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Blick aus der Luft: Drohnenpilot André Grüssing zeigt die Welt von oben
André Grüssing ist mit seiner Drohne DJI 5, Klasse C0 bei der Fortbildung der Feuerwehr im Landkreis Leer im Einsatz.
LeserECHO im Gespräch mit Drohnenpilot André Grüssing:
André Grüssing: „Mit Drohnen unter 249 Gramm kann ich flexibel und sicher arbeiten“
Westoverledingen/Leer. André Grüssing ist Drohnenpilot und bekannt für beeindruckende Luftaufnahmen von regionalen Veranstaltungen und Großereignissen – darunter Emsüberführungen, der Gallimarkt, Feuerwerke oder die Lampionfahrt. Seine Filme, unter anderem für die Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”, erreichen mittlerweile Aufrufzahlen im siebenstelligen Bereich. Die Perspektiven, die er mit seiner Kamera einfängt, sind vom Boden aus kaum möglich und bieten spannende Einblicke aus der Luft. Doch auch das Drohnenfliegen ist nicht immer einfach – Wetterbedingungen und rechtliche Vorgaben verlangen Erfahrung, Umsicht und manchmal auch ein bisschen Glück.
LeserECHO: André, warum hast du dich für Drohnen unter 249 Gramm entschieden?
André Grüssing: Die Hauptgründe sind Mobilität und rechtliche Flexibilität. Diese kleinen Drohnen sind leicht, schnell einsatzbereit und erlauben Flüge nah an Menschen oder in Wohngebieten – Bereiche, in denen größere Drohnen oft nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Außerdem entfällt die Fernidentifizierungspflicht, was die Arbeit deutlich einfacher macht.
LeserECHO: Welche Regeln gelten für solche Drohnen?
Grüssing: Auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist, gibt es klare Vorgaben:
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Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Jeder Pilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und eine UAS-Betreiber-ID sichtbar anbringen.
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Die EU-Drohnenverordnung, die deutsche Luftverkehrsordnung und geltende GEO-Zonen müssen eingehalten werden.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.
LeserECHO: Gibt es typische Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Grüssing: Ja, einige. Ein Punkt ist das Wetter – bei starkem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht fliegen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den richtigen Moment zu erwischen.
Ein anderes Thema sind die Unterschiede im Wissen über Drohnenklassen. Viele Ordnungskräfte vor Ort wissen nicht genau, welche Regeln für welche Drohnen gelten. Bei der Klasse C0 unter 249 Gramm braucht man zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen, trotzdem kommt es gerade bei großen Veranstaltungen – etwa bei Schiffsüberführungen auf der Ems – immer wieder zu Diskussionen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, versuche ich daher, vor jedem Einsatz Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen und mich frühzeitig mit den Ordnungsämtern oder Veranstaltern abzustimmen. Das sorgt für klare Abläufe und entspanntes Arbeiten vor Ort.
LeserECHO: Welche Projekte setzt du aktuell um?
Grüssing: Ich filme regelmäßig Emsüberführungen, Feuerwerke, Gallimarkt oder die Lampionfahrt. Meine Drohnen ermöglichen Sichtachsen, die vom Boden aus nicht möglich sind, und zeigen die Atmosphäre solcher Veranstaltungen auf eine völlig neue Art.
LeserECHO: Was reizt dich besonders an der Drohnenarbeit?
Grüssing: Das Zusammenspiel aus Technik, Timing und Kreativität. Jede Aufnahme ist anders – Licht, Wind, Perspektive, alles muss passen. Wenn dann ein Film entsteht, der Menschen begeistert, ist das für mich der größte Lohn.
Drohnenführerschein und Flugregeln: Alles, was Piloten wissen müssen
Drohnen sind aus der modernen Luftbildfotografie nicht mehr wegzudenken. Ob spektakuläre Aufnahmen von Veranstaltungen, Landschaften oder Baustellen – die kleinen Fluggeräte eröffnen völlig neue Perspektiven. Damit das Fliegen sicher und legal bleibt, müssen Piloten jedoch einige Regeln beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Drohnenklassen, Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz.
