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Blick aus der Luft: Drohnenpilot André Grüssing zeigt die Welt von oben
André Grüssing ist mit seiner Drohne DJI 5, Klasse C0 bei der Fortbildung der Feuerwehr im Landkreis Leer im Einsatz.
LeserECHO im Gespräch mit Drohnenpilot André Grüssing:
André Grüssing: „Mit Drohnen unter 249 Gramm kann ich flexibel und sicher arbeiten“
Westoverledingen/Leer. André Grüssing ist Drohnenpilot und bekannt für beeindruckende Luftaufnahmen von regionalen Veranstaltungen und Großereignissen – darunter Emsüberführungen, der Gallimarkt, Feuerwerke oder die Lampionfahrt. Seine Filme, unter anderem für die Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”, erreichen mittlerweile Aufrufzahlen im siebenstelligen Bereich. Die Perspektiven, die er mit seiner Kamera einfängt, sind vom Boden aus kaum möglich und bieten spannende Einblicke aus der Luft. Doch auch das Drohnenfliegen ist nicht immer einfach – Wetterbedingungen und rechtliche Vorgaben verlangen Erfahrung, Umsicht und manchmal auch ein bisschen Glück.
LeserECHO: André, warum hast du dich für Drohnen unter 249 Gramm entschieden?
André Grüssing: Die Hauptgründe sind Mobilität und rechtliche Flexibilität. Diese kleinen Drohnen sind leicht, schnell einsatzbereit und erlauben Flüge nah an Menschen oder in Wohngebieten – Bereiche, in denen größere Drohnen oft nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Außerdem entfällt die Fernidentifizierungspflicht, was die Arbeit deutlich einfacher macht.
LeserECHO: Welche Regeln gelten für solche Drohnen?
Grüssing: Auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist, gibt es klare Vorgaben:
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Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Jeder Pilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und eine UAS-Betreiber-ID sichtbar anbringen.
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Die EU-Drohnenverordnung, die deutsche Luftverkehrsordnung und geltende GEO-Zonen müssen eingehalten werden.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.
LeserECHO: Gibt es typische Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Grüssing: Ja, einige. Ein Punkt ist das Wetter – bei starkem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht fliegen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den richtigen Moment zu erwischen.
Ein anderes Thema sind die Unterschiede im Wissen über Drohnenklassen. Viele Ordnungskräfte vor Ort wissen nicht genau, welche Regeln für welche Drohnen gelten. Bei der Klasse C0 unter 249 Gramm braucht man zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen, trotzdem kommt es gerade bei großen Veranstaltungen – etwa bei Schiffsüberführungen auf der Ems – immer wieder zu Diskussionen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, versuche ich daher, vor jedem Einsatz Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen und mich frühzeitig mit den Ordnungsämtern oder Veranstaltern abzustimmen. Das sorgt für klare Abläufe und entspanntes Arbeiten vor Ort.
LeserECHO: Welche Projekte setzt du aktuell um?
Grüssing: Ich filme regelmäßig Emsüberführungen, Feuerwerke, Gallimarkt oder die Lampionfahrt. Meine Drohnen ermöglichen Sichtachsen, die vom Boden aus nicht möglich sind, und zeigen die Atmosphäre solcher Veranstaltungen auf eine völlig neue Art.
LeserECHO: Was reizt dich besonders an der Drohnenarbeit?
Grüssing: Das Zusammenspiel aus Technik, Timing und Kreativität. Jede Aufnahme ist anders – Licht, Wind, Perspektive, alles muss passen. Wenn dann ein Film entsteht, der Menschen begeistert, ist das für mich der größte Lohn.
Drohnenführerschein und Flugregeln: Alles, was Piloten wissen müssen
Drohnen sind aus der modernen Luftbildfotografie nicht mehr wegzudenken. Ob spektakuläre Aufnahmen von Veranstaltungen, Landschaften oder Baustellen – die kleinen Fluggeräte eröffnen völlig neue Perspektiven. Damit das Fliegen sicher und legal bleibt, müssen Piloten jedoch einige Regeln beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Drohnenklassen, Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz.
Drohnenklassen: C0 bis C4
Je nach Gewicht und technischen Eigenschaften werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Betriebskategorie (A1 bis A3) eine Drohne geflogen werden darf, ob ein Führerschein erforderlich ist und welcher.
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C0: Leichte Drohnen bis 249 g, geringes Risiko für Personenschäden, kein Drohnenführerschein notwendig.
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C1: Drohnen bis 899 g, Flug nahe an Menschen erlaubt, kleiner Drohnenführerschein erforderlich.
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C2: Drohnen 900 g bis 4 kg, höhere Risiken, großer Drohnenführerschein erforderlich.
