Foto: Für die Umsetzung der Energiewende bedarf es verlässlicher, rechtlicher Rahmenbedingungen. Das gilt nach Worten des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele auch bei der Ausweisung neuer Flächen für Windenergie. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Die vom grünen Umweltminister Christian Meyer Anfang Februar vorgestellte Windflächenpotenzialstudie 2023 wirft zahlreiche Fragen auf. So sind die Grundlagen der Studie für die Ausschlussgebiete nicht transparent. Daher hat der hiesige Landtagsabgeordnete Ulf Thiele aus Stallbrüggerfeld eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Denn für den Landkreis Leer ergebe sich laut Studie ein theoretisches Potenzial in Höhe von 3,76 % der Gesamtfläche für den Ausbau von Windenergie. Tatsächlich sieht die Untersuchung nur ein Potenzial in Höhe von 1,72 Prozent als mögliche Fläche für den Ausbau der Windkraft. „Die Studie wirft bei mir viele Fragen auf. Daher gibt es dringenden Klärungsbedarf für die Region Ostfriesland. Ich kann mich nach wie vor nicht des Eindrucks erwehren, dass es sich um eine reine PR-Show mit wenig Aussagekraft handelte“, sagt Thiele. So möchte der Christdemokrat erstmal grundsätzlich wissen, welche Flächen im Landkreis Leer für die Errichtung von Windenergieanlagen als potential geeignet erachtet werden. Sehr hoch wirke der Unterschied zwischen dem theoretischen Flächenpotenzial von 3,76 Prozent zur angegebenen nutzbaren Fläche von 1,72 Prozent. So stelle sich die Frage, wie die Ausschlussflächen im Landkreis Leer ermittelt wurden und welche Rechtsvorschriften dafür Anwendung fanden. „Wenn hier nicht rechtssicher agiert wird, droht eine Klagewelle, mit dem Ergebnis, dass die Energiewende noch stärker ins Stocken gerät“, ist sich Thiele sicher. Sowohl die Kommunen und die Bevölkerung, als auch Investoren und Betreiber benötigen nach seinen Worten nun endlich verlässliche Rahmenbedingungen, auf die sie sich dann einstellen können“ mahnt Thiele.
Die Studie mit dem Titel „Windpotenzialstudie Niedersachsen“ wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, sowie die Bosch & Partner GmbH erstellt. Laut Pressemitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 6. Februar 2023 rechnet die Studie, das durch das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes das vorgeschriebene Ziel für Niedersachsen von 2,2 % der Landesfläche auf die einzelnen Planungsregionen nach fachlichen Kriterien um. Auf der Basis der Studie soll per Gesetz geregelt werden, wie viel Windfläche in den kreisfreien Städten und den Landkreisen mindestens auszuweisen sei. „Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abstände zur Wohnbebauung, Belange der Bundeswehr, Verkehrswege, Wasserflächen, FFH‑, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete und weitere Punkte spielen dabei eine wichtige Rolle, um Rechtssicherheit herzustellen“, so Thiele. Dabei unterstrich er seine Einschätzung, dass der grüne Umweltminister Meyer die Verantwortung für durch seine Gesetzgebung verursachte Rechtsunsicherheiten bei den Kreisen und Kommunen abladen wolle.
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