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Gemein­schaft­lich began­ge­ne Laden­dieb­stäh­le, Dieb­stahl im Super­markt, Unfall mit Rad­fah­rer (Kind) — w. Meldungen

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Emden — Gefähr­li­cher Ein­griff in den Straßenverkehr

Weil er einer Bekann­ten behilf­lich sein woll­te und für sie eine Park­bucht frei­hielt, wur­de ein 59-jäh­ri­ger Mann aus dem Süd­brook­mer­land von einem unbe­kann­ten Fahr­zeug­füh­rer ange­fah­ren und ver­letzt. Der 59-jäh­ri­ge und sei­ne 51-jäh­ri­ge Beglei­tung befan­den sich am 02.11.22 gegen 13:10 Uhr auf einem Park­platz an der Nie­der­sach­sen­stra­ße und hat­ten die Absicht den mit­ge­führ­ten Pkw dort ein­zu­par­ken. Als sie eine Park­lü­cke fan­den, die Fahr­zeug­füh­re­rin aber zum dor­ti­gen Ein­par­ken ran­gie­ren muss­te, woll­te der Mann behilf­lich sein und stell­te sich kurz in die freie Park­bucht. In dem Moment, als sich die 51-jäh­ri­ge in dem Ran­gier­vor­gang befand, fuhr ein männ­li­cher Fahr­zeug­füh­rer mit einem Pkw VW Golf mit Emder Orts­kenn­nung in die Park­lü­cke ein. Als er den 59-jäh­ri­gen dort ste­hen sah und die­ser ihm ein Halt­zei­chen zeig­te, stopp­te der Fahr­zeug­füh­rer direkt vor der Per­son, setz­te dann aber unver­mit­telt die Ein­fahrt in die Lücke fort. Der 59-jäh­ri­ge konn­te nicht mehr aus­wei­chen, wur­de von dem Pkw ange­fah­ren und fiel zu Boden. Dabei ver­letz­te er sich leicht. Als er den Ver­ur­sa­cher ansprach, soll die­ser eine kur­ze Ent­schul­di­gung geäu­ßert und die Ört­lich­keit ver­las­sen haben. Der Ver­ur­sa­cher wird wie folgt beschrie­ben: männ­lich, ca. 50–60 Jah­re alt, voll­schlank, grau­me­lier­te Haa­re und grau­er, kur­zer Bart. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Vor­fall geben kön­nen, tei­len die­se bit­te der Poli­zei in Emden mit. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass das Frei­hal­ten von Park­lü­cken als Fuß­gän­ger (oder unter Ein­satz von Gegen­stän­den) zwar grund­sätz­lich nicht gestat­tet ist und ein Ver­warn­geld von 10 Euro oder in schwe­ren Fäl­len den Vor­wurf einer Nöti­gung nach sich zie­hen kann. Jedoch ist aber eine Durch­set­zung des Park­rech­tes mit Gewalt eine deut­lich höher­wer­ti­ge­re Straf­tat und kann mit einer Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder Geld­stra­fe geahn­det werden.

Leer — Gemein­schaft­lich began­ge­