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Blick aus der Luft: Droh­nen­pi­lot André Grüs­sing zeigt die Welt von oben

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André Grüs­sing ist mit sei­ner Droh­ne DJI 5, Klas­se C0 bei der Fort­bil­dung der Feu­er­wehr im Land­kreis Leer im Einsatz.

Lese­r­ECHO im Gespräch mit Droh­nen­pi­lot André Grüssing:

André Grüs­sing: „Mit Droh­nen unter 249 Gramm kann ich fle­xi­bel und sicher arbeiten“

Westoverledingen/Leer.  André Grüs­sing ist Droh­nen­pi­lot und bekannt für beein­dru­cken­de Luft­auf­nah­men von regio­na­len Ver­an­stal­tun­gen und Groß­ereig­nis­sen – dar­un­ter Ems­über­füh­run­gen, der Gal­li­markt, Feu­er­wer­ke oder die Lam­pion­fahrt. Sei­ne Fil­me, unter ande­rem für die Leera­ner Face­book­sei­te “Wir Leera­ner, errei­chen mitt­ler­wei­le Auf­ruf­zah­len im sie­ben­stel­li­gen Bereich. Die Per­spek­ti­ven, die er mit sei­ner Kame­ra ein­fängt, sind vom Boden aus kaum mög­lich und bie­ten span­nen­de Ein­bli­cke aus der Luft. Doch auch das Droh­nen­flie­gen ist nicht immer ein­fach – Wet­ter­be­din­gun­gen und recht­li­che Vor­ga­ben ver­lan­gen Erfah­rung, Umsicht und manch­mal auch ein biss­chen Glück.


Lese­r­ECHO: André, war­um hast du dich für Droh­nen unter 249 Gramm entschieden?

André Grüs­sing: Die Haupt­grün­de sind Mobi­li­tät und recht­li­che Fle­xi­bi­li­tät. Die­se klei­nen Droh­nen sind leicht, schnell ein­satz­be­reit und erlau­ben Flü­ge nah an Men­schen oder in Wohn­ge­bie­ten – Berei­che, in denen grö­ße­re Droh­nen oft nur ein­ge­schränkt ein­ge­setzt wer­den dür­fen. Außer­dem ent­fällt die Fern­iden­ti­fi­zie­rungs­pflicht, was die Arbeit deut­lich ein­fa­cher macht.


Lese­r­ECHO: Wel­che Regeln gel­ten für sol­che Drohnen?

Grüs­sing: Auch wenn kein Droh­nen­füh­rer­schein nötig ist, gibt es kla­re Vorgaben:

  • Eine Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist Pflicht.

  • Jeder Pilot muss sich beim Luft­fahrt­bun­des­amt (LBA) regis­trie­ren und eine UAS-Betrei­ber-ID sicht­bar anbringen.

  • Die EU-Droh­nen­ver­ord­nung, die deut­sche Luft­ver­kehrs­ord­nung und gel­ten­de GEO-Zonen müs­sen ein­ge­hal­ten werden.

  • Die maxi­ma­le Flug­hö­he beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.


Lese­r­ECHO: Gibt es typi­sche Her­aus­for­de­run­gen bei dei­ner Arbeit?

Grüs­sing: Ja, eini­ge. Ein Punkt ist das Wet­ter – bei star­kem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht flie­gen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den rich­ti­gen Moment zu erwischen.

Ein ande­res The­ma sind die Unter­schie­de im Wis­sen über Droh­nen­klas­sen. Vie­le Ord­nungs­kräf­te vor Ort wis­sen nicht genau, wel­che Regeln für wel­che Droh­nen gel­ten. Bei der Klas­se C0 unter 249 Gramm braucht man zum Bei­spiel kei­ne beson­de­ren Geneh­mi­gun­gen, trotz­dem kommt es gera­de bei gro­ßen Ver­an­stal­tun­gen – etwa bei Schiffs­über­füh­run­gen auf der Ems – immer wie­der zu Diskussionen.

Um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den, ver­su­che ich daher, vor jedem Ein­satz Kon­takt mit den Ver­ant­wort­li­chen auf­zu­neh­men und mich früh­zei­tig mit den Ord­nungs­äm­tern oder Ver­an­stal­tern abzu­stim­men. Das sorgt für kla­re Abläu­fe und ent­spann­tes Arbei­ten vor Ort.


Lese­r­ECHO: Wel­che Pro­jek­te setzt du aktu­ell um?

Grüs­sing: Ich fil­me regel­mä­ßig Ems­über­füh­run­gen, Feu­er­wer­ke, Gal­li­markt oder die Lam­pion­fahrt. Mei­ne Droh­nen ermög­li­chen Sicht­ach­sen, die vom Boden aus nicht mög­lich sind, und zei­gen die Atmo­sphä­re sol­cher Ver­an­stal­tun­gen auf eine völ­lig neue Art.


