Blaulicht

ZOLL: Jun­ge Dro­gen­schmugg­ler in Bun­de gestellt

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Über 100 Gramm Can­na­bis­harz bei jun­gen Grenz­pas­san­ten sicher­ge­stellt +++ Zoll­strei­fe fin­det Can­na­bis-Block mit der Auf­schrift “Ver­bo­te­ne Frucht” im Kontrollumfeld 

 

Über 100 Gramm Can­na­bis­harz fand eine Zivil­strei­fe des Emder Zolls in den Abend­stun­den bei einer jun­gen Per­son (16), die zuvor zu Fuß aus den Nie­der­lan­den ein­ge­reist war.

Die 16-Jäh­ri­ge war in Beglei­tung einer Bekann­ten (19) und ver­nein­te die Fra­ge der Zoll­strei­fe nach dem Mit­füh­ren von Betäu­bungs­mit­teln aus den Niederlanden.

Eine Durch­su­chung bei­der Per­so­nen ließ die Zöll­ner ledig­lich eine Fein­waa­ge bei dem jun­gen Mann fin­den, wel­che üblich für die Por­tio­nie­rung von Betäu­bungs­mit­teln ist.

“Die Erklä­run­gen der Bei­den Per­so­nen zum Rei­se­ver­lauf und ‑zweck kamen uns nicht schlüs­sig vor. Mei­ne Kol­le­gen such­ten des­halb das räum­li­che Umfeld der Kon­troll­si­tua­ti­on ab. Es bestand für uns der Ver­dacht, dass viel­leicht Dro­gen vor der ers­ten Anspra­che durch den Zoll in unmit­tel­ba­rer Umge­bung ver­steckt wur­den”, erklärt Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Oldenburg.

Tat­säch­lich fan­den die erfah­re­nen Zöll­ner unter einer Hecke in unmit­tel­ba­rer Nähe einen 100 Gramm schwe­ren Can­na­bis-Block, wel­cher in Folie ein­ge­schweißt und mit der Auf­schrift “Ver­bo­te­ne Frucht” ver­se­hen war.

Nach inten­si­ver Befra­gung gestand der 16-Jäh­ri­ge ein, dass die Betäu­bungs­mit­tel ihm zuzu­ord­nen sind und er die­se zuvor in den Nie­der­lan­den von einem Mann erhal­ten habe.

Der Zoll stell­te die Dro­gen mit einem Stra­ßen­ver­kaufs­wert von rund 1.000 Euro sicher und lei­te­te ein Straf­ver­fah­ren ein.


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