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2022: Finde deine Geschäftsidee! Tipps für dein Business.

Inhaltsverzeichnis — Gründerlexikon
- Welche Geschäftsidee passt zu mir?
- Welche Grundlagen und Voraussetzungen müssen mitgebracht werden?
- 1: Freunde und Bekannte fragen — Brainstorming
- 2: To-Do Liste erstellen — Zeitplan festlegen
- 3: Kosten ermitteln — Investitionen und laufende Kosten
- 4: Businessplan erstellen
- 5: Marketing planen und umsetzen.
- 6: Fachberater hinzuziehen — Banktermin & IHK / Handwerkskammer und Co.
Welche Geschäftsidee passt zu mir?
Am Anfang steht die Geschäftsidee oder das Verlangen sich selbstständig zu machen. Für diese Phase sollte sich jeder Gründer ausreichend Zeit nehmen. Vergleichen Sie mehrere Geschäftsideen, beschäftigen Sie sich mit den entsprechenden Mitbewerbern auf dem Markt. Sie haben eine Idee, die es in dieser Form noch nicht gibt? Dann sollten Sie testen, ob dieser Geschäftsidee überhaupt eine Nachfrage gegenüber steht, welche es erlaubt, von diesem Business leben zu können.
Investieren Sie vor Ihrer Gründung jede freie Minute in den Businessplan, diese Vorgehensweise zahlt sich später um ein Vielfaches aus.
Welche Grundlagen und Voraussetzungen müssen mitgebracht werden?
Wie hoch ist der erforderliche Kapitaleinsatz? Sind bestimmte Kenntnisse erforderlich — ein Meistertitel oder ein IHK-Nachweis? Wird Fachpersonal benötigt, welches vor Ort rekrutiert werden kann? Sind Baugenehmigungen einzuholen? Wie lange reicht das Startkapital?
Überschätzen Sie sich nicht! Oft wird es teurer als man denkt, oder der angestrebte Zeitplan kann nicht eingehalten werden. Kann die Geschäftsidee zu Beginn als Nebentätigkeit ausgeübt werden? Erkundigungen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ( IHK ) oder Handwerkskammer sollten eingeholt werden.
Step 1: Freunde und Bekannte fragen — Brainstorming
Nun haben Sie Ihre Geschäftsidee gefunden, voller Euphorie wollen Sie nun endlich loslegen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, einen sogenannten theoretischen Probelauf zu starten. Laden Sie Freunde und Bekannte sowie Familienangehörige ein, um zu erleben, wie die Geschäftsidee bei denen ankommt, die den Gründer ( also SIE ) genau kennen. Dieses Umfeld ist wichtig, damit die rosa-rote Brille auch mal beiseitegelegt wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie auch interessante Tipps und weitere Ideen als konstruktives Feedback erhalten. Im besten Fall sogar tatkräftige Unterstützung.
Step 2: To-Do Liste erstellen — Zeitplan festlegen
Zeit ist Geld — denn jeder Tag verursacht Kosten. Aufwendungen wie Beiträge zur Krankenversicherung, Steuerberatung, Mieten und Pachten, Versicherungen, Abo-Gebühren, Kosten für Internet und Kommunikation, und natürlich die Gehälter — auch das eigene Gehalt müssen einkalkuliert werden! Ebenso sollten die Kosten für das Marketing entsprechend einkalkuliert werden. Über das Marketing kauft ein Unternehmer Kunden sprich Umsatz ein.
Ab welchen Tag möchten Sie starten, ab wann sind alle Voraussetzungen erfüllt? Können Sie in der ersten Monaten schon von Ihren Einnahmen leben? Wie ist das Verhältnis zu den geschätzten Einnahmen und Ausgaben?
Folgende Punkte sollen auf keiner Liste fehlen. Die Reihenfolgen ist individuell zu setzen:
- Businessplan erstellen
- Logo / Firmennamen entwickeln
- Büroräume / Ladenlokal besichtigen / Mietverträge unterschreiben
- Kapitalbedarf ermitteln
- Versicherungsfachmann aufsuchen
- Marketingstrategien planen und anwenden
- Ziele definieren
- Experten aufsuchen IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Bankberater …
Step 3: Kosten ermitteln — Investitionen und laufende Kosten
Zum einen ist es wichtig, die genauen Kosten zu kennen, welche für die Startphase benötigt werden. Dies können Kosten für Maschinen, Ladeneinrichtung, Handelsware, Firmenwagen usw. sein. Zu den laufenden Kosten gehören Gehälter, Mieten und Pachten, Versicherungen, Steuerberatung, Marketingkosten, Rückstellungen etc. Diese Kosten sollten entsprechend mit dem Steuerberater hinsichtlich de Abschreibungen besprochen werden.
Step 4: Businessplan erstellen
Der Businessplan ist gerade für die Unternehmer wichtig, die Kredite abrufen müssen. Banken benötigen diese Unterlagen auf jeden Fall. Beschreiben Sie detailliert das Gründungskonzept. Wo liegt der Kundennutzen und wie ist die derzeitige Marktsituation. Überprüfung der eigenen Kennzahlen? Mitbewerber, potenzielle Kunden, Geschäftsgebiet, ist die Geschäftsidee über das ganze Jahr tragbar oder sind saisonale Faktoren ausschlaggebend? Denken Sie auch an Fragen hinsichtlich der Abhängigkeiten. Was ist, wenn das Personal krank wird, kann jede Position schnell ersetzt werden? Wie lange geht der Pachtvertrag — was passiert, wenn dieser vorzeitig vom Verpächter gekündigt wird? Erstellen Sie eine Rentabilitätsvorschau. Nur wenn diese positiv ist, sollte gegründet werden.
Step 5: Marketing planen und umsetzen.
Bevor nur ein Euro in den Druck von Visitenkarten, Briefpapier oder für Beschriftungen von Fahrzeugen und Ladenlokalen investiert wird, sollte genau überprüft werden, ob der gewählte Firmennamen überhaupt verwendet werden darf! Informieren Sie sich über Wort- und Bildmarken. Seien Sie vorsichtig mit übereifrigen Werbeaussagen. Jeder Unternehmer sollte sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgiebig auseinandersetzen. Rechtsstreitigkeiten solcher Art sind unnötig und können sehr teuer werden. Der Gang bis zum OLG ( Oberlandesgericht ) kann leicht 10.000 Euro und mehr kosten. Auf der anderen Seite sollten Sie Ihr Firmenlogo entsprechend schützen lassen.
Step 6: Fachberater hinzuziehen — Banktermin & IHK / Handwerkskammer und Co.
Wenn die eigene Recherche abgeschlossen ist und soweit alle Zahlen im Businessplan vorhanden sind, sollten diese mit einem Steuerberater abgeglichen werden. Auch die IHK oder die Handwerkskammer sollten vor dem Banktermin aufgesucht werden. Ebenso ist es ratsam, sich mit einem Versicherungskaufmann zu beraten. Wenn die Firmengründung nicht als Nebenerwerb durchgeführt werden kann, muss genau überprüft werden, wie der Gründer hinsichtlich der Unfall‑, Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert ist. Die Haftpflichtversicherung sowie die Rechtschutzversicherung sollten ebenfalls thematisiert werden. Wenn auch diese Experten zu Wort gekommen sind, steht dem Banktermin nichts mehr im Wege.
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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
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