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Wohn­kos­ten: 10,7 % der Bevöl­ke­rung gal­ten 2021 als überbelastet

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  • Beson­ders hohe Über­be­las­tung der Bevöl­ke­rung in Mie­ter­haus­hal­ten mit einem Anteil von 12,8 %
  • Belas­tung durch Wohn­kos­ten für Mie­ter­haus­hal­te in Städ­ten sowie in unters­ter Ein­kom­mens­grup­pe über­durch­schnitt­lich hoch
  • Net­to­kalt­mie­ten im Juli 2022 um 1,7 % gegen­über Juli 2021 gestiegen

WIESBADEN – Für vie­le Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land machen die monat­li­chen Aus­ga­ben für Woh­nen einen gro­ßen Teil der Lebens­hal­tungs­kos­ten aus. In aller Regel sind Aus­ga­ben für Woh­nen und vor allem Mie­ten monat­li­che Fix­kos­ten, bei denen kaum oder nur wenig Ein­spar­po­ten­zi­al besteht. Durch­schnitt­lich 23,3 % ihres ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens muss­ten Haus­hal­te im Jahr 2021 für die Wohn­kos­ten auf­brin­gen, wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) mit­teilt. Liegt die Wohn­kos­ten­be­las­tung, also der Anteil des für die Wohn­kos­ten auf­ge­wen­de­ten ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens, bei mehr als 40 %, gel­ten Haus­hal­te als über­be­las­tet. Im ver­gan­ge­nen Jahr traf dies auf 10,7 % der Bevöl­ke­rung zu.

Bevöl­ke­rung in Mie­ter­haus­hal­ten muss grö­ße­ren Teil ihres ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens für Wohn­kos­ten auf­wen­den als Eigentümerhaushalte

Betrach­tet man nur die Bevöl­ke­rung in Haus­hal­ten, die zur Mie­te woh­nen, ist die Belas­tung durch Wohn­kos­ten noch grö­ßer. Im Jahr 2021 gal­ten 12,8 % der Bevöl­ke­rung in Mie­ter­haus­hal­ten als über­be­las­tet. Der durch­schnitt­li­che Anteil des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens, der in die­ser Grup­pe für Wohn­kos­ten auf­ge­wen­det wer­den muss­te, lag bei 27,6 %.

 

 

Ein­per­so­nen­haus­hal­te und Allein­er­zie­hen­de mit höchs­ter Wohn­kos­ten­be­las­tung 2021

Wer im Jahr 2021 in einem Ein­per­so­nen­haus­halt zur Mie­te wohn­te, hat­te durch­schnitt­lich die höchs­te Wohn­kos­ten­be­las­tung. Mehr als ein Drit­tel ihres ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens (35,4 %) gaben die­se Ein­per­so­nen­haus­hal­te im Schnitt für Wohn­kos­ten aus. Fast jede bezie­hungs­wei­se jeder vier­te der allein­le­ben­den Mie­te­rin­nen und Mie­ter (24,7 %) muss­te für die Wohn­kos­ten sogar mehr als 40 % des ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens auf­wen­den und galt somit als überbelastet.

Eine über­durch­schnitt­lich hohe Wohn­kos­ten­be­las­tung hat­ten mit 30,7 % im Jahr 2021 auch allein­er­zie­hen­de Mie­te­rin­nen und Mie­ter mit min­des­tens einem Kind. Dage­gen gaben zwei Erwach­se­ne ohne Kin­der (23,7 %) und zwei Erwach­se­ne mit Kin­dern (24,1 %), die zur Mie­te wohn­ten, durch­schnitt­lich den gerings­ten Anteil am ver­füg­ba­ren Ein­kom­men für Wohn­kos­ten aus.

Men­schen in unters­ter Ein­kom­mens­grup­pe und in Städ­ten am stärks­ten durch Wohn­kos­ten belastet

Noch deut­li­cher unter­schei­det sich die Wohn­kos­ten­be­las­tung der Men­schen in Mie­ter­haus­hal­ten, wenn man fünf gleich gro­ße Ein­kom­mens­grup­pen bil­det (soge­nann­te Ein­kom­mens­quin­ti­le). Das nach Ein­kom­men unters­te Fünf­tel aller Mie­ter­haus­hal­te gab im Jahr 2021 dem­nach durch­schnitt­lich 42,6 % des ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens für Wohn­kos­ten aus. Mehr als ein Drit­tel der Mie­te­rin­nen und Mie­ter (36,2 %) in der unters­ten von fünf Ein­kom­mens­grup­pen leb­te in einem als über­be­las­tet gel­ten­den Haushalt.

