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Blick aus der Luft: Drohnenpilot André Grüssing zeigt die Welt von oben
André Grüssing ist mit seiner Drohne DJI 5, Klasse C0 bei der Fortbildung der Feuerwehr im Landkreis Leer im Einsatz.
LeserECHO im Gespräch mit Drohnenpilot André Grüssing:
André Grüssing: „Mit Drohnen unter 249 Gramm kann ich flexibel und sicher arbeiten“
Westoverledingen/Leer. André Grüssing ist Drohnenpilot und bekannt für beeindruckende Luftaufnahmen von regionalen Veranstaltungen und Großereignissen – darunter Emsüberführungen, der Gallimarkt, Feuerwerke oder die Lampionfahrt. Seine Filme, unter anderem für die Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”, erreichen mittlerweile Aufrufzahlen im siebenstelligen Bereich. Die Perspektiven, die er mit seiner Kamera einfängt, sind vom Boden aus kaum möglich und bieten spannende Einblicke aus der Luft. Doch auch das Drohnenfliegen ist nicht immer einfach – Wetterbedingungen und rechtliche Vorgaben verlangen Erfahrung, Umsicht und manchmal auch ein bisschen Glück.
LeserECHO: André, warum hast du dich für Drohnen unter 249 Gramm entschieden?
André Grüssing: Die Hauptgründe sind Mobilität und rechtliche Flexibilität. Diese kleinen Drohnen sind leicht, schnell einsatzbereit und erlauben Flüge nah an Menschen oder in Wohngebieten – Bereiche, in denen größere Drohnen oft nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Außerdem entfällt die Fernidentifizierungspflicht, was die Arbeit deutlich einfacher macht.
LeserECHO: Welche Regeln gelten für solche Drohnen?
Grüssing: Auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist, gibt es klare Vorgaben:
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Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Jeder Pilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und eine UAS-Betreiber-ID sichtbar anbringen.
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Die EU-Drohnenverordnung, die deutsche Luftverkehrsordnung und geltende GEO-Zonen müssen eingehalten werden.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.
LeserECHO: Gibt es typische Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Grüssing: Ja, einige. Ein Punkt ist das Wetter – bei starkem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht fliegen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den richtigen Moment zu erwischen.
Ein anderes Thema sind die Unterschiede im Wissen über Drohnenklassen. Viele Ordnungskräfte vor Ort wissen nicht genau, welche Regeln für welche Drohnen gelten. Bei der Klasse C0 unter 249 Gramm braucht man zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen, trotzdem kommt es gerade bei großen Veranstaltungen – etwa bei Schiffsüberführungen auf der Ems – immer wieder zu Diskussionen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, versuche ich daher, vor jedem Einsatz Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen und mich frühzeitig mit den Ordnungsämtern oder Veranstaltern abzustimmen. Das sorgt für klare Abläufe und entspanntes Arbeiten vor Ort.
LeserECHO: Welche Projekte setzt du aktuell um?
Grüssing: Ich filme regelmäßig Emsüberführungen, Feuerwerke, Gallimarkt oder die Lampionfahrt. Meine Drohnen ermöglichen Sichtachsen, die vom Boden aus nicht möglich sind, und zeigen die Atmosphäre solcher Veranstaltungen auf eine völlig neue Art.
LeserECHO: Was reizt dich besonders an der Drohnenarbeit?
Grüssing: Das Zusammenspiel aus Technik, Timing und Kreativität. Jede Aufnahme ist anders – Licht, Wind, Perspektive, alles muss passen. Wenn dann ein Film entsteht, der Menschen begeistert, ist das für mich der größte Lohn.
Drohnenführerschein und Flugregeln: Alles, was Piloten wissen müssen
Drohnen sind aus der modernen Luftbildfotografie nicht mehr wegzudenken. Ob spektakuläre Aufnahmen von Veranstaltungen, Landschaften oder Baustellen – die kleinen Fluggeräte eröffnen völlig neue Perspektiven. Damit das Fliegen sicher und legal bleibt, müssen Piloten jedoch einige Regeln beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Drohnenklassen, Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz.
