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Niedersachsen: ca. 31,2 Milliarden Euro Steuereinnahmen in 2021

Finanzminister Hilbers stellt Ergebnis der November-Steuerschätzung vor
„Schätzergebnis unterstützt den Konsolidierungskurs, öffnet allerdings nur geringe Handlungsspielräume.”
Hannover. „Die aktuelle Steuerschätzung bestätigt den bisherigen finanzpolitischen Kurs des Landes. Das Schätzergebnis unterstützt den eingeschlagenen Konsolidierungskurs, eröffnet uns allerdings nur geringe Handlungsspielräume“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers bei der Vorstellung der regionalisierten Ergebnisse der November-Steuerschätzung am (heutigen) Montag.
Die deutsche Wirtschaft hat sich in der Krise als erfreulich robust erwiesen. Die vom Staat ergriffenen Hilfsmaßnahmen haben gegriffen. Deutschland hat sich schneller erholt als der Rest Europas. Wesentlicher Baustein dieser Entwicklung ist der starke deutsche Mittelstand, der auch in Niedersachsen wesentlich zur wirtschaftlichen Erholung beigetragen hat. Das führt dazu, dass die neue Steuerschätzung auch für Niedersachsen für alle Schätzjahre deutlich höher ausfallende Steuereinnahmen als noch im Mai erwartet prognostiziert. „Das versetzt uns in die Lage, früher als bislang geplant zu einem in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen Haushalt mit positivem strukturellen Finanzierungssaldo zurückzukehren. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die jüngste Prognose weiterhin in einem hohen Maß ungewiss und mit einigen Risiken verbunden ist, wie die aktuell stark steigenden Infektionszahlen zeigen. Zudem ist der Anstieg der Steuereinnahmen gerade in 2021 zum großen Teil auch durch die aktuell hohe Inflation getrieben“, so Hilbers einschränkend.
Der Landeshaushalt kann in diesem Jahr mit insgesamt rund 31,2 Milliarden Euro, im kommenden Jahr mit rund 32,1 Milliarden Euro, 2023 mit 32,7 Milliarden Euro, 2024 mit 33,6 Milliarden Euro und 2025 mit 34,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen rechnen.
Die aus der neuen Steuerschätzung resultierenden Wirkungen für den Landeshaushalt setzen sich zusammen aus den Veränderungen bei den Steuereinnahmen und den hieraus regelgebundenen Folgen für die Konjunkturkomponente. Wie bei kommunizierenden Röhren laufen die höheren Steuereinnahmen der Jahre 2021 bis 2023 regelgebunden gegen die bisher geplante konjunkturelle Kreditaufnahme bis hin zu Tilgungsverpflichtungen. „Aus haushaltspolitischer Sicht ist es erfreulich, dass infolge der hohen Steuermehreinnahmen die bislang eingeplanten konjunkturellen Nettokreditaufnahmen nicht benötigt werden und sich dennoch geringe Handlungsspielräume eröffnen. Die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von netto 177 Millionen Euro bzw. 111 Millionen Euro ermöglichen es uns, zwischenzeitlich eingetretene Mehrbedarfe aus Rechtsverpflichtungen ohne zusätzlich Konsolidierungsmaßnahmen sowie weitere Bedarfe im überschaubaren Rahmen zu finanzieren. Insgesamt haben sich unsere Annahmen zu den bisherigen Finanzierungsmöglichkeiten aus Steuereinnahmen und Konjunkturkomponente für die Jahre 2022 und 2023 weitgehend bestätigt“, merkt Hilbers an.
Ausblick auf die Kommunen
Auch für die niedersächsischen Gemeinden werden die bisherigen Erwartungen für alle Schätzjahre mit besonderen Spitzen in 2021 und 2022 nach oben korrigiert. Gegenüber der Mai-Schätzung ergeben sich rechnerisch Zuwächse in Höhe von 484 Millionen Euro in diesem Jahr, 481 Millionen Euro im kommenden Jahr, 291 Millionen Euro im Jahr 2023, 271 Millionen Euro im Jahr 2024 und 352 Millionen Euro im Jahr 2025.
Auf den Kommunalen Finanzausgleich wirken sich die Schätzergebnisse zusätzlich zu Gunsten der Kommunen aus. Die Zuwächse betragen 410 Millionen Euro in diesem Jahr, 271 Millionen Euro im kommenden Jahr, 258 Millionen Euro im Jahr 2023, 193 Millionen Euro im Jahr 2024 und 192 Millionen Euro im Jahr 2025.
Bei den Kommunen wirkt sich die Konjunkturkomponente des Landes nicht aus, so dass die Zuwächse unmittelbar wirken.
Konjunkturprognose
Infolge der Covid-19-Pandemie geriet die deutsche Volkswirtschaft in 2020 in eine der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten. Im Jahr 2020 ist die reale Wirtschaftsleistung real um ‑4,6 Prozent geschrumpft.
2021 hat sich die Zweiteilung der deutschen Wirtschaft seit der Frühjahrsprojektion umgekehrt: Während die Dienstleistungsbereiche von den Öffnungen des Sommers profitieren, wird nun die Industriekonjunktur angesichts der nach dem Corona-Krisenjahr 2020 weltweit anziehenden Konjunktur durch gravierende Lieferengpässe bei bestimmten Vorleistungsgütern stark belastet. Das bremst die Industriekonjunktur insbesondere im dritten und vierten Quartal 2021 aus. Im Moment ist der private Konsum die Triebfeder der wirtschaftlichen Erholung.
Die Steuerschätzung geht für 2021 von einem Wachstum der realen Wirtschaftsleistung um 2,6 Prozent und für 2022 von 4,1 Prozent aus. Ab 2022 wird mit der Überwindung der Wirtschaftskrise und der Rückkehr zur Normalauslastung mit leichter Tendenz zur Überauslastung erwartet. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Lieferengpässe bis zum zweiten Halbjahr 2022 aufgelöst und keine neuen verschärften Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erforderlich werden.
„Die schwer vorhersehbare Entwicklung der Pandemie, Lieferengpässe und die weltweit hohen Energiepreise führen zu einer hoch volatilen Situation. Letztlich müssen wir weiterhin auf Sicht fahren. Denn die finanzpolitische Nachhaltigkeit bleibt für mich handlungsleitend“, schloss Hilbers.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagte vom 9. bis 11. November, um die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2026 zu ermitteln.
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I. & L. Jüchter GmbH
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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
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