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C3/C4: Schwere Drohnen über 4 kg, Einsatz nur in kontrollierten Bereichen.
Die Klasse Ihrer Drohne erkennen Sie am Label auf dem Gerät oder im Infoblatt des Herstellers. Eine Liste der zertifizierten Drohnen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Spektakuläre Drohnenaufnahmen der „Disney Treasure“ von André Grüssing
Die Überführung der „Disney Treasure“ aus der Luft – eine einzigartige Perspektive, die den magischen Moment perfekt einfängt.
Über 4.700 Likes und eine Reichweite von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem echten Highlight.
Grundlegende Flugregeln
Jeder Drohnenpilot muss die allgemeinen Flugregeln beachten:
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Maximale Flughöhe 120 Meter: Über Grund oder Wasser darf die Drohne nicht höher fliegen.
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Betrieb nur in Sichtweite: Piloten müssen ihre Drohne stets visuell kontrollieren. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 500 g im Follow-me-Modus bei maximal 50 m Abstand.
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Mindestalter: 16 Jahre; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, kompetenten Person fliegen.
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Kein Flug über Menschenansammlungen: Gruppen, bei denen eine Person kaum ausweichen kann, gelten als verboten.
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Flug über Wohnungsgrundstücke: Nur mit Einverständnis der Eigentümer oder bei Drohnen ≤250 g ohne Kamera.
Zusätzlich gibt es Geo-Zonen, die Flugverbote oder spezielle Genehmigungen erfordern (Paragraf 21h der deutschen Luftverkehrs-Ordnung).
Drohnenklassen und Führerscheine
C0-Drohne (bis 249 g): Kein Führerschein erforderlich, Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
C1-Drohne (bis 899 g): Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig. Online-Training + Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 % richtig). Kosten: 25 € für Ausstellung.
C2-Drohne (900 g–4 kg): Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Voraussetzung: bereits kleiner Drohnenführerschein. Enthält praktisches Selbsttraining, theoretische Prüfung (30 Fragen, 75 % korrekt), Kosten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.
Bestandsdrohnen (vor 2024):
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Unter 250 g: wie C0, kein Führerschein nötig
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Ab 250 g: Unterkategorie A3, kleiner Führerschein erforderlich, 150 m Abstand zu Wohngebieten
Datenschutz und Privatsphäre
Auch wenn Drohnen rechtlich fliegen dürfen, gilt: Privatsphäre anderer respektieren.
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Fremde Personen ohne Einverständnis filmen: Grundsätzlich verboten, kann zu Gerichtsverfahren führen (Kosten leicht über 1.000 €).
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Personen als Beiwerk: Personen dürfen aufgenommen werden, wenn sie zufällig neben Sehenswürdigkeiten stehen.
Drohnen eröffnen spektakuläre Perspektiven, aber Sicherheit und Recht müssen immer Vorrang haben. Wer sich an Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz hält, kann flexibel, legal und sicher fliegen. Vor jedem Flug: Drohne prüfen, Flugzone prüfen, Wetter prüfen – und schon kann das Abenteuer aus der Luft beginnen!
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Drohnen sicher versichern – mit der Allianz Privat-Haftpflicht
Versicherungspflicht für Drohnen in Deutschland
Wer in Deutschland eine Drohne fliegt – ob privat oder gewerblich – muss gesetzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Grundlage ist § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Diese Pflicht gilt unabhängig von Größe, Gewicht oder Einsatzort der Drohne. Nur Spielzeugdrohnen oder Geräte, die ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegen, sind ausgenommen.
Wichtig zu wissen:
Halter einer Drohne ist nicht zwingend derjenige, der sie fliegt, sondern der, der sie gekauft hat und über deren Nutzung entscheidet.
Beispiel: Kauft der Vater eine Drohne, die der Sohn gelegentlich fliegt, ist der Vater der rechtliche Halter – und muss für die Haftpflichtversicherung sorgen.
Warum die Versicherungspflicht wichtig ist
Drohnen können erhebliche Schäden verursachen – an Autos, Häusern oder Personen. Schon ein Bedienfehler oder eine Windböe kann teure Folgen haben.
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Drohne entstehen können – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Privat oder gewerblich – was ist versichert?
Die Versicherungspflicht gilt für beide Nutzungsarten.
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Privat genutzte Drohnen können über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Gewerbliche Einsätze (z. B. durch Fotograf:innen, Landwirt:innen oder Medienproduktionen) erfordern eine Betriebs- oder gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Allianz Privat-Haftpflichtversicherung – Schutz für Ihre Drohne
In den Tarifen Komfort und Premium sind Drohnen bis 5 kg Startgewicht automatisch mitversichert.
