­bei­ner nicht sofort weg­ge­nom­men und sei­nem Pei­ni­ger ein Tier­hal­te­ver­bot auf­er­legt hat. Das Vete­ri­när­amt macht sich für die lebens­ge­fähr­li­che Situa­ti­on des Tie­res mit­ver­ant­wort­lich. Der Hund muss geret­tet wer­den; nicht mor­gen, nicht über­mor­gen, son­dern sofort!“

Auf ihrer Inter­net­sei­te for­dert die Tier­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on alle tier­lie­ben Men­schen auf, an das zustän­di­ge Vete­ri­när­amt sowie an das Land­rats­amt Fries­land zu appel­lie­ren, den Hund schnells­tens aus den Hän­den sei­nes Pei­ni­gers zu befreien.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen

Tier­quä­le­rei ist eine Straf­tat nach Para­graf 17 des Tier­schutz­ge­set­zes und kann mit einer Geld­stra­fe oder einer Frei­heits­stra­fe von bis zu drei Jah­ren geahn­det wer­den. Fach­leu­te aus Psy­cho­lo­gie und Jus­tiz sind sich mitt­ler­wei­le einig, dass Ver­ge­hen an Tie­ren unser aller Auf­merk­sam­keit ver­lan­gen. Dem Aggres­si­ons­for­scher Chris­toph Pau­lus von der Uni­ver­si­tät des Saar­lan­des zufol­ge hät­ten geschätz­te 80 bis 90 Pro­zent aller extre­men Gewalt­tä­ter vor­her bereits Tie­re gequält [1].

Über den Zusam­men­hang von Tier­quä­le­rei und Gewalt­ta­ten klärt PETA in der Bro­schü­re „Men­schen, die Tie­re quä­len, belas­sen es sel­ten dabei“ auf, die als Infor­ma­ti­ons­quel­le für Staats­an­walt­schaf­ten, die Rich­ter­schaft und Poli­zei sowie Ange­stell­te im sozia­len Bereich dient [2].

PETAs Mot­to lau­tet in Tei­len: Tie­re sind nicht dazu da, dass sie uns unter­hal­ten oder wir sie in irgend­ei­ner ande­ren Form aus­beu­ten. Die Orga­ni­sa­ti­on setzt sich gegen Spe­zie­sis­mus ein – eine Form von Dis­kri­mi­nie­rung, bei der Tie­re auf­grund ihrer Art­zu­ge­hö­rig­keit abge­wer­tet werden.

[1] PETA Deutsch­land e.V. (2018): Men­schen, die Tie­re quä­len, belas­sen es sel­ten dabei. Online abruf­bar unter: https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019–04-print24.pdf. (11.​08.​2023).​

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