Drohnenklassen: C0 bis C4
Je nach Gewicht und technischen Eigenschaften werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Betriebskategorie (A1 bis A3) eine Drohne geflogen werden darf, ob ein Führerschein erforderlich ist und welcher.
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C0: Leichte Drohnen bis 249 g, geringes Risiko für Personenschäden, kein Drohnenführerschein notwendig.
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C1: Drohnen bis 899 g, Flug nahe an Menschen erlaubt, kleiner Drohnenführerschein erforderlich.
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C2: Drohnen 900 g bis 4 kg, höhere Risiken, großer Drohnenführerschein erforderlich.
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C3/C4: Schwere Drohnen über 4 kg, Einsatz nur in kontrollierten Bereichen.
Die Klasse Ihrer Drohne erkennen Sie am Label auf dem Gerät oder im Infoblatt des Herstellers. Eine Liste der zertifizierten Drohnen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Spektakuläre Drohnenaufnahmen der „Disney Treasure“ von André Grüssing
Die Überführung der „Disney Treasure“ aus der Luft – eine einzigartige Perspektive, die den magischen Moment perfekt einfängt.
Über 4.700 Likes und eine Reichweite von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem echten Highlight.
Grundlegende Flugregeln
Jeder Drohnenpilot muss die allgemeinen Flugregeln beachten:
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Maximale Flughöhe 120 Meter: Über Grund oder Wasser darf die Drohne nicht höher fliegen.
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Betrieb nur in Sichtweite: Piloten müssen ihre Drohne stets visuell kontrollieren. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 500 g im Follow-me-Modus bei maximal 50 m Abstand.
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Mindestalter: 16 Jahre; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, kompetenten Person fliegen.
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Kein Flug über Menschenansammlungen: Gruppen, bei denen eine Person kaum ausweichen kann, gelten als verboten.
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Flug über Wohnungsgrundstücke: Nur mit Einverständnis der Eigentümer oder bei Drohnen ≤250 g ohne Kamera.
Zusätzlich gibt es Geo-Zonen, die Flugverbote oder spezielle Genehmigungen erfordern (Paragraf 21h der deutschen Luftverkehrs-Ordnung).
Drohnenklassen und Führerscheine
C0-Drohne (bis 249 g): Kein Führerschein erforderlich, Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
C1-Drohne (bis 899 g): Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig. Online-Training + Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 % richtig). Kosten: 25 € für Ausstellung.
C2-Drohne (900 g–4 kg): Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Voraussetzung: bereits kleiner Drohnenführerschein. Enthält praktisches Selbsttraining, theoretische Prüfung (30 Fragen, 75 % korrekt), Kosten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.
Bestandsdrohnen (vor 2024):
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Unter 250 g: wie C0, kein Führerschein nötig
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Ab 250 g: Unterkategorie A3, kleiner Führerschein erforderlich, 150 m Abstand zu Wohngebieten
Datenschutz und Privatsphäre
Auch wenn Drohnen rechtlich fliegen dürfen, gilt: Privatsphäre anderer respektieren.
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Fremde Personen ohne Einverständnis filmen: Grundsätzlich verboten, kann zu Gerichtsverfahren führen (Kosten leicht über 1.000 €).
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Personen als Beiwerk: Personen dürfen aufgenommen werden, wenn sie zufällig neben Sehenswürdigkeiten stehen.
Drohnen eröffnen spektakuläre Perspektiven, aber Sicherheit und Recht müssen immer Vorrang haben. Wer sich an Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz hält, kann flexibel, legal und sicher fliegen. Vor jedem Flug: Drohne prüfen, Flugzone prüfen, Wetter prüfen – und schon kann das Abenteuer aus der Luft beginnen!
