Blaulicht
ZOB / Bahnhof: Zoll stellt flüchtigen Drogenschmuggler
Drogenschmuggler setzt unmittelbar nach Kontrollbeginn zur Flucht an. +++ 500 Gramm Marihuana sichergestellt. +++ tägliche Drogenaufgriffe im Großraum Ostfriesland: Köperschmuggler durch Zoll entlarvt. +++
Leer, Stadtgebiet: Ein halbes Kilo Marihuana konnten Emder Zöllner vergangenen Sonntag bei einem aus den Niederlanden einreisenden Mann (22) sicherstellen. Der mittels Direktbus aus Groningen Einreisende flüchtete zu Fuß vor der weiteren Zollkontrolle, wurde jedoch umgehend durch Nacheile gestellt.
Eine Emder Zollstreife legte den täglichen Kontrollfokus am vergangenen Sonntag auf Busreisende am Leeraner ZOB.
“Meine Kollegen waren in zivil vor Ort und sprachen stichprobenweise Reisende an, die sich offensichtlich zuvor in den Niederlanden aufhielten. Mit Ihrer Auswahl der zur näheren Kontrolle gebetenen Personen, lagen Sie bei einem 22-jährigen Mann mit Rucksack als Reisegepäck sehr richtig”, erläutert Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.
Der Kontrollbeginn verlief vorerst unaufgeregt. Als der Mann jedoch seine Ausweisdokumente hervorholte, warf er diese von sich und versuchte durch plötzliches Rennen der weiteren Zollkontrolle zu entgehen. Durch sofortige Nacheile stellten die Zollbeamten den jungen Mann. Bei der sich anschließenden Festnahme stießen die Zöllner auf erhebliche Gegenwehr; der Mann musste kurzzeitig fixiert werden.
Bereits beim ersten Blick in den Rucksack des Flüchtigen, fielen den Zollbeamten zwei Vakuumbeutel mit 500 Gramm Marihuana in die Hände. Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall werden beim Zollfahndungsamt Essen geführt.
“Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Kollegen im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg und damit auch verstärkt im Großraum Ostfriesland keine Betäubungsmittel finden. Das spricht zwar für den Spürsinn der Zöllner, bleibt jedoch eine traurige Bilanz”, fügt Mauritz erläuternd hinzu.
So stieß eine Emder Zollstreife vor zwei Wochen auf einen
sogenannten Körperschmuggler am Bahnhof Weener. Er hatte rund 20 Gramm Heroin und 20 Gramm augenscheinliches Streckmittel rektal eingeführt. Unter ärztlicher und zollamtlicher Aufsicht schied er die Betäubungsmittel letztlich aus.
Mauritz weiter ausführend: “Natürlich fangen wir im Tagesgeschäft viele Kleinmengen ab, bei denen man vom Eigenbedarf ausgehen kann. Jedoch sind auch Mengen an Hartdrogen, die sich im zweistelligen Grammbereich befinden, keine Seltenheit mehr. In allen Fällen bleiben es illegale Einfuhren von Betäubungsmittel, die die Einleitung von Strafverfahren nach sich ziehen.”
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