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Win­ter­dienst der Stadt Leer — Wel­che Pflicht haben die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Leer?

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WINTERDIENST

Gemein­sam gut durch den Winter

Bevor die eisi­ge Jah­res­zeit so rich­tig beginnt, klä­ren Stadt­wer­ke und Stadt Leer dar­über auf, wie die Zustän­dig­kei­ten in Sachen Win­ter­dienst gere­gelt sind und beant­wor­ten die wich­tigs­ten Fragen.

Wie ist der Win­ter­dienst der Stadt­wer­ke aufgestellt?

Die Stadt­wer­ke haben zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mit­ar­bei­tern gebil­det. In der Regel rückt eines der Teams bei Bedarf mit meh­re­ren gro­ßen Streu­fahr­zeu­gen sowie sie­ben Klein­trak­to­ren aus, um auf städ­ti­schen Stra­ßen für Sicher­heit zu sor­gen. Zusätz­lich streu­en meh­re­re Mit­ar­bei­ter in bestimm­ten Berei­chen auch per Hand.

Mit wel­chen Mit­teln wird gestreut?

Ins­ge­samt ste­hen den Stadt­wer­ken der­zeit mehr als 50.000 Liter Sole in Tanks für die Bekämp­fung der Stra­ßen­glät­te zur Ver­fü­gung. Auch grö­ße­re Men­gen Salz sind vor­rä­tig. Dar­auf wird in Aus­nah­me­fäl­len zurück­ge­grif­fen — nur auf ver­kehrs­wich­ti­gen Stra­ßen und im Bereich beson­de­rer Gefah­ren­stel­len. Ziel ist es, den Ein­satz von rei­nem Salz wei­test­ge­hend zu vermeiden.

Wo streu­en die Stadtwerke?

Zum Ein­satz­ge­biet der Stadt­wer­ke-Teams gehö­ren neben den ver­kehrs­wich­ti­gen städ­ti­schen Stra­ßen unter ande­rem auch die Stra­ßen, in denen der Schul­bus­ver­kehr unter­wegs ist. Auch Brü­cken, Bus­hal­te­stel­len, die Fuß­gän­ger­zo­ne und Über­we­ge gehö­ren zum Ein­satz­ge­biet. Bun­des- und Lan­des­stra­ßen fal­len nicht in die Zustän­dig­keit der Stadtwerke.

Wie und wann ent­schei­den sich Streu-Ein­sät­ze der Stadtwerke?

Die Stadt­wer­ke haben vier Kon­trol­leu­re, die abwech­selnd nachts ab 4 Uhr in Leer unter­wegs sind, um über Streu-Ein­sät­ze zu befin­den. Sie ent­schei­den anhand der Tem­pe­ra­tu­ren, der Wit­te­rung und des Zustands von Fahr­bah­nen, ob der Win­ter­dienst am frü­hen Mor­gen alar­miert wird oder nicht. Nach wei­te­ren Kon­trol­len über den Tag kommt es bei Bedarf zu wei­te­ren Einsätzen.

Wel­che Pflicht haben die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Leer?

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben sich in ers­ter Linie um die Geh- und Rad­we­ge vor ihren Grund­stü­cken zu küm­mern. Bei Schnee­fall müs­sen die­se in einer Brei­te von min­des­tens 1,50 Metern frei­ge­hal­ten wer­den. Sofern kein Geh- und Rad­weg vor­han­den ist, muss ein Strei­fen von min­des­tens einem Meter auf der Fahr­bahn von Schnee befreit wer­den. Auch in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Zonen sind die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in der Pflicht. Dort muss die Stra­ße bis zur Mit­te von Schnee befreit, bezie­hungs­wei­se gestreut werden.

Wel­che Mit­tel dür­fen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zum Streu­en einsetzen?

Sie haben mit Sand oder mit ande­ren abstump­fen­den Mit­teln zu streu­en. Salz darf nur in Aus­nah­me­fäl­len genutzt wer­den — zum Bei­spiel dann, wenn sich die Glät­te mit ande­ren Mit­teln nicht besei­ti­gen lässt.

Zu wel­chen Zei­ten müs­sen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aktiv werden?

Werk­tags ist das von 7.30 bis 20 Uhr erfor­der­lich, an Sonn- und Fei­er­ta­gen von 9 bis 20 Uhr.

Kon­trol­liert die Stadt, ob Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihren Win­ter­dienst-Pflich­ten nachkommen?

Ja, die Stadt kon­trol­liert das. Zum einen pas­siert das in Form von Stich­pro­ben, zum ande­ren gehen Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes aber auch ent­spre­chen­den Hin­wei­sen nach.

Kann die Pflicht über­tra­gen wer­den, wenn man sie selbst nicht leis­ten kann?

Wenn der Eigen­tü­mer die Win­ter­dienst­pflicht nicht erfül­len kann, muss er sicher­stel­len, dass jemand ande­res sich dar­um küm­mert. Er kann bei­spiels­wei­se ein Unter­neh­men damit beauftragen.

Was droht dem­je­ni­gen, der sei­ner Pflicht nicht nachkommt?

Dann han­delt es sich um eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­bu­ße von bis zu 5000 Euro geahn­det wer­den kann.


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