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Drohnen sicher versichern – mit der Allianz Privat-Haftpflicht
Versicherungspflicht für Drohnen in Deutschland
Wer in Deutschland eine Drohne fliegt – ob privat oder gewerblich – muss gesetzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Grundlage ist § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Diese Pflicht gilt unabhängig von Größe, Gewicht oder Einsatzort der Drohne. Nur Spielzeugdrohnen oder Geräte, die ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegen, sind ausgenommen.
Wichtig zu wissen:
Halter einer Drohne ist nicht zwingend derjenige, der sie fliegt, sondern der, der sie gekauft hat und über deren Nutzung entscheidet.
Beispiel: Kauft der Vater eine Drohne, die der Sohn gelegentlich fliegt, ist der Vater der rechtliche Halter – und muss für die Haftpflichtversicherung sorgen.
Warum die Versicherungspflicht wichtig ist
Drohnen können erhebliche Schäden verursachen – an Autos, Häusern oder Personen. Schon ein Bedienfehler oder eine Windböe kann teure Folgen haben.
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Drohne entstehen können – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Privat oder gewerblich – was ist versichert?
Die Versicherungspflicht gilt für beide Nutzungsarten.
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Privat genutzte Drohnen können über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Gewerbliche Einsätze (z. B. durch Fotograf:innen, Landwirt:innen oder Medienproduktionen) erfordern eine Betriebs- oder gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.
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In den Tarifen Komfort und Premium sind Drohnen bis 5 kg Startgewicht automatisch mitversichert.
✅ Abgedeckt sind Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten unbeabsichtigt entstehen.
✅ Auch Flugmodelle mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen sind mitversichert.
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Gelobt wurden unter anderem:
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Gute Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
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Wer seine Drohne nicht nur haftpflicht‑, sondern auch kaskoversichern möchte, kann sie mit dem Allianz Gegenstandsschutz absichern.
Damit sind Sie geschützt bei:
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Heidi Noormann
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Seniorenzentrum ProSenis: Tack im Austausch über die aktuellen Herausforderungen
Die Teilnehmenden beim Treffen am 11. Juni 2026 im Seniorenzentrum am Julianenpark in Leer. v.l.n.r.: hinten: Julia Köster, Stefan Wilts, Henning Fietz – vorne: Dana Knipper, Heike Kampen, Kerstin Tack, Stefan Kamer, Stefanie Akwa, Anja von Bülow, Angelika Olthoff.
Kerstin Tack besucht Seniorenzentrum am Julianenpark in Leer – Austausch über Pflege, Alltag und Rahmenbedingungen
Am 11. Juni 2026 besuchte die Vorstandsvorsitzende des Paritätischer Niedersachsen, Kerstin Tack, den Kreisverband Leer und informierte sich im Seniorenzentrum am Julianenpark der ProSenis GmbH über die Arbeit vor Ort. Der Besuch fand vormittags statt und wurde durch ein gemeinsames Essen im Anschluss abgerundet. Im Mittelpunkt stand der direkte Austausch mit Leitung, Mitarbeitenden und Träger über die Situation in der stationären Pflege.
Begleitet wurde der Termin vom Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. sowie Vertreterinnen und Vertretern des Kreisverbandes Leer.
Standort, Entwicklung und Struktur
Das Seniorenzentrum am Julianenpark hat seinen Ursprung in den Ostfriesischen Behindertenwerkstätten und wurde bereits in den 1980er-Jahren errichtet. Seitdem wurde die Einrichtung kontinuierlich erweitert und an die Anforderungen der Altenpflege angepasst.
Heute besteht das Ensemble aus dem Haus Julianenpark sowie dem 2016 errichteten Haus Loga. Die Einrichtung liegt direkt am Leeraner Julianenpark und ist von altem Baumbestand umgeben, der dem Standort eine ruhige und zugleich zentrale Lage im Stadtteil Loga verleiht.
Insgesamt leben hier 121 Bewohnerinnen und Bewohner sowie zusätzlich 21 Personen in Altenwohnungen. Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei 88 Jahren. Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Einzelzimmern sowie in Eheapartments, die Paaren ein gemeinsames Leben im Pflegealltag ermöglichen.
