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Betrug, Exhi­bi­tio­nis­mus und Dieb­stahl: Poli­zei warnt vor neu­en Maschen und sucht Zeugen

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 23.07.2024

 
 

Betrug über Social Media Plattform++Betrug durch gefälschtes/kopiertes Fahrzeugangebot++Exhibitionistische Handlung++Diebstahl einer Geldbörse++Sachbeschädigung

Inspek­ti­ons­be­reich — Betrug über Social Media Plattform

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on über sozia­le Medi­en gehört heu­te zum All­tag vie­ler Men­schen und ent­spre­chend vie­le ver­kaufs- und Tausch­an­ge­bo­te wer­den dort auch offe­riert. Das ist natür­lich inter­es­sant, hat aber einen dop­pel­ten Boden. Denn bei Käu­fen und Ver­käu­fen auf die­sen Platt­for­men besteht ein hohes Risi­ko und kei­ner­lei Schutz. So kommt es häu­fig vor, dass das ange­bo­te­ne Ver­kaufs­ob­jekt (Klei­dung, gebrauch­te Elek­tro­nik oder Kon­zert­kar­ten etc.) per Sofort­über­wei­sung oder Pay­Pal Freun­de über­sandt wird, aber kei­ne Ware kommt. Der Anbie­ter­ac­count ist dann oft­mals nicht mehr zu fin­den und nur durch viel Auf­wand zu ermit­teln. Zudem haben die Käu­fer meist über­haupt kei­ne Anhalts­punk­te dar­auf, mit wem sie es eigent­lich zu tun haben. Einem 31-jäh­ri­gen Mann aus dem Ober­le­din­ger Land wider­fuhr ein sol­cher Betrug, den er am 22.07.2024 zur Anzei­ge brach­te. Er hat­te über ein Mar­ket­place-Ange­bot auf einem sozia­len Netz­werk reagiert und woll­te dort feil­ge­bo­te­ne Ver­an­stal­tungs­ti­ckets erwer­ben. Den Betrag lei­te­te er dem angeb­li­chen Anbie­ter per Freund­schafts­zah­lung zu und bekam die gewünsch­ten Tickets anschlie­ßend nicht, wie zuge­sagt, über­sandt. Ihm ent­stand ein Scha­den in einem höhe­ren zwei­stel­li­gen Bereich. Daher rät die Poli­zei bei Ange­bo­ten über Social Media zu Vor­sicht und rät von Sofort­über­wei­sun­gen und ande­ren Direkt­zah­lun­gen ohne jeg­li­chen Schutz ab.

Leer- Betrug durch gefälschtes/kopiertes Fahrzeugangebot

Nicht sel­ten kommt es vor, dass Betrü­ger sich aus einem Fahr­zeug­ver­kaufspor­tal eine gut prä­sen­tier­te Anzei­ge her­aus­su­chen, die Fotos und die Beschrei­bung kopie­ren als eige­ne Anzei­ge ein­stel­len. Dazu geben die Täter noch die Adres­se einer nach­voll­zieh­ba­ren Fir­ma an und ver­se­hen die­se mit ihren eige­nen Kon­takt­da­ten. Der Käu­fer prüft die genann­te Fir­ma, stuft die­se als zuver­läs­sig ein und kauft online das Fahr­zeug, inclu­si­ve der sofor­ti­gen Beglei­chung des Fahr­zeug­prei­ses. Anschlie­ßend ist das käuf­lich erwor­be­ne Fahr­zeug nicht vor­han­den und wird auch nicht über­ge­ben, weil es den Tätern natür­lich zu kei­ner Zeit zur Ver­fü­gung stand. So ein Vor­fall geschah einem 40-jäh­ri­gen Trans­port­un­ter­neh­mer aus den Nie­der­lan­den, wel­cher sich hil­fe­su­chen­de und zwecks Anzei­gen­er­stat­tung die Poli­zei in Leer wand­te. Zu vor hat­te er bereits sel­ber mit der im Inse­rat genann­ten Fir­ma, einem Trans­port­un­ter­neh­men in Süd­deutsch­land, Kon­takt auf­ge­nom­men und erfah­ren, dass das betref­fen­de Fahr­zeug vor über einem Jahr ver­kauft wur­de und so erfah­ren, dass es sich bei dem aktu­el­len Fahr­zeug­an­ge­bot um eine kopier­te Anzei­ge han­del­te. Dem Mann ent­stand ein Scha­den im obe­ren fünf­stel­li­gen Bereich. Die Poli­zei Leer hat die Anzei­ge zur Ein­lei­tung wei­te­rer Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men. Ergän­zend rät die Poli­zei dazu, beim online-Kauf von Fahr­zeu­gen immer alle Umstän­de genau­es­tens zu prü­fen. Grund­sätz­lich soll­te immer eine Besich­ti­gung und eine Fahr­zeug­über­prü­fung vor Ort ganz oben auf der Prüf­lis­te ste­hen. Wenn als Ver­käu­fer ein Händ­ler oder eine Fir­ma ange­ge­ben wur­de, kau­fen sie den Wagen nicht von einem Park­platz vor oder in der Nähe des ange­ge­be­nen Stand­or­tes. Die Bezah­lung des Fahr­zeu­ges soll­te erst nach kom­plet­ter Über­prü­fung erfol­gen. Bei deut­lich höhe­ren Beträ­gen soll­te auf eine Bar­geld­zah­lung ver­zich­tet wer­den. Wenn mit einer Sofort­über­wei­sung gear­bei­tet wer­den soll, infor­mie­ren sie vor­her ihre Hausbank.