✅ Abgedeckt sind Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten unbeabsichtigt entstehen.
✅ Auch Flugmodelle mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen sind mitversichert.
✅ Weltweiter Versicherungsschutz – auch im Urlaub.
✅ Tarife ab 6,05 € im Monat (Komfort) oder 9,04 € im Monat (Premium).
🟢 Ausgezeichnet von Focus Money (Ausgabe 37/2025)
Allianz ist fairster Privat-Haftpflicht-Versicherer – Note „Sehr gut“!
Gelobt wurden unter anderem:
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Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
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Gute Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
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Transparente Tarifleistungen
Zusätzlicher Schutz: Allianz Gegenstandsschutz
Wer seine Drohne nicht nur haftpflicht‑, sondern auch kaskoversichern möchte, kann sie mit dem Allianz Gegenstandsschutz absichern.
Damit sind Sie geschützt bei:
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Beschädigung durch Absturz, Kollision, Fehlbedienung oder Feuchtigkeit
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Diebstahl und Raub
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Zerstörung durch Brand oder Explosion
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Zubehör (z. B. Transporttaschen) bis zu 10 % der Versicherungssumme
Bereits ab 1,98 € im Monat erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerin in Leer
Heidi Noormann
📍 Allianz Vertretung · Blinke 32, 26789 Leer
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📧 heidi.noormann@allianz.de
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Verzögerung auf B70: Stadt prüft rechtliche Schritte
Stadt prüft rechtliche Schritte: Erneute Verzögerung an der B70 sorgt für Unmut
Leer. Die Geduld der Stadtverwaltung Leer ist am Ende: Die für Montagmorgen um 9:00 Uhr angekündigte halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) südlich der Ledabrücke wurde erneut nicht umgesetzt. Angesichts der wiederholten Missachtung von Vereinbarungen prüft die Stadt nun rechtliche Schritte gegen die zuständige Baufirma.
Kommunikationsdefizite und ausgebliebene Infos
Nachdem die Sperrung am Vormittag nicht wie geplant aktiviert wurde, blieb zudem die erforderliche Information der städtischen Verkehrsbehörde durch das Bauunternehmen aus. Erst Stunden später gelang es der Stadtverwaltung, die Verantwortlichen zu erreichen.
Die Stadt Leer hat aufgrund dieser Vorfälle sowohl gegenüber der Baufirma als auch gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Auftraggeberin der Baumaßnahme ihren deutlichen Unmut geäußert. Es ist nicht das erste Mal, dass getroffene Absprachen bei diesem Projekt nicht eingehalten wurden.
Neuer Termin für Mittwoch geplant
Nach den nun erfolgten Gesprächen gibt es einen neuen Zeitplan für die Verkehrseinschränkung. Die halbseitige Sperrung soll nun voraussichtlich am Mittwoch um 9:00 Uhr aktiviert werden.
Die Stadtverwaltung betont, dass die Zuverlässigkeit bei Baumaßnahmen an solch zentralen Verkehrsknotenpunkten wie der B70 oberste Priorität haben müsse, um das Verkehrschaos für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
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Gedenken im Westerhammrich: Mahnung gegen das Vergessen
Gedenken im Westerhammrich: Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner und Heisfeldes Ortsvorsteherin Beate Stammwitz mahnten am Sonnabend anlässlich des 81. Jahrestages der Ermordung von fünf niederländischen Widerstandskämpfern durch die Gruppe um den Hochstapler Willi Herold zu Frieden und Menschlichkeit.
„Nicht zulassen, dass sich Geschichte wiederholt“: Bewegendes Gedenken im Westerhammrich
Leer. Ein stiller Nachmittag im Westerhammrich wurde am vergangenen Sonnabend zum Ort tiefer Erinnerung und mahnender Worte. Im Zentrum standen fünf Namen: Kornelis Fielstra, Johannes Kok, Carolus Magermans, Johannes Magermans und Johannes Verbiest. Diese fünf Niederländer wurden vor genau 81 Jahren, am 24. April 1945, Opfer eines grausamen Verbrechens, das kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs die Stadt Leer erschütterte.
Ein Verbrechen kurz vor Kriegsende
Die Geschichte hinter dem Gedenken ist erschütternd. In der Nähe des heutigen Gedenkorts wurden die fünf Männer von der Gruppe um den damals erst 19-jährigen Hochstapler Willi Herold ermordet. Herold, der sich als Hauptmann ausgab und als „Henker vom Emsland“ traurige Berühmtheit erlangte, ließ die Widerstandskämpfer nach einem willkürlichen Scheinprozess erschießen.
Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner erinnerte in seiner Ansprache an diese dunklen Stunden und die Skrupellosigkeit der Täter. Er zeichnete den Weg der Männer nach, der sie über das Leeraner Rathaus – wo damals die Polizeiwache und ein Gefängnis untergebracht waren – in den Tod führte. Bereits am Mittag wurden dort, an der Gedenktafel am Seiteneingang, Rosen als Zeichen der Ehrerbietung niedergelegt.
Mahnung für die Gegenwart
Heisfeldes Ortsvorsteherin Beate Stammwitz schlug in ihrer Rede die Brücke zur Gegenwart. Ihr Appell an die Bürgerinnen und Bürger von Leer war deutlich:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Geschichte wiederholt.“
Frieden, Freiheit und Menschlichkeit seien keine Selbstverständlichkeit, sondern die höchsten Güter, die es jeden Tag aufs Neue zu schützen gelte.
Ein persönlicher Abschluss: Dank an die Aufarbeitung
Besonders emotional wurde die Gedenkstunde durch die Anwesenheit von Kees Fielstra, dem Sohn des damals getöteten Kornelis Fielstra. In einer bewegenden Dankesrede richtete er sich direkt an Menna Hensmann, die ehemalige Leiterin des Stadtarchivs.

Ein bewegender Moment des Dankes: Kees Fielstra mit der ehemaligen Stadtarchivarin Menna Hensmann. Jahrzehntelang wusste Fielstra nicht, wie sein Vater 1945 ums Leben kam – erst die Recherchen von Hensmann brachten 2010 die entscheidende Gewissheit und ermöglichten ihm so eine späte Verbindung zu seiner Familiengeschichte.
Lange Zeit blieb für die Familie Fielstra im Unklaren, wie der Vater genau zu Tode gekommen war. Erst durch ein Zusammentreffen mit Hensmann im Jahr 2010 konnten die Puzzleteile zusammengesetzt werden. „Menna hat mein Leben im Hinblick auf die Ereignisse im April 1945 bereichert“, betonte Fielstra. Dank ihrer Forschungsarbeit habe er auf eine besondere Weise einen späten Kontakt zu seinem Vater gefunden und Gewissheit über dessen Schicksal erhalten.
Die Gedenkfeier unterstrich einmal mehr, wie wichtig die lokale Erinnerungskultur ist – nicht nur zur Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern als Kompass für eine menschliche Zukunft.
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Wilhelmine-Siefkes-Preis 2026 im Leeraner Rathaus
Festakt im historischen Rathaus: Stadt Leer verleiht den Wilhelmine-Siefkes-Preis 2026
Ein besonderes Jubiläum wirft seine Schatten voraus: Zum zehnten Mal ehrt die Stadt Leer herausragendes literarisches Schaffen im Geiste ihrer bedeutenden Ehrenbürgerin und Schriftstellerin Wilhelmine Siefkes (1890–1984). In feierlichem Rahmen wird im Mai der renommierte Wilhelmine-Siefkes-Preis verliehen, um das kulturelle Erbe der Region und die plattdeutsche Sprache lebendig zu halten.
Eine hochkarätige Jury hat entschieden
Die Auswahl der diesjährigen Preisträgerin oder des Preisträgers lag in den Händen einer fachkundigen Jury. Neben Bürgermeister Claus-Peter Horst brachten Dr. Reinhard Goltz aus Bremen, Grietje Kammler aus Aurich sowie Claus Dreier aus Holtland ihre Expertise ein. Als Literaturwissenschaftler und profunde Kenner der plattdeutschen Sprache bürgen sie für die hohe Qualität dieser Auszeichnung, die alle vier Jahre vergeben wird.
Einladung zur öffentlichen Preisverleihung
Die Stadt Leer lädt alle Bürgerinnen, Bürger und Literaturinteressierten herzlich dazu ein, diesem kulturellen Höhepunkt beizuwohnen. Der Festakt findet statt am:
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Datum: Sonntag, 10. Mai 2026
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Uhrzeit: 17:00 Uhr
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Ort: Festsaal des historischen Rathauses, Leer
Der historische Festsaal bietet die ideale Kulisse, um das Werk der Namensgeberin zu würdigen und die aktuelle Preisträgerin oder den Preisträger gebührend zu feiern.
Anmeldung erforderlich
Da die Kapazitäten im historischen Rathaus begrenzt sind, wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten. Interessierte können sich über die folgenden Wege einen Platz reservieren:
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Telefon: 0491 97 82 242
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E‑Mail: kultur@leer.de
Erleben Sie einen Abend im Zeichen der Literatur und der regionalen Identität – ganz im Sinne von Wilhelmine Siefkes.
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