Blaulicht

War­nung vor Betrugs­ma­sche: Wech­sel­fal­le im Lebens­mit­tel­ge­schäft an der Leera­ner Straße

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Am 30.10.2023 ereig­ne­te sich in einem Lebens­mit­tel­ge­schäft an der Leera­ner Stra­ße ein Betrugs­fall in Form einer Wech­sel­fal­le. Ein bis­lang unbe­kann­ter Täter nutz­te die Gele­gen­heit, um eine 26-jäh­ri­ge Mit­ar­bei­te­rin des Geschäfts zu betrü­gen. Fol­gen­der Vor­fall wur­de gemeldet:

Der Unbe­kann­te erwarb zunächst ein Getränk und beab­sich­tig­te, die­ses mit einem 50 Euro-Schein zu bezah­len. In der letz­ten Minu­te ent­schied er sich jedoch um und bot statt­des­sen einen 10 Euro-Schein zur Bezah­lung an. Gleich­zei­tig leg­te er den 50 Euro-Schein auf den Ver­kaufs­tre­sen, um das Wech­sel­geld zu erhal­ten. Wäh­rend­des­sen lenk­te er die Auf­merk­sam­keit der Mit­ar­bei­te­rin ab, indem er sie mit der Kas­se beschäftigte.

Die Mit­ar­bei­te­rin über­gab dem Mann vier 5 Euro-Schei­ne und drei 10-Euro-Schei­ne. Doch kurz dar­auf stell­te sie fest, dass der 50 Euro-Schein, den sie hät­te wech­seln sol­len, nicht mehr auf dem Tre­sen lag. Der Unbe­kann­te zeig­te sei­ne Brief­ta­sche und behaup­te­te, die 26-Jäh­ri­ge habe den Schein bereits ent­ge­gen­ge­nom­men. Anschlie­ßend ver­ließ er den Laden. Spä­ter bemerk­te die Mit­ar­bei­te­rin, dass ihr 50 Euro aus der Kas­se fehlten.

Der Tat­ver­däch­ti­ge wird wie folgt beschrieben:

  • Geschlecht: Männ­lich
  • Grö­ße: Ca. 175 cm
  • Alter: Ca. 50 Jahre
  • Beklei­dung: Grau­es Cap­py, Bril­le um den Hals, Sportschuhe
  • Auf­fäl­lig­kei­ten: Geschwol­le­ne Fin­ger und Seh­feh­ler (Schiel­stel­lung)
  • Sprach mit Akzent.

Die Poli­zei warnt in die­sem Zusam­men­hang vor der soge­nann­ten “Wech­sel­fal­le”, einer wie­der­holt auf­tre­ten­den Betrugs­ma­sche, die in ver­schie­de­nen Vari­an­ten vor­kommt. Oft­mals wer­den gerin­ge Beträ­ge an der Kas­se mit gro­ßen Schei­nen bezahlt, um dann beim Wech­sel­geld Ver­wir­rung zu stif­ten. In vie­len Fäl­len wird der zu wech­seln­de Schein heim­lich von den Tätern wie­der ein­ge­steckt, wodurch das Wech­sel­geld erbeu­tet wird. Die­se Tak­tik wird auch oft bei Bar­zah­lun­gen für hoch­wer­ti­ge Pro­duk­te ange­wen­det. Nach dem Kauf wird die Ware sofort zurück­ge­ge­ben, um bei der Geld­rück­ga­be für Ver­wir­rung zu sor­gen, was oft zu erheb­li­chen Schä­den führt, die sich auf meh­re­re hun­dert Euro belau­fen können.

In die­sem spe­zi­el­len Fall wer­den Zeu­gen gebe­ten, sich bei der Emder Poli­zei zu mel­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Klä­rung des Sach­ver­halts beizutragen.


 

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