Rhau­der­fehn — Exhi­bi­tio­nis­ti­sche Handlung

Am 22.07.2024 kam es um 12:35 Uhr auf dem Zie­gelei­ring zu einer exhi­bi­tio­nis­ti­schen Hand­lung zum Nach­teil einer 25-jäh­ri­gen Rhau­der­feh­ne­rin. Die jun­ge Frau war spa­zie­ren und auf dem Heim­weg. Dabei über­quer­te sie auch den Park­platz am Fried­hof im Zie­gelei­ring und bemerk­te an der Park­platz­aus­fahrt einen roten gepark­ten Klein­wa­gen. Als sie zu dem Wagen blick­te, bemerk­te sie in dem Fahr­zeug eine männ­li­che Per­son, wel­che sich am ent­blöß­ten Geschlechts­teil mani­pu­lier­te und die jun­ge Frau dabei unver­wandt ansah. Eben­falls stell­te er sei­ne Hand­lun­gen bei Erbli­cken nicht ein, son­dern führ­te sei­ne Hand­lun­gen mit Blick auf die Frau gezielt fort. Die 25-jäh­ri­ge begab sich umge­hend zur Poli­zei und zeig­te den Sach­ver­halt dort an. Die männ­li­che Per­son wird beschrie­ben, wie folgt:

 
  • Etwa 35 Jah­re alt
  • Hel­ler Hauttyp
  • Klein und etwas korpulent
  • Gepfleg­tes Erscheinungsbild
  • Haa­re kaum erkenn­bar, mög­li­cher­wei­se sehr dünn und hell oder fast kahl
  • Kei­ne auf­fäl­li­gen Merk­ma­le wie Bril­le im Gesicht
  • Trägt ein hel­les Hemd (hell­blau oder weiß)
  • Unter­wegs mit einem roten Klein­wa­gen mit LER-Kennzeichen

 

Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu der ver­däch­ti­gen Per­son und dem Fahr­zeug geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Leer oder auch in Rhau­der­fehn zu kontaktieren.

Bun­de — Dieb­stahl einer Geldbörse

Bereits am 20.07.24 kam es in Bun­de in einem Dis­coun­ter an der Neu­schan­zer Stra­ße zu einem Dieb­stahl einer Geld­bör­se. Eine 67-jäh­ri­ge Rhei­der­län­de­rin hat­te wäh­rend des Ein­kau­fes ihre Geld­bör­se kurz in einem Akti­ons­stän­der neben sich abge­legt. Als sie die Geld­bör­se wie­der in die Hand neh­men woll­te war sie nicht mehr dort. Eine Absu­che und Nach­fra­ge im Markt ver­lief nega­tiv. Der 67-jäh­ri­gen ent­stand ein Scha­den in einem nied­ri­gen drei­stel­li­gen Bereich. Eine Täter­be­schrei­bung konn­te die Frau nicht geben. Daher wer­den nun Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, gebe­ten, sich mit der zustän­di­gen Poli­zei­sta­ti­on in Wee­ner in Ver­bin­dung zu setzen.

Brin­kum — Sachbeschädigung

In der Zeit vom 19.07.24, 12:00 Uhr, bis zum 22.07.24, 07:00 Uhr, kam es im Lehmd­ob­ben­weg in Brin­kum zu einer Sach­be­schä­di­gung und einer unbe­fug­ten Inge­brauch­nah­me von Fahr­zeu­gen. Bis­lang unbe­kann­te Täter nah­men einen Bag­ger mit­tels fal­schen Schlüs­sels in Betrieb und gru­ben auf einer land­wirt­schaft­li­chen Flä­che das Erd­reich auf. Anschlie­ßend stie­ßen sie eine ca. 10 m hohe Kie­fer auf einer Wall­he­cke um. Hin­wei­se auf den oder die Täter sind bis­lang nicht bekannt. Daher wer­den Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, gebe­ten, sich mit der zustän­di­gen Poli­zei­sta­ti­on in Moorm­er­land in Ver­bin­dung zu setzen.


 

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