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ZOB / Bahn­hof: Zoll stellt flüch­ti­gen Drogenschmuggler

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Dro­gen­schmugg­ler setzt unmit­tel­bar nach Kon­troll­be­ginn zur Flucht an. +++ 500 Gramm Mari­hua­na sicher­ge­stellt. +++ täg­li­che Dro­gen­auf­grif­fe im Groß­raum Ost­fries­land: Köper­schmugg­ler durch Zoll entlarvt. +++

Leer, Stadt­ge­biet: Ein hal­bes Kilo Mari­hua­na konn­ten Emder Zöll­ner ver­gan­ge­nen Sonn­tag bei einem aus den Nie­der­lan­den ein­rei­sen­den Mann (22) sicher­stel­len. Der mit­tels Direkt­bus aus Gro­nin­gen Ein­rei­sen­de flüch­te­te zu Fuß vor der wei­te­ren Zoll­kon­trol­le, wur­de jedoch umge­hend durch Nach­ei­le gestellt.

Eine Emder Zoll­strei­fe leg­te den täg­li­chen Kon­troll­fo­kus am ver­gan­ge­nen Sonn­tag auf Bus­rei­sen­de am Leera­ner ZOB.

“Mei­ne Kol­le­gen waren in zivil vor Ort und spra­chen stich­pro­ben­wei­se Rei­sen­de an, die sich offen­sicht­lich zuvor in den Nie­der­lan­den auf­hiel­ten. Mit Ihrer Aus­wahl der zur nähe­ren Kon­trol­le gebe­te­nen Per­so­nen, lagen Sie bei einem 22-jäh­ri­gen Mann mit Ruck­sack als Rei­se­ge­päck sehr rich­tig”, erläu­tert Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Oldenburg.

Der Kon­troll­be­ginn ver­lief vor­erst unauf­ge­regt. Als der Mann jedoch sei­ne Aus­weis­do­ku­men­te her­vor­hol­te, warf er die­se von sich und ver­such­te durch plötz­li­ches Ren­nen der wei­te­ren Zoll­kon­trol­le zu ent­ge­hen. Durch sofor­ti­ge Nach­ei­le stell­ten die Zoll­be­am­ten den jun­gen Mann. Bei der sich anschlie­ßen­den Fest­nah­me stie­ßen die Zöll­ner auf erheb­li­che Gegen­wehr; der Mann muss­te kurz­zei­tig fixiert werden.

Bereits beim ers­ten Blick in den Ruck­sack des Flüch­ti­gen, fie­len den Zoll­be­am­ten zwei Vaku­um­beu­tel mit 500 Gramm Mari­hua­na in die Hän­de. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen in die­sem Fall wer­den beim Zoll­fahn­dungs­amt Essen geführt.

“Es ver­geht kaum ein Tag, an dem die Kol­le­gen im Bezirk des Haupt­zoll­amts Olden­burg und damit auch ver­stärkt im Groß­raum Ost­fries­land kei­ne Betäu­bungs­mit­tel fin­den. Das spricht zwar für den Spür­sinn der Zöll­ner, bleibt jedoch eine trau­ri­ge Bilanz”, fügt Mau­ritz erläu­ternd hinzu.

So stieß eine Emder Zoll­strei­fe vor zwei Wochen auf einen

soge­nann­ten Kör­per­schmugg­ler am Bahn­hof Wee­ner. Er hat­te rund 20 Gramm Hero­in und 20 Gramm augen­schein­li­ches Streck­mit­tel rek­tal ein­ge­führt. Unter ärzt­li­cher und zoll­amt­li­cher Auf­sicht schied er die Betäu­bungs­mit­tel letzt­lich aus.

Mau­ritz wei­ter aus­füh­rend: “Natür­lich fan­gen wir im Tages­ge­schäft vie­le Klein­men­gen ab, bei denen man vom Eigen­be­darf aus­ge­hen kann. Jedoch sind auch Men­gen an Hart­dro­gen, die sich im zwei­stel­li­gen Gramm­be­reich befin­den, kei­ne Sel­ten­heit mehr. In allen Fäl­len blei­ben es ille­ga­le Ein­fuh­ren von Betäu­bungs­mit­tel, die die Ein­lei­tung von Straf­ver­fah­ren nach sich ziehen.”


 

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