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Zwei Haft­be­feh­le an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze vollstreckt!

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BPOL-Bad­Bent­heim: Zwei Haft­be­feh­le an der Gren­ze vollstreckt

 
 
Die Bun­des­po­li­zei hat am Diens­tag an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze gleich zwei mit Haft­be­fehl gesuch­te Per­so­nen inner­halb kür­zes­ter Zeit festgenommen.

Eine 24-Jäh­ri­ge reis­te gegen 16:45 Uhr als Pas­sa­gie­rin eines Bus­ses des Schie­nen­er­satz­ver­kehrs aus den Nie­der­lan­den über den Euro­pa­weg ein, als sie im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len in Bun­de kon­trol­liert wurde.

Bei der Über­prü­fung ihrer Per­so­na­li­en stell­te sich her­aus, dass gegen die Nie­der­län­de­rin ein Haft­be­fehl der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft vor­lag. Sie war zuvor gericht­lich wegen einer fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung zu einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von andert­halb Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Ledig­lich die Zah­lung einer Geld­stra­fe von 1.350 Euro wür­de den Gefäng­nis­auf­ent­halt abwen­den. Es gelang schließ­lich dem Freund der Frau den gefor­der­ten Geld­be­trag auf­zu­brin­gen und die Haft abzu­wen­den. Die 24-Jäh­ri­ge konn­te ihre Rei­se im Anschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men fortsetzen.

Weni­ger Glück hat­te ein 46-jäh­ri­ger Rumä­ne. Der Mann reis­te gegen 18:30 Uhr als Pas­sa­gier eines Fern­bus­ses aus den Nie­der­lan­den ein, als er im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len in der Kon­troll­stel­le an der Auto­bahn 280 auf der Rast­an­la­ge Bund­er­neu­land kon­trol­liert wurde.

Bei der Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­li­en stell­te sich her­aus, dass auch gegen ihn ein Haft­be­fehl der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft vor­lag. Er war zuvor gericht­lich wegen eines auf­ent­halts­recht­li­chen Ver­ge­hens zu einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von fünf Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Ledig­lich durch die Zah­lung einer Geld­stra­fe von 3.000 Euro könn­te der Gefäng­nis­auf­ent­halt abge­wen­det wer­den. Da der Ver­haf­te­te den haft­be­frei­en­den Betrag aller­dings nicht zah­len konn­te, muss­te er ins Gefängnis.

Der Mann wur­de nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men in die nächst­ge­le­ge­ne Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.

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