Versorgung und Alltag in der Einrichtung
Im Gespräch mit Einrichtungsleitung Heike Kampen wurde deutlich, dass die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen weiterhin hoch ist und in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Gleichzeitig erschweren der anhaltende Fachkräftemangel sowie die hohen Baukosten, umfangreiche bürokratische Auflagen und fehlende unkomplizierte Fördermöglichkeiten für Erweiterungsbauten die Rahmenbedingungen erheblich. Dadurch könnte sich die ohnehin angespannte Situation in der stationären Pflege weiter verschärfen.
Heike Kampen betonte dennoch, dass in der Einrichtung mit großem Einsatz gearbeitet werde. „Wir versuchen hier vor Ort alles Mögliche umzusetzen“, so die Einrichtungsleitung. Auch in schwierigen Situationen habe man bereits unbürokratische Lösungen finden können – getragen von einem starken Team und engem Zusammenhalt im Alltag.
Zusammenarbeit und Teamarbeit
Kreisverbandsgeschäftsführung Stefan Kamer vom Paritätischer Wohlfahrtsverband Region Ostfriesland hob im Gespräch hervor, wie wichtig ein verlässliches Netzwerk in der Pflege ist. Einrichtungen stünden vor ähnlichen Herausforderungen und seien letztlich „alle im gleichen Boot“. Gerade in der heutigen Zeit sei es entscheidend, eng zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.
Ein Beispiel dafür sei die gemeinsame Organisation von Fortbildungen über mehrere Einrichtungen hinweg. So könne Wissen gebündelt und die Pflege vor Ort gestärkt werden. Insgesamt gehe es darum, die Pflege zukunftsfähig aufzustellen und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.
Alltag, Verpflegung und Atmosphäre
Heike Kampen und Stefan Wilts (Pflegedienstleitung) machten im Rahmen des Besuchs deutlich, dass die Verpflegung im Alltag eine zentrale Rolle spielt – auch wenn sie oft unterschätzt wird. Das Essen sei täglich eines der wichtigsten Gesprächsthemen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch im Austausch mit den Pflegekräften. Häufig beginne der Tag bereits mit der Frage: „Was gibt es heute?“. Danach rücken Themen wie Angebote, Programme und Veranstaltungen in den Vordergrund, bevor es um pflegerische Inhalte gehe.
Beim Rundgang durch die Einrichtung wurde deutlich, dass viele Mitarbeitende bereits seit Jahren im Haus tätig sind. Diese Kontinuität prägt das Miteinander und sorgt für ein stabiles Teamgefüge. Zwischen Bewohnern und Pflegekräften war eine ruhige, respektvolle und zugleich herzliche Atmosphäre spürbar. Der Umgang ist geprägt von Nähe, Vertrauen und einem hohen Maß an persönlichem Engagement.

Wohn- und Betreuungskonzept
Im Haus Julianenpark leben 70 Menschen auf drei Etagen. Dort stehen ein Restaurant, ein Clubraum, ein Kreativraum sowie mehrere Gruppen- und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Im Haus Loga finden 51 Bewohner ein Zuhause. Besonders hervorzuheben ist das Café im Erdgeschoss, das mit täglich frischem, hausgebackenem Kuchen aus eigener Backstube ein zentraler Treffpunkt ist.
Die gesamte Einrichtung ist barrierefrei gestaltet. Alle Etagen sind per Aufzug erreichbar. Ergänzend gibt es geschützte Wohnbereiche für Menschen mit Demenz sowie ein sehbehindertenfreundliches Beleuchtungs- und Orientierungskonzept.
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leer
Besonders positiv hob Einrichtungsleitung Heike Kampen die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leer hervor. Die Mitarbeitenden des Landkreises stellten, wo immer möglich, finanzielle Mittel unbürokratisch zur Verfügung und ermöglichten damit schnelle und pragmatische Lösungen im Einzelfall. Während es in anderen Regionen teilweise zu längeren Verzögerungen bei Abrechnungen komme, funktioniere die Kooperation vor Ort sehr gut und lösungsorientiert.
