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Blick aus der Luft: Drohnenpilot André Grüssing zeigt die Welt von oben
André Grüssing ist mit seiner Drohne DJI 5, Klasse C0 bei der Fortbildung der Feuerwehr im Landkreis Leer im Einsatz.
LeserECHO im Gespräch mit Drohnenpilot André Grüssing:
André Grüssing: „Mit Drohnen unter 249 Gramm kann ich flexibel und sicher arbeiten“
Westoverledingen/Leer. André Grüssing ist Drohnenpilot und bekannt für beeindruckende Luftaufnahmen von regionalen Veranstaltungen und Großereignissen – darunter Emsüberführungen, der Gallimarkt, Feuerwerke oder die Lampionfahrt. Seine Filme, unter anderem für die Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”, erreichen mittlerweile Aufrufzahlen im siebenstelligen Bereich. Die Perspektiven, die er mit seiner Kamera einfängt, sind vom Boden aus kaum möglich und bieten spannende Einblicke aus der Luft. Doch auch das Drohnenfliegen ist nicht immer einfach – Wetterbedingungen und rechtliche Vorgaben verlangen Erfahrung, Umsicht und manchmal auch ein bisschen Glück.
LeserECHO: André, warum hast du dich für Drohnen unter 249 Gramm entschieden?
André Grüssing: Die Hauptgründe sind Mobilität und rechtliche Flexibilität. Diese kleinen Drohnen sind leicht, schnell einsatzbereit und erlauben Flüge nah an Menschen oder in Wohngebieten – Bereiche, in denen größere Drohnen oft nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Außerdem entfällt die Fernidentifizierungspflicht, was die Arbeit deutlich einfacher macht.
LeserECHO: Welche Regeln gelten für solche Drohnen?
Grüssing: Auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist, gibt es klare Vorgaben:
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Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Jeder Pilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und eine UAS-Betreiber-ID sichtbar anbringen.
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Die EU-Drohnenverordnung, die deutsche Luftverkehrsordnung und geltende GEO-Zonen müssen eingehalten werden.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.
LeserECHO: Gibt es typische Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Grüssing: Ja, einige. Ein Punkt ist das Wetter – bei starkem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht fliegen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den richtigen Moment zu erwischen.
Ein anderes Thema sind die Unterschiede im Wissen über Drohnenklassen. Viele Ordnungskräfte vor Ort wissen nicht genau, welche Regeln für welche Drohnen gelten. Bei der Klasse C0 unter 249 Gramm braucht man zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen, trotzdem kommt es gerade bei großen Veranstaltungen – etwa bei Schiffsüberführungen auf der Ems – immer wieder zu Diskussionen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, versuche ich daher, vor jedem Einsatz Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen und mich frühzeitig mit den Ordnungsämtern oder Veranstaltern abzustimmen. Das sorgt für klare Abläufe und entspanntes Arbeiten vor Ort.
LeserECHO: Welche Projekte setzt du aktuell um?
Grüssing: Ich filme regelmäßig Emsüberführungen, Feuerwerke, Gallimarkt oder die Lampionfahrt. Meine Drohnen ermöglichen Sichtachsen, die vom Boden aus nicht möglich sind, und zeigen die Atmosphäre solcher Veranstaltungen auf eine völlig neue Art.
LeserECHO: Was reizt dich besonders an der Drohnenarbeit?
Grüssing: Das Zusammenspiel aus Technik, Timing und Kreativität. Jede Aufnahme ist anders – Licht, Wind, Perspektive, alles muss passen. Wenn dann ein Film entsteht, der Menschen begeistert, ist das für mich der größte Lohn.
Drohnenführerschein und Flugregeln: Alles, was Piloten wissen müssen
Drohnen sind aus der modernen Luftbildfotografie nicht mehr wegzudenken. Ob spektakuläre Aufnahmen von Veranstaltungen, Landschaften oder Baustellen – die kleinen Fluggeräte eröffnen völlig neue Perspektiven. Damit das Fliegen sicher und legal bleibt, müssen Piloten jedoch einige Regeln beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Drohnenklassen, Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz.
Drohnenklassen: C0 bis C4
Je nach Gewicht und technischen Eigenschaften werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Betriebskategorie (A1 bis A3) eine Drohne geflogen werden darf, ob ein Führerschein erforderlich ist und welcher.
