Blaulicht
Exhibitionistische Handlung vor weiblichen Minderjährigen am Zentralen Omnibusbahnhof in Leer
Leer — Exhibitionistische Handlung
Zu einer exhibitionistischen Handlung ist es am 17.05.2023 gegen 16:00 Uhr am Zentralen Omnibusbahnhof in Leer gekommen. Dabei entblößt ein 39-jähriger Mann aus Aurich sein Geschlechtsteil vor den 13‑, 14‑, 17- und 18-jährigen weiblichen Opfern. Dem Mann wurde ein Platzverweis erteilt und er hat sich nun in einem Strafverfahren zu verantworten. Die minderjährigen Opfer wurden in die Obhut der Erziehungsberechtigten übergeben.
Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
Der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) zielt darauf ab, die ungestörte geschlechtliche Entwicklung von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren zu schützen. Jegliche sexuelle Aktivität, selbst wenn das Kind (scheinbar) zustimmt oder selbst aktiv wird, ist verboten. Der Missbrauch kann auch ohne direkten Körperkontakt erfolgen, beispielsweise durch sexuelle Handlungen des Kindes vor einem Erwachsenen oder durch Erwachsene vor einem Kind. Dies umfasst auch das Versenden oder Zeigen von pornografischem Material (z. B. des Täters) über Kommunikationsmittel wie Webcams oder Smartphones über WhatsApp. Die Strafen für derartige Delikte ohne Körperkontakt reichen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe gemäß § 176a Absatz 1 StGB.
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