Nach ihren Angaben werde in enger Abstimmung stets nach praktikablen Lösungen gesucht. Dadurch sei es der Einrichtung in bestimmten Fällen auch möglich, kurzfristige finanzielle Überbrückungen zu organisieren – etwa für Heimkosten, Pflegeleistungen oder Taschengeld für Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Beträge würden, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend verrechnet, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf.
Auch Kerstin Tack betonte in diesem Zusammenhang, dass man dankbar für diese gut funktionierende Zusammenarbeit sein könne. Aus ihrer Erfahrung gebe es zahlreiche Regionen, in denen die Abstimmungsprozesse deutlich schwieriger und langwieriger verlaufen.
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Politische Einordnung und Kritik an der Pflegereform
Im Rahmen des Besuchs äußerte Kerstin Tack deutliche Kritik am Referentenentwurf des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes. Aus ihrer Sicht sei der Entwurf nicht geeignet, die grundlegenden strukturellen Probleme der Pflegeversicherung zu lösen.
Stattdessen drohten steigende Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen, sinkende Leistungen für pflegende Angehörige sowie zusätzliche Belastungen für die Tarifbindung in der Pflege. Als zentrale Gegenposition verwies sie auf seit Jahren diskutierte Reformansätze, darunter die Nutzung des Pflegevorsorgefonds, die Rückführung pandemiebedingter Bundesmittel sowie eine stärkere steuerfinanzierte Absicherung gesellschaftlicher Aufgaben.
Ziel müsse aus Sicht des Paritätischen Niedersachsen eine solidarische Pflegevollversicherung sein, die Versorgungssicherheit und faire Finanzierung langfristig gewährleistet.
Resümee des Besuchs
Der Besuch im Seniorenzentrum am Julianenpark machte deutlich, dass die stationäre Pflege unter zunehmendem Druck steht. Gleichzeitig wurde sichtbar, dass durch eingespielte Teams, langjährige Mitarbeitende und ein starkes Miteinander im Alltag eine stabile und menschliche Versorgung gewährleistet wird.
Die Einrichtung zeigt damit beispielhaft, wie Pflege im Alltag funktionieren kann – geprägt von Verantwortung, Kontinuität und einem respektvollen Umgang zwischen Mitarbeitenden und Bewohnern.
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Digitalisierung und Besoldung: Justizgewerkschaft fordert Kurskorrektur
(Am Gespräch teilnehmende Vorstandsmitglieder und Gäste: Manuela Hassel, Helmut Leu, Maike Preuss, Nico Bloem, Elke Kosic, Claudia Dirks-Fischer, Karin Vry und Anke Kunert.)
Digitalisierung und Besoldung: Justizgewerkschaft fordert Nachbesserung bei Arbeitsstrukturen
Austausch zwischen Nico Bloem (SPD) und der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Leer
LEER – Die Schlagkraft der niedersächsischen Justiz steht vor einer Zerreißprobe. Anlass für diesen Befund ist ein intensiver Dialog zwischen dem Landtagsabgeordneten Nico Bloem (SPD) und dem Vorstand des DJG-Bezirksvereins Aurich, in dem die drängenden Herausforderungen der Justizbeschäftigten ungeschönt auf den Tisch gelegt wurden.
Die Digitalisierung, einst als Befreiungsschlag für die Verwaltung gedacht, erweist sich in der Praxis derzeit als Belastungsprobe. „Grundsätzlich begrüßen wir die Digitalisierung. Doch es muss deutlich mehr investiert werden – sowohl in die technische Infrastruktur von Justizcloud und digitaler Aktenführung als auch in das Personal“, mahnte die DJG-Bezirksvorsitzende Maike Preuss. Die Zustände an der Basis seien geprägt von einer hohen Fluktuation, besorgniserregenden Krankenständen und einer wachsenden Zahl an Überlastungsanzeigen.