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C0: Leichte Drohnen bis 249 g, geringes Risiko für Personenschäden, kein Drohnenführerschein notwendig.
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C1: Drohnen bis 899 g, Flug nahe an Menschen erlaubt, kleiner Drohnenführerschein erforderlich.
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C2: Drohnen 900 g bis 4 kg, höhere Risiken, großer Drohnenführerschein erforderlich.
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C3/C4: Schwere Drohnen über 4 kg, Einsatz nur in kontrollierten Bereichen.
Die Klasse Ihrer Drohne erkennen Sie am Label auf dem Gerät oder im Infoblatt des Herstellers. Eine Liste der zertifizierten Drohnen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Spektakuläre Drohnenaufnahmen der „Disney Treasure“ von André Grüssing
Die Überführung der „Disney Treasure“ aus der Luft – eine einzigartige Perspektive, die den magischen Moment perfekt einfängt.
Über 4.700 Likes und eine Reichweite von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem echten Highlight.
Grundlegende Flugregeln
Jeder Drohnenpilot muss die allgemeinen Flugregeln beachten:
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Maximale Flughöhe 120 Meter: Über Grund oder Wasser darf die Drohne nicht höher fliegen.
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Betrieb nur in Sichtweite: Piloten müssen ihre Drohne stets visuell kontrollieren. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 500 g im Follow-me-Modus bei maximal 50 m Abstand.
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Mindestalter: 16 Jahre; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, kompetenten Person fliegen.
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Kein Flug über Menschenansammlungen: Gruppen, bei denen eine Person kaum ausweichen kann, gelten als verboten.
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Flug über Wohnungsgrundstücke: Nur mit Einverständnis der Eigentümer oder bei Drohnen ≤250 g ohne Kamera.
Zusätzlich gibt es Geo-Zonen, die Flugverbote oder spezielle Genehmigungen erfordern (Paragraf 21h der deutschen Luftverkehrs-Ordnung).
Drohnenklassen und Führerscheine
C0-Drohne (bis 249 g): Kein Führerschein erforderlich, Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
C1-Drohne (bis 899 g): Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig. Online-Training + Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 % richtig). Kosten: 25 € für Ausstellung.
C2-Drohne (900 g–4 kg): Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Voraussetzung: bereits kleiner Drohnenführerschein. Enthält praktisches Selbsttraining, theoretische Prüfung (30 Fragen, 75 % korrekt), Kosten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.
Bestandsdrohnen (vor 2024):
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Unter 250 g: wie C0, kein Führerschein nötig
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Ab 250 g: Unterkategorie A3, kleiner Führerschein erforderlich, 150 m Abstand zu Wohngebieten
Datenschutz und Privatsphäre
Auch wenn Drohnen rechtlich fliegen dürfen, gilt: Privatsphäre anderer respektieren.
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Fremde Personen ohne Einverständnis filmen: Grundsätzlich verboten, kann zu Gerichtsverfahren führen (Kosten leicht über 1.000 €).
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Personen als Beiwerk: Personen dürfen aufgenommen werden, wenn sie zufällig neben Sehenswürdigkeiten stehen.
Drohnen eröffnen spektakuläre Perspektiven, aber Sicherheit und Recht müssen immer Vorrang haben. Wer sich an Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz hält, kann flexibel, legal und sicher fliegen. Vor jedem Flug: Drohne prüfen, Flugzone prüfen, Wetter prüfen – und schon kann das Abenteuer aus der Luft beginnen!
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Drohnen sicher versichern – mit der Allianz Privat-Haftpflicht
Versicherungspflicht für Drohnen in Deutschland
Wer in Deutschland eine Drohne fliegt – ob privat oder gewerblich – muss gesetzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Grundlage ist § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Diese Pflicht gilt unabhängig von Größe, Gewicht oder Einsatzort der Drohne. Nur Spielzeugdrohnen oder Geräte, die ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegen, sind ausgenommen.
Wichtig zu wissen:
Halter einer Drohne ist nicht zwingend derjenige, der sie fliegt, sondern der, der sie gekauft hat und über deren Nutzung entscheidet.
Beispiel: Kauft der Vater eine Drohne, die der Sohn gelegentlich fliegt, ist der Vater der rechtliche Halter – und muss für die Haftpflichtversicherung sorgen.
