Blaulicht

Zoll zieht sie­ben Ton­nen gefähr­li­che Pyro­tech­nik aus dem Verkehr

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Bei­trags­bild: KI-Bild 

Gefahr zum Jah­res­wech­sel: Zoll warnt vor ille­ga­lem Feu­er­werk – Über 7 Ton­nen sichergestellt

Der Count­down für Sil­ves­ter läuft, und die Vor­freu­de auf das bun­te Spek­ta­kel am Him­mel steigt. Doch das Haupt­zoll­amt Olden­burg (HZA) spricht kurz vor dem Jah­res­wech­sel eine drin­gen­de War­nung aus: Fin­ger weg von Feu­er­werk ohne gül­ti­ge Zulas­sung! Beson­ders Pyro­tech­nik aus dem Aus­land oder dubio­sen Online-Shops kann lebens­ge­fähr­lich sein.

Die Zah­len des Zolls sind alar­mie­rend: Allein im Jahr 2024 stell­ten die Beam­ten bei Kon­trol­len und in Paket­sen­dun­gen über sie­ben Ton­nen gefähr­li­che und nicht kon­for­me Pyro­tech­nik sicher.

Unbe­re­chen­ba­re Gefahr für Gesund­heit und Leben

Vie­le Böl­ler, die in Nach­bar­län­dern oder im Inter­net ange­bo­ten wer­den, ent­spre­chen nicht den deut­schen Sicher­heits­stan­dards. Jens Klopp­mann, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Olden­burg, warnt ein­dring­lich: „Nicht auf ihre Sicher­heit getes­te­te Böl­ler sind unbe­re­chen­bar. Ihre Nut­zung kann zu schwers­ten Ver­bren­nun­gen, Ver­ät­zun­gen oder im schlimms­ten Fall zum Ver­lust von Glied­ma­ßen und des Augen­lichts führen.“

Das CE-Zei­chen ist Pflicht

In Deutsch­land dür­fen nur Feu­er­werks­kör­per ver­kauft und gezün­det wer­den, die offi­zi­ell getes­tet wur­den. Das wich­tigs­te Erken­nungs­merk­mal ist das CE-Zei­chen.

  • Vor­sicht: Der Zoll weist dar­auf hin, dass Zulas­sungs­zei­chen im Aus­land oft gefälscht wer­den. Wer ver­sucht, nicht zuge­las­se­nes Feu­er­werk ein­zu­füh­ren, macht sich nach dem Spreng­stoff­ge­setz strafbar.

  • Kon­se­quenz: Ille­ga­le Pyro­tech­nik wird bei Kon­trol­len kon­se­quent beschlag­nahmt, zusätz­lich dro­hen Strafverfahren.

Tipps für einen siche­ren Start ins neue Jahr

Um sicher zu fei­ern, emp­fiehlt der Zoll, Feu­er­werks­kör­per nur im seriö­sen Fach­han­del vor Ort zu kau­fen, wo die Her­kunft klar nach­voll­zieh­bar ist. Für spe­zi­el­le Kate­go­rien von Feu­er­werk ist zudem eine behörd­li­che Erlaub­nis erfor­der­lich. Die Über­wa­chung die­ser Vor­schrif­ten erfolgt in enger Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Zoll, den Lan­des­be­hör­den und der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM).

Wer sich unsi­cher ist, fin­det detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Kate­go­ri­sie­rung und den gel­ten­den Bestim­mun­gen auf den Inter­net­sei­ten der BAM oder unter www.zoll.de.

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