Wie stark die Wohn­kos­ten für die betrof­fe­nen Mie­ter­haus­hal­te ins Gewicht fal­len, vari­iert auch je nach­dem, wie dicht besie­delt der ent­spre­chen­de Wohn­ort ist. So war die Wohn­kos­ten­be­las­tung im Jahr 2021 mit durch­schnitt­lich 28,6 % in Städ­ten am größ­ten. In länd­li­chen Gebie­ten muss­ten dem­ge­gen­über im Schnitt ledig­lich 24,9 % des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens für Wohn­kos­ten auf­ge­bracht werden.

 

 

Net­to­kalt­mie­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ste­tig erhöht

Die Ent­wick­lung der Miet­prei­se hat Aus­wir­kun­gen auf die Wohn­kos­ten­be­las­tung. Aktu­ell ist die Teue­rung der Net­to­kalt­mie­ten im Ver­gleich zu den hohen Preis­stei­ge­run­gen in vie­len Berei­chen und im Ver­gleich zur Gesamt­teue­rung mode­rat. Bin­nen Jah­res­frist erhöh­ten sich im Juli 2022 die Net­to­kalt­mie­ten im Durch­schnitt um 1,7 %, die Ver­brau­cher­prei­se ins­ge­samt stie­gen um 7,5 %. Den­noch haben sich die Net­to­kalt­mie­ten über die ver­gan­ge­nen Jah­re ten­den­zi­ell ste­tig erhöht, im Zeit­raum von 2015 bis 2021 um 8,5 %. Die Net­to­kalt­mie­te ist eine bedeu­ten­de Ver­brauchs­aus­ga­be, da sie einen sehr gro­ßen Teil des Haus­halts­bud­gets aus­macht, und ist damit in der Kas­se der pri­va­ten Haus­hal­te deut­lich spür­bar. Bei einer ange­nom­me­nen Net­to­kalt­mie­te von 1 000 Euro liegt der monat­li­che Mehr­be­trag durch die aktu­el­le Teue­rungs­ra­te durch­schnitt­lich bei 17 Euro und sum­miert sich über das Jahr hin­weg auf über 200 Euro.

 

Preis­ent­wick­lung im Bereich Mie­ten und Wohnen
 
Die Preis­ent­wick­lung im Bereich Woh­nen umfasst aller­dings mehr als nur die Net­to­kalt­mie­te, zur soge­nann­ten „Warm­mie­te“ gehö­ren auch ver­schie­de­ne Woh­nungs­ne­ben­kos­ten. Die Teue­run­gen hier­für fal­len deut­lich stär­ker aus und betref­fen nicht nur die Per­so­nen, die zur Mie­te woh­nen. So ver­teu­er­ten sich die Woh­nungs­ne­ben­kos­ten im Juli 2022 um 2,2 % gegen­über dem Vorjahresmonat. 

Der Preis­an­stieg für die Haus­halts­en­er­gie lag bei +42,9 % im Juli 2022 gegen­über dem Vor­jah­res­mo­nat, dar­un­ter ver­teu­er­ten sich Heiz­öl mit +102,6 % und Erd­gas mit +75,1 %. Der Preis­an­stieg bei Strom lag im Juli 2022 bei +18,1 %. Auch für Repa­ra­tu­ren und Instand­hal­tung stie­gen die Prei­se mit +14,4 % bin­nen Jah­res­frist deutlich.

Deutsch­land mit hohem Mie­ter­an­teil im EU-Vergleich

Ins­be­son­de­re in Deutsch­land sind ver­gleichs­wei­se vie­le Men­schen von der Ent­wick­lung der Miet­prei­se betrof­fen. Im Jahr 2021 wohn­te hier­zu­lan­de mehr als jeder zwei­te Mensch (50,5 %) zur Mie­te. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat­te Deutsch­land im EU-Ver­gleich stets einen sehr hohen Anteil von Mie­te­rin­nen und Mie­tern an der Gesamt­be­völ­ke­rung. In eini­gen Län­dern wie Öster­reich (45,8 %) und Däne­mark (40,8 %) gibt es ver­gleich­ba­re Antei­le in der Bevöl­ke­rung, die zur Mie­te woh­nen. Auch hier kommt der Preis­ent­wick­lung der Net­to­kalt­mie­ten bei der Infla­ti­ons­mes­sung daher eine beson­de­re Rol­le zu.