Lese­r­ECHO: Was reizt dich beson­ders an der Drohnenarbeit?

Grüs­sing: Das Zusam­men­spiel aus Tech­nik, Timing und Krea­ti­vi­tät. Jede Auf­nah­me ist anders – Licht, Wind, Per­spek­ti­ve, alles muss pas­sen. Wenn dann ein Film ent­steht, der Men­schen begeis­tert, ist das für mich der größ­te Lohn.

Droh­nen­füh­rer­schein und Flug­re­geln: Alles, was Pilo­ten wis­sen müssen

Droh­nen sind aus der moder­nen Luft­bild­fo­to­gra­fie nicht mehr weg­zu­den­ken. Ob spek­ta­ku­lä­re Auf­nah­men von Ver­an­stal­tun­gen, Land­schaf­ten oder Bau­stel­len – die klei­nen Flug­ge­rä­te eröff­nen völ­lig neue Per­spek­ti­ven. Damit das Flie­gen sicher und legal bleibt, müs­sen Pilo­ten jedoch eini­ge Regeln beach­ten. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie alles über Droh­nen­klas­sen, Flug­re­geln, Füh­rer­schei­ne und Datenschutz.


Droh­nen­klas­sen: C0 bis C4

Je nach Gewicht und tech­ni­schen Eigen­schaf­ten wer­den Droh­nen in Klas­sen von C0 bis C4 ein­ge­teilt. Die­se Klas­si­fi­zie­rung bestimmt, in wel­cher Betriebs­kategorie (A1 bis A3) eine Droh­ne geflo­gen wer­den darf, ob ein Füh­rer­schein erfor­der­lich ist und welcher.

  • C0: Leich­te Droh­nen bis 249 g, gerin­ges Risi­ko für Per­so­nen­schä­den, kein Droh­nen­füh­rer­schein notwendig.

  • C1: Droh­nen bis 899 g, Flug nahe an Men­schen erlaubt, klei­ner Droh­nen­füh­rer­schein erforderlich.

  • C2: Droh­nen 900 g bis 4 kg, höhe­re Risi­ken, gro­ßer Droh­nen­füh­rer­schein erforderlich.

  • C3/C4: Schwe­re Droh­nen über 4 kg, Ein­satz nur in kon­trol­lier­ten Bereichen.

Die Klas­se Ihrer Droh­ne erken­nen Sie am Label auf dem Gerät oder im Info­blatt des Her­stel­lers. Eine Lis­te der zer­ti­fi­zier­ten Droh­nen fin­den Sie auf der Web­sei­te der Euro­päi­schen Agen­tur für Flug­si­cher­heit (EASA).

Spek­ta­ku­lä­re Droh­nen­auf­nah­men der „Dis­ney Tre­asu­re“ von André Grüssing

Die Über­füh­rung der „Dis­ney Tre­asu­re“ aus der Luft – eine ein­zig­ar­ti­ge Per­spek­ti­ve, die den magi­schen Moment per­fekt einfängt.

Über 4.700 Likes und eine Reich­wei­te von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem ech­ten Highlight.

Grund­le­gen­de Flugregeln

Jeder Droh­nen­pi­lot muss die all­ge­mei­nen Flug­re­geln beachten:

  1. Maxi­ma­le Flug­hö­he 120 Meter: Über Grund oder Was­ser darf die Droh­ne nicht höher fliegen.

  2. Betrieb nur in Sicht­wei­te: Pilo­ten müs­sen ihre Droh­ne stets visu­ell kon­trol­lie­ren. Aus­nah­men gibt es für Droh­nen unter 500 g im Fol­low-me-Modus bei maxi­mal 50 m Abstand.

  3. Min­dest­al­ter: 16 Jah­re; jün­ge­re Pilo­ten dür­fen nur unter Auf­sicht einer min­des­tens 16-jäh­ri­gen, kom­pe­ten­ten Per­son fliegen.

  4. Kein Flug über Men­schen­an­samm­lun­gen: Grup­pen, bei denen eine Per­son kaum aus­wei­chen kann, gel­ten als verboten.

  5. Flug über Woh­nungs­grund­stü­cke: Nur mit Ein­ver­ständ­nis der Eigen­tü­mer oder bei Droh­nen ≤250 g ohne Kamera.

Zusätz­lich gibt es Geo-Zonen, die Flug­ver­bo­te oder spe­zi­el­le Geneh­mi­gun­gen erfor­dern (Para­graf 21h der deut­schen Luftverkehrs-Ordnung).



Droh­nen­klas­sen und Führerscheine

C0-Droh­ne (bis 249 g): Kein Füh­rer­schein erfor­der­lich, Flug in der Nähe von Men­schen erlaubt, aber nicht über Men­schen­an­samm­lun­gen.

