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Weener/Bunde: Fest­nah­me nach Tages­woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahl und räu­be­ri­scher Erpressung 

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POL-LER: Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Aurich und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 06.04.2023

 
 

Ermitt­lungs­er­folg: Fest­nah­me nach Tages­woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahl und räu­be­ri­scher Erpressung 

Wee­ner / Bun­de — Am Don­ners­tag, den 23.03.2023 kam es in der Mit­tags­zeit zu einem Tages­woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahl in der Dodo-Wild­vang-Stra­ße in Wee­ner. Der Täter klin­gel­te zunächst bei den Geschä­dig­ten an der Haus­tür und wur­de dabei mit­tels einer Video­ka­me­ra­klin­gel video­gra­fiert. Die Geschä­dig­ten befan­den sich zu die­sem Zeit­punkt nicht im Haus. Im Anschluss begab sich der Beschul­dig­te zur rück­wär­ti­gen Gebäu­de­sei­te und gelang­te durch Auf­he­beln eines Fens­ters in die Innen­räu­me. Dort ent­wen­de­te er einen drei­stel­li­gen Bargeldbetrag.

Am Sams­tag, den 25.03.2023 gegen 14:30 Uhr, kam es dann in der Oster­stra­ße in Wee­ner zu einer räu­be­ri­schen Erpres­sung im Rah­men eines Tages­woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahls durch einen männ­li­chen Täter. Die 78-jäh­ri­ge Geschä­dig­te befand sich in der Mit­tags­ru­he, als es mehr­fach an der Haus­tür klin­gel­te, und ent­schied, die Tür nicht zu öff­nen. Dar­auf­hin begab sich der Täter zur rück­wär­ti­gen Gebäu­de­sei­te des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses und hebel­te ein Fens­ter zum Wohn­zim­mer auf, um so in das Gebäu­de zu gelan­gen und dort nach Die­bes­gut zu suchen. Es kam zu einem ver­ba­len Aus­tausch zwi­schen der Geschä­dig­ten und dem Täter, wobei der Täter dabei Bar­geld for­der­te. Die Geschä­dig­te ver­such­te, unbe­merkt das Gebäu­de zu ver­las­sen, was dem Täter miss­fiel und er bedroh­te sie mit einem Kuh­fuß und einer Eisen­stan­ge. In einem Hand­ge­men­ge schubs­te der Täter die Geschä­dig­te, wel­che dabei zu Fall kam. Der Täter ver­ließ dar­auf­hin flucht­ar­tig den Tat­ort und erbeu­te­te einen drei­stel­li­gen Bargeldbetrag.

Am Sonn­tag, 26.03.2023, kam es dann gegen 01:45 Uhr eben­falls zu einer räu­be­ri­schen Erpres­sung in der Rhei­der­land­stra­ße in Bun­de. Der Täter klin­gel­te dabei an der rück­wär­ti­gen Ein­gangs­tür und ver­such­te, gewalt­sam in das Ein­fa­mi­li­en­haus ein­zu­drin­gen. Die Bewoh­ner, eine 86-jäh­ri­ge Frau und ihr 60-jäh­ri­ger Sohn, wur­den auf­grund der Geräusch­ku­lis­se auf­ge­weckt und ver­mu­te­ten eine Not­si­tua­ti­on. Der Täter betrat dar­auf­hin das Wohn­haus und es kam zu einer Bedro­hung mit einer nicht wei­ter bekann­ten Waf­fe. Der Täter for­der­te dabei Bar­geld. Das 60-jäh­ri­ge Opfer ver­such­te dabei, dem Täter die Waf­fe zu ent­rei­ßen, wor­auf­hin der Täter dem Opfer mit der Waf­fe auf den Hin­ter­kopf schlug. Das Opfer zog sich dabei zwei Platz­wun­den am Kopf zu. Die 86-jäh­ri­ge Mut­ter hän­dig­te dem Täter dar­auf­hin eine drei­stel­li­ge Bar­geld­sum­me aus. Bei der Geld­über­ga­be rann­te das ver­letz­te 60-jäh­ri­ge Opfer zu den Nach­barn, um die Poli­zei zu ver­stän­di­gen. Dar­auf­hin flüch­te­te der Täter aus dem Wohnhaus.

Durch die Poli­zei wur­den die Ermitt­lun­gen bei der Poli­zei in Leer auf­ge­nom­men. Auf­grund des über­ein­stim­men­den Modus Ope­ran­di, zunächst zu klin­geln, um in Erfah­rung zu brin­gen, ob jemand zu Hau­se ist und dann durch Her­an­tre­ten an die rück­wär­ti­ge Gebäu­de­sei­te und Hebeln an einer Zugangs­mög­lich­keit zum Wohn­haus in die Räum­lich­kei­ten zu gelan­gen, stand für die Ermitt­ler schnell fest, dass es nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass es sich jeweils um den­sel­ben Täter han­deln könn­te. Die ört­li­chen und zeit­li­chen Zusam­men­hän­ge sowie die ver­gleich­ba­ren Täter/- Per­so­nen­be­schrei­bun­gen unter­stütz­ten die Ver­mu­tung zusätz­lich. Eine Aus­wer­tung der vor­han­de­nen Video­auf­zeich­nung begrün­de­te dann den Tat­ver­dacht gegen einen amts­be­kann­ten 32-jäh­ri­gen Mann. Die­ser wur­de erst kur­ze Zeit zuvor aus der Haft ent­las­sen. Aus einem vor­he­ri­gen Poli­zei­ein­satz war bekannt, dass die Per­son sich in der unmit­tel­ba­ren Umge­bung der Tat­or­te aufhält.

Der 32-jäh­ri­ge Beschul­dig­te wur­de am 27.03.2023 durch Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden in Wee­ner fest­ge­nom­men. Am 28.03.2023 ord­ne­te das Amts­ge­richt Leer auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Aurich die Unter­su­chungs­haft gegen den Beschul­dig­ten an. Da der Beschul­dig­te vor Gericht sui­zi­da­le Absich­ten äußer­te, wur­de er zunächst in eine Kli­nik ver­bracht. Am nächs­ten Tag erfolg­te eine Über­füh­rung in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Olden­burg. Seit­dem befin­det der Beschul­dig­te sich in Untersuchungshaft.

Die poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen sind noch nicht abge­schlos­sen. Ins­be­son­de­re dau­ert die Spu­ren­be­ar­bei­tung noch an.


 

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