Metho­di­sche Hinweise

Die Anga­ben zum Anteil der Wohn­kos­ten am ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­men für die Gesamt­be­völ­ke­rung stam­men aus der Erhe­bung über Ein­kom­men und Lebens­be­din­gun­gen in Euro­pa (EU-SILC). Es han­delt sich um Erst­ergeb­nis­se für das Jahr 2021. Die­se Erhe­bung ist seit dem Erhe­bungs­jahr 2020 als Unter­stich­pro­be in den Mikro­zen­sus inte­griert. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Ände­run­gen sowie den Aus­wir­kun­gen der Neu­ge­stal­tung und der Coro­na-Kri­se sind auf einer eigens ein­ge­rich­te­ten Son­der­sei­te verfügbar.

Der Begriff Wohn­kos­ten bezeich­net die monat­li­chen Kos­ten, die mit dem Recht des Haus­halts auf Woh­nen in der Woh­nung ver­bun­den sind (bei Eigen­tü­mer/-innen: Grund­steu­er; bei Mie­ter/-innen: Miet­zah­lun­gen). Die Neben­kos­ten (Was­ser, Elek­tri­zi­tät, Gas und Hei­zung), die sich aus der tat­säch­li­chen Nut­zung der Woh­nung erge­ben, sind eben­falls berück­sich­tigt. Außer­dem sind ent­hal­ten: Aus­ga­ben für die Instand­hal­tung der Woh­nung bezie­hungs­wei­se des Hau­ses, Hypotheken­zinsen (bei Eigen­tü­mer/-innen), Versicherungs­beiträge (bei Eigen­tü­mer/-innen; bei Mie­ter/-innen, falls die­se die Kos­ten tra­gen) und wei­te­re Kos­ten wie zum Bei­spiel für Müll­ab­fuhr und Straßenreinigung.

Bei den aus­ge­wie­se­nen durch­schnitt­li­chen Antei­len der Wohn­kos­ten wer­den mög­li­cher­wei­se vom Haus­halt erhal­te­ne woh­nungs­be­zo­ge­ne Trans­fer­leis­tun­gen noch nicht abge­zo­gen. Als über­be­las­tet wird ein Haus­halt hin­ge­gen nur kate­go­ri­siert, wenn auch nach Abzug erhal­te­ner Zuschüs­se, wie z. B. des Wohn­gel­des, noch mehr als 40 % des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens für die Wohn­kos­ten auf­ge­wen­det wer­den müssen.

Auch bei allei­ni­ger Betrach­tung der Mie­ter­haus­hal­te soll­te der Anteil der Wohn­kos­ten am ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­men nicht mit der soge­nann­ten Miet­be­las­tungs­quo­te ver­wech­selt wer­den. Die Miet­be­las­tungs­quo­te eines Haus­halts bezeich­net den Anteil am Haus­halts­net­to­ein­kom­men, der für die Brut­to­kalt­mie­te auf­ge­bracht wer­den muss. Das heißt, anders als bei der Wohn­kos­ten­be­las­tung, wer­den für die­se Quo­te die war­men Neben­kos­ten für Hei­zung und Warm­was­ser an den/die Ver­mie­ter/-in sowie wei­te­re Kos­ten, die nicht an den/die Ver­mie­ter/-in gezahlt wer­den, nicht berück­sich­tigt. Außer­dem beruht die durch das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt ver­öf­fent­lich­te Miet­be­las­tungs­quo­te auf einer ande­ren Daten­ba­sis als die Zah­len zur Belas­tung durch Wohn­kos­ten. Sie wird aus der vier­jäh­ri­gen Zusatz­er­he­bung zur Wohn­si­tua­ti­on über die gesam­te Stich­pro­be des Mikro­zen­sus berechnet.

Die Erhe­bung der Net­to­kalt­mie­ten in Deutsch­land ist Teil der Ver­brau­cher­preis­sta­tis­tik und basiert auf einer Stich­pro­ben­er­he­bung (Zufalls­stich­pro­ben­ver­fah­ren sie­he Qua­li­täts­be­richt).

Bei der Berech­nung der Preis­in­di­zes für die Net­to­kalt­mie­ten wird zudem die Regio­na­li­tät berück­sich­tigt durch die Gewich­tung für unter­schied­li­che Kreis­ty­pen. Eben­so wer­den seit 2015 (mit der letz­ten Revi­si­on 2018) nicht nur unter­schied­li­che Kreis­ty­pen, son­dern auch unter­schied­li­che Ver­miet­erty­pen in der Berech­nung ein­be­zo­gen und gewichtet.


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