Drohnenklassen: C0 bis C4
Je nach Gewicht und technischen Eigenschaften werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Betriebskategorie (A1 bis A3) eine Drohne geflogen werden darf, ob ein Führerschein erforderlich ist und welcher.
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C0: Leichte Drohnen bis 249 g, geringes Risiko für Personenschäden, kein Drohnenführerschein notwendig.
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C1: Drohnen bis 899 g, Flug nahe an Menschen erlaubt, kleiner Drohnenführerschein erforderlich.
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C2: Drohnen 900 g bis 4 kg, höhere Risiken, großer Drohnenführerschein erforderlich.
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C3/C4: Schwere Drohnen über 4 kg, Einsatz nur in kontrollierten Bereichen.
Die Klasse Ihrer Drohne erkennen Sie am Label auf dem Gerät oder im Infoblatt des Herstellers. Eine Liste der zertifizierten Drohnen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).
Spektakuläre Drohnenaufnahmen der „Disney Treasure“ von André Grüssing
Die Überführung der „Disney Treasure“ aus der Luft – eine einzigartige Perspektive, die den magischen Moment perfekt einfängt.
Über 4.700 Likes und eine Reichweite von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem echten Highlight.
Grundlegende Flugregeln
Jeder Drohnenpilot muss die allgemeinen Flugregeln beachten:
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Maximale Flughöhe 120 Meter: Über Grund oder Wasser darf die Drohne nicht höher fliegen.
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Betrieb nur in Sichtweite: Piloten müssen ihre Drohne stets visuell kontrollieren. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 500 g im Follow-me-Modus bei maximal 50 m Abstand.
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Mindestalter: 16 Jahre; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, kompetenten Person fliegen.
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Kein Flug über Menschenansammlungen: Gruppen, bei denen eine Person kaum ausweichen kann, gelten als verboten.
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Flug über Wohnungsgrundstücke: Nur mit Einverständnis der Eigentümer oder bei Drohnen ≤250 g ohne Kamera.
Zusätzlich gibt es Geo-Zonen, die Flugverbote oder spezielle Genehmigungen erfordern (Paragraf 21h der deutschen Luftverkehrs-Ordnung).
Drohnenklassen und Führerscheine
C0-Drohne (bis 249 g): Kein Führerschein erforderlich, Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
C1-Drohne (bis 899 g): Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig. Online-Training + Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 % richtig). Kosten: 25 € für Ausstellung.
C2-Drohne (900 g–4 kg): Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Voraussetzung: bereits kleiner Drohnenführerschein. Enthält praktisches Selbsttraining, theoretische Prüfung (30 Fragen, 75 % korrekt), Kosten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.
Bestandsdrohnen (vor 2024):
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Unter 250 g: wie C0, kein Führerschein nötig
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Ab 250 g: Unterkategorie A3, kleiner Führerschein erforderlich, 150 m Abstand zu Wohngebieten
Datenschutz und Privatsphäre
Auch wenn Drohnen rechtlich fliegen dürfen, gilt: Privatsphäre anderer respektieren.
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Fremde Personen ohne Einverständnis filmen: Grundsätzlich verboten, kann zu Gerichtsverfahren führen (Kosten leicht über 1.000 €).
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Personen als Beiwerk: Personen dürfen aufgenommen werden, wenn sie zufällig neben Sehenswürdigkeiten stehen.
Drohnen eröffnen spektakuläre Perspektiven, aber Sicherheit und Recht müssen immer Vorrang haben. Wer sich an Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz hält, kann flexibel, legal und sicher fliegen. Vor jedem Flug: Drohne prüfen, Flugzone prüfen, Wetter prüfen – und schon kann das Abenteuer aus der Luft beginnen!
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Wichtig zu wissen:
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