C1-Droh­ne (bis 899 g): Klei­ner Droh­nen­füh­rer­schein (EU-Kom­pe­tenz­nach­weis A1/A3) not­wen­dig. Online-Trai­ning + Prü­fung (40 Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen, min­des­tens 75 % rich­tig). Kos­ten: 25 € für Ausstellung.

C2-Droh­ne (900 g–4 kg): Gro­ßer Droh­nen­füh­rer­schein (EU-Fern­pi­lo­ten-Zeug­nis A2) erfor­der­lich. Vor­aus­set­zung: bereits klei­ner Droh­nen­füh­rer­schein. Ent­hält prak­ti­sches Selbst­trai­ning, theo­re­ti­sche Prü­fung (30 Fra­gen, 75 % kor­rekt), Kos­ten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.

Bestands­droh­nen (vor 2024):

  • Unter 250 g: wie C0, kein Füh­rer­schein nötig

  • Ab 250 g: Unter­ka­te­go­rie A3, klei­ner Füh­rer­schein erfor­der­lich, 150 m Abstand zu Wohngebieten


Daten­schutz und Privatsphäre

Auch wenn Droh­nen recht­lich flie­gen dür­fen, gilt: Pri­vat­sphä­re ande­rer respek­tie­ren.

  • Frem­de Per­so­nen ohne Ein­ver­ständ­nis fil­men: Grund­sätz­lich ver­bo­ten, kann zu Gerichts­ver­fah­ren füh­ren (Kos­ten leicht über 1.000 €).

  • Per­so­nen als Bei­werk: Per­so­nen dür­fen auf­ge­nom­men wer­den, wenn sie zufäl­lig neben Sehens­wür­dig­kei­ten stehen.


 

Droh­nen eröff­nen spek­ta­ku­lä­re Per­spek­ti­ven, aber Sicher­heit und Recht müs­sen immer Vor­rang haben. Wer sich an Flug­re­geln, Füh­rer­schei­ne und Daten­schutz hält, kann fle­xi­bel, legal und sicher flie­gen. Vor jedem Flug: Droh­ne prü­fen, Flug­zo­ne prü­fen, Wet­ter prü­fen – und schon kann das Aben­teu­er aus der Luft beginnen!

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Droh­nen sicher ver­si­chern – mit der Alli­anz Privat-Haftpflicht

Ver­si­che­rungs­pflicht für Droh­nen in Deutschland

Wer in Deutsch­land eine Droh­ne fliegt – ob pri­vat oder gewerb­lich – muss gesetz­lich eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Grund­la­ge ist § 43 Abs. 2 Luft­ver­kehrs­ge­setz (LuftVG).
Die­se Pflicht gilt unab­hän­gig von Grö­ße, Gewicht oder Ein­satz­ort der Droh­ne. Nur Spiel­zeug­droh­nen oder Gerä­te, die aus­schließ­lich in geschlos­se­nen Räu­men flie­gen, sind ausgenommen.

Wich­tig zu wis­sen:
Hal­ter einer Droh­ne ist nicht zwin­gend der­je­ni­ge, der sie fliegt, son­dern der, der sie gekauft hat und über deren Nut­zung ent­schei­det.

Bei­spiel: Kauft der Vater eine Droh­ne, die der Sohn gele­gent­lich fliegt, ist der Vater der recht­li­che Hal­ter – und muss für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung sorgen.


War­um die Ver­si­che­rungs­pflicht wich­tig ist

Droh­nen kön­nen erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen – an Autos, Häu­sern oder Per­so­nen. Schon ein Bedien­feh­ler oder eine Wind­böe kann teu­re Fol­gen haben.
Mit einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie im Scha­dens­fall auf der siche­ren Sei­te. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die durch Ihre Droh­ne ent­ste­hen kön­nen – auch dann, wenn Sie selbst kei­ne Schuld trifft.


Pri­vat oder gewerb­lich – was ist versichert?

Die Ver­si­che­rungs­pflicht gilt für bei­de Nut­zungs­ar­ten.

  • Pri­vat genutz­te Droh­nen kön­nen über die Alli­anz Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.

  • Gewerb­li­che Ein­sät­ze (z. B. durch Fotograf:innen, Landwirt:innen oder Medi­en­pro­duk­tio­nen) erfor­dern eine Betriebs- oder gewerb­li­che Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.


Alli­anz Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – Schutz für Ihre Drohne

In den Tari­fen Kom­fort und Pre­mi­um sind Droh­nen bis 5 kg Start­ge­wicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert.
✅ Abge­deckt sind Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die Drit­ten unbe­ab­sich­tigt ent­ste­hen.
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