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Bloem verspricht Klärung in Hannover
Nico Bloem, der die Situation aus einem vorherigen Treffen bereits als kritisch identifiziert hatte, zeigte sich besorgt über den aufgestauten Frust in der Belegschaft. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Prozesse reibungslos funktionieren. Dass hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht, ist offenkundig“, unterstrich der Abgeordnete. Er sicherte zu, die Problematik zeitnah mit der Justizministerin zu erörtern.
Neujustierung des Besoldungsgefüges gefordert
Neben den IT-Strukturen dominierte die Besoldungsdebatte das Treffen im Wahlkreisbüro. Die DJG sieht hier dringenden Reformbedarf, um dem Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ Rechnung zu tragen. So fordert die Gewerkschaft eine Anhebung des Eingangsamtes im ehemaligen mittleren Dienst auf die Besoldungsgruppe A8. Eine solche Anpassung sei nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch ein entscheidender Hebel für eine erfolgreiche Nachwuchsgewinnung in einem hart umkämpften Arbeitsmarkt.
Hoffnungsschimmer bei der Ausbildung
Einen Erfolg konnte die Gewerkschaft im Bereich der Justizwachtmeister verbuchen: Die Bildung von Arbeitsgruppen durch das Justizministerium zur Etablierung einer zweijährigen Ausbildung sowie die Überführung vom einfachen in den mittleren Justizdienst werden von der DJG ausdrücklich begrüßt. Diese langjährige Forderung der Gewerkschaft scheint nun endlich auf eine politische Umsetzung zuzusteuern.
Zum Abschluss des Gesprächs würdigte Bloem das Engagement der Justizmitarbeiter. „Diese Beschäftigten stehen selten im Rampenlicht, halten aber mit ihrem Fachwissen und ihrem täglichen Einsatz die Justiz am Laufen. Dieser Einsatz verdient Anerkennung und funktionierende Rahmenbedingungen“, so Bloem.
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Drohnen-Know-how in Leer: Ostfriesischer Drohnen-Stammtisch am 16. Juni!
Netzwerk für Luftfahrt-Enthusiasten: Ostfriesischer Drohnen-Stammtisch lädt nach Leer ein
LEER. Ob für die moderne Landwirtschaft, industrielle Überwachung oder technische Innovationen – Drohnen sind längst kein reines Hobby mehr, sondern ein wachsendes Werkzeug in vielen Wirtschaftszweigen. Um diesen Austausch in der Region zu fördern, findet am Dienstag, 16. Juni 2026, um 19:30 Uhr der nächste ostfriesische Drohnen-Stammtisch statt. Veranstaltungsort ist der Digital Hub Ostfriesland in der Gaswerkstraße 18 in Leer.
Praxiswissen aus erster Hand
Die Veranstaltung bietet ein Forum für Drohnenbegeisterte, Fachleute und Interessierte aus den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft und Technik. Als besonderes Highlight konnte für den fachlichen Impuls des Abends Lukas Abeln gewonnen werden.
Abeln ist hauptberuflicher Drohnenpilot und verfügt über einen beeindruckenden Erfahrungsschatz: Mit über 7.000 Starts hat er insbesondere im Agrarbereich umfassende Expertise gesammelt. Als DJI-Partner der Firma Solectric ist er zudem in der Schulung von Anwendern tätig und kennt sowohl die technischen Finessen als auch die regulatorischen Herausforderungen des Drohnenflugs aus dem Effeff.
Raum für Fachgespräche
Nach dem Fachvortrag von Lukas Abeln steht der Stammtisch ganz im Zeichen des Dialogs. Die Teilnehmer haben ausreichend Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, offene Fragen zu klären und gemeinsam über künftige Einsatzmöglichkeiten der Technologie zu fachsimpeln.
Anmeldung
Um eine bessere Planung der Veranstaltung zu ermöglichen, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. Interessierte können sich bequem online unter www.landkreis-leer.de/drohnen-stammtisch registrieren. Der Stammtisch bietet damit eine ideale Gelegenheit, Teil der wachsenden ostfriesischen Community rund um das Thema unbemannte Flugsysteme zu werden.
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