Warum die Versicherungspflicht wichtig ist
Drohnen können erhebliche Schäden verursachen – an Autos, Häusern oder Personen. Schon ein Bedienfehler oder eine Windböe kann teure Folgen haben.
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Drohne entstehen können – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Privat oder gewerblich – was ist versichert?
Die Versicherungspflicht gilt für beide Nutzungsarten.
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Privat genutzte Drohnen können über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Gewerbliche Einsätze (z. B. durch Fotograf:innen, Landwirt:innen oder Medienproduktionen) erfordern eine Betriebs- oder gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Allianz Privat-Haftpflichtversicherung – Schutz für Ihre Drohne
In den Tarifen Komfort und Premium sind Drohnen bis 5 kg Startgewicht automatisch mitversichert.
✅ Abgedeckt sind Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten unbeabsichtigt entstehen.
✅ Auch Flugmodelle mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen sind mitversichert.
✅ Weltweiter Versicherungsschutz – auch im Urlaub.
✅ Tarife ab 6,05 € im Monat (Komfort) oder 9,04 € im Monat (Premium).
🟢 Ausgezeichnet von Focus Money (Ausgabe 37/2025)
Allianz ist fairster Privat-Haftpflicht-Versicherer – Note „Sehr gut“!
Gelobt wurden unter anderem:
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Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
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Gute Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
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Transparente Tarifleistungen
Zusätzlicher Schutz: Allianz Gegenstandsschutz
Wer seine Drohne nicht nur haftpflicht‑, sondern auch kaskoversichern möchte, kann sie mit dem Allianz Gegenstandsschutz absichern.
Damit sind Sie geschützt bei:
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Beschädigung durch Absturz, Kollision, Fehlbedienung oder Feuchtigkeit
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Diebstahl und Raub
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Zerstörung durch Brand oder Explosion
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Zubehör (z. B. Transporttaschen) bis zu 10 % der Versicherungssumme
Bereits ab 1,98 € im Monat erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerin in Leer
Heidi Noormann
📍 Allianz Vertretung · Blinke 32, 26789 Leer
📞 0491 99239152 · 📱 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Weihnachtsverlosung in Leer – Ziehungen am 04.12. und 19.12.2025!
Die Weihnachtsverlosung in Leer – Gewinne im Wert von 148.000 € warten!
Seit Jahren ein fester Höhepunkt des Leeraner Weihnachtsmarktes, begeistert die Weihnachtsverlosung auch in diesem Jahr Besucherinnen und Besucher aus der gesamten Region. Was die Werbegemeinschaft Leer gemeinsam mit dem Kinderschutzbund und der Lebenshilfe auf die Beine stellt, ist deutschlandweit einzigartig – und verbindet festliche Vorfreude mit Gemeinschaftssinn auf besondere Weise.
Mit 320.000 Losen und Hauptpreisen im Gesamtwert von über 148.000 Euro gehört die Verlosung zu den größten und beliebtesten Adventsaktionen Deutschlands. Der Vorstand der Werbegemeinschaft ist überzeugt: Diese besondere Verlosung versetzt die Region erneut in funkelnde Weihnachtsstimmung.


✨ Hauptgewinne, die verzaubern
Ob groß oder klein, jedes Los kann Träume wahr werden lassen:
🚗 4 Autos
🎁 8 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 2.500 €
🎟️ 20 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 1.000 €
⭐ Über 25.000 Sofortgewinne
Vom neuen Auto über flexible Einkaufsgutscheine bis hin zu kleinen Sofortgewinnen – für jeden ist etwas dabei. Und das Beste: Jeder Loskauf unterstützt direkt den Kinderschutzbund und die Lebenshilfe Leer, sodass diese besondere Weihnachtsaktion Freude mit einem wertvollen sozialen Beitrag verbindet.
Wo gibt es die Lose?
Ab dem 6. November 2025 können Lose an den beliebten Verkaufsständen erworben werden:
📍 Mühlen- und Denkmalplatz
📍 Emspark
📍 Multi Nord
📍 Multi Süd
Seien Sie dabei, wenn die Vorfreude auf Weihnachten in Leer spürbar wird – und sichern Sie sich Ihr Los für eine der schönsten Weihnachtsaktionen Deutschlands.
Ziehungstermine 2025
Erstmals finden die Ziehungen direkt in den Einrichtungen des Kinderschutzbundes und der Lebenshilfe statt. Außerdem wurden die Termine von vier auf zwei reduziert, um die Spannung noch größer zu machen.
Serie A, B, C und D
🗓️ Donnerstag, 04.12.2025 – 10:00 Uhr
📍 Lebenshilfe Leer e.V., Logaer Weg 261, 26789 Leer
Serie E, F, G und H
🗓️ Freitag, 19.12.2025 – 13:00 Uhr
📍 Kinderschutzbund Leer e.V., Reformierter Kirchgang 16, 26789 Leer
Besucher sind herzlich eingeladen, live dabei zu sein und die festliche Atmosphäre mitzuerleben.
Bekanntgabe der Gewinnnummern
Alle Gewinnnummern werden wie gewohnt auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ sowie im LeserECHO-Portal veröffentlicht – schnell, zuverlässig und jederzeit abrufbar.
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🏆 Gewinne der Weihnachtsverlosung in Leer nach Serien
Die beliebte Weihnachtsverlosung in Leer bietet 2025 wieder eine Vielzahl attraktiver Gewinne für alle Teilnehmer. Hier eine Übersicht der Hauptgewinne nach Losserie:
Serie A
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1 x Hyundai i10 vom Fahrzeughaus in Leer
Serie B
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
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5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
Serie C
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1 x Fiat Panda vom Autozentrum Nord in Leer
Serie D
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
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5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
Serie E
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1 x Citroen C3 vom Autohaus Homann
Serie F
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
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5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
Serie G
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1 x Skoda Fabia vom Autohaus Gebrüder Schwarte
Serie H
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
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5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
⚖️ Rechtlicher Hinweis zur Weihnachtsverlosung Leer 2025
Die Gewinner der jeweiligen Losnummern müssen sich bis zum 8. Januar 2026, 18:30 Uhr, bei der Werbegemeinschaft Leer melden.
Anschließend tritt das erste Ersatzlos in Kraft, das bis zum 22. Januar 2026, 18:30 Uhr geltend gemacht werden muss.
Nach diesem Zeitpunkt verfällt der Gewinnanspruch, und es tritt das zweite Ersatzlos in Kraft. Hier muss sich der Gewinner bis zum 5. Februar 2026 bei der Werbegemeinschaft melden.
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THW Leer bekommt neues Zuhause – Bund gibt Millionen frei!
Gitta Connemann und Stefan Sandstede auf dem neuen Baugrundstück an der Zinnstraße in Leer-Nüttermoor.
„Spatenstich im kommenden Jahr“ – Bund stellt finanzielle Weichen für THW-Neubau in Leer
Mehr Ehrenamtliche, mehr Fahrzeuge, mehr Ausrüstung – und vor allem: mehr Aufgaben! Der THW-Ortsverband Leer ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Menschen, Material und Bedeutung haben zugenommen – doch die Unterkunft an der Alemannenstraße ist längst zu klein geworden.
Mit neuen Fachgruppen, Einsätzen in ganz Deutschland und immer mehr engagierten Helferinnen und Helfern ist der Platzbedarf des Ortsverbandes enorm gestiegen. Bereits seit acht Jahren werben die Ehrenamtlichen rund um Ortsbeauftragten Stefan Sandstede für einen Neubau. Acht Jahre voller Gespräche, Planungen und auch mancher Rückschläge. Ein geeignetes Grundstück wurde gefunden, gemeinsame Pläne mit dem Landkreis Leer entstanden – und zerschlugen sich wieder. Es musste neu gedacht, neu verhandelt und neu gehofft werden.
„Nach den vielen Hürden, die wir nehmen mussten, freuen wir uns über diese Nachricht ganz besonders“, sagt Sandstede. Denn jetzt steht fest: Der Bund schafft die finanziellen Voraussetzungen, damit der Neubau des THW Leer endlich Realität werden kann.
Gemeinsam mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann hatte Sandstede vor Kurzem das neue Grundstück an der Zinnstraße in Leer-Nüttermoor besichtigt. „Die ‚Blauen Engel‘ des THW Leer können sich nun endlich auf ein neues Zuhause freuen. Das Grundstück haben sie bereits – und mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses steht nun auch die Finanzierung. Wir rechnen mit dem ersten Spatenstich schon im kommenden Jahr“, so Connemann.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte in der Nacht zum Freitag die Mittel für rund 200 anstehende THW-Bauprojekte freigegeben. Für Leer liegt noch kein detailliertes Projektkostenziel vor, daher wurden pauschal 15 Millionen Euro eingestellt – eine solide Grundlage für Planung und Bau.
„Was lange währt, wird endlich gut. Wir kämpfen seit Jahren für die neue Unterkunft, denn unsere Blauen Engel leisten Hilfe bei Katastrophen, Unfällen und Notlagen – ehrenamtlich, Tag für Tag“, betont Connemann. „Jetzt geben wir als Staat etwas zurück.“
Für den Ortsverband wäre der Zeitplan ein besonderer Glücksfall: „Wenn alles gut läuft, können wir im Jubiläumsjahr 2027 – unserem 75-jährigen Bestehen – den Einzug in die neue Unterkunft feiern. Das wäre ein Traum“, so Sandstede.

Lokal
Demenzgerechtes Bad: Wie das „Demenzbad“ Alltag und Sicherheit für Betroffene verbessert
Laura Jüchter (Inhaberin der I&L Jüchter GmbH), Gitta Connemann (CDU), Mark Selbrede (Normbau) und Cemal Thomas Yildirim (Ausstellungsleiter)
Demenz geht uns alle an: Innovatives „Demenzbad“ in Nüttermoor
NÜTTERMOOR. „Wer ist der Mensch im Spiegel?“ – eine Frage, die Menschen mit Demenz oft nicht mehr beantworten können. Vertraute Gesichter erscheinen fremd, der eigene Spiegelblick kann Angst auslösen. In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz – und ebenso viele Angehörige, die täglich versuchen, Sicherheit, Orientierung und Normalität zu schenken. Die Zahl Betroffener steigt stetig.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann besuchte nun das Heizungs- und Sanitärunternehmen I&L Jüchter GmbH in Nüttermoor, um sich über ein ganz besonderes Projekt zu informieren: das Demenzbad.
Persönliche Motivation: Ein Bad mit Herz
Für Laura Jüchter, Inhaberin der I&L Jüchter GmbH, hat das Thema eine sehr persönliche Bedeutung. Ihre eigene Großmutter litt an Demenz, und genau aus dieser Erfahrung entstand die Idee, ein Badezimmer zu entwickeln, das den Alltag von Betroffenen erleichtert und ihre Würde bewahrt.
„Ich weiß, wie schwer es ist, wenn ein geliebter Mensch sich in seiner eigenen Umgebung nicht mehr zurechtfindet“, erklärt Laura Jüchter. „Deshalb wollten wir einen Raum gestalten, der Orientierung, Sicherheit und Selbstständigkeit bietet.“
Das Demenzbad: Sicherheit und Orientierung im Fokus
Das neu gestaltete Demenzbad in der Ausstellung von I&L Jüchter setzt auf klare Farbkontraste, um Orientierung zu erleichtern – besonders das Signalrot spielt eine zentrale Rolle. Jedes Detail, jeder Handgriff wurde so geplant, dass Menschen mit Demenz sich wiederfinden können und Angehörige entlastet werden.
Unterstützt wird der Familienbetrieb von der Normbau GmbH, einem erfahrenen Partner für barrierefreie und demenzgerechte Lösungen. Gemeinsam haben sie ein Badezimmer geschaffen, das sowohl ästhetisch als auch funktional auf die Bedürfnisse von Demenzerkrankten zugeschnitten ist.
Ein wichtiges Signal: Demenz sichtbar machen
Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann betont die Bedeutung solcher Projekte:
„Demenz geht uns alle an. Hier wird über Demenz nicht geschwiegen, sondern gesprochen – und es wird konkrete Hilfe geboten.“
Das Demenzbad ist ab sofort in der Ausstellung der I&L Jüchter GmbH in Nüttermoor zu besichtigen und bietet damit einen wichtigen Impuls für Angehörige, Pflegende und Interessierte, die den Alltag von Menschen mit Demenz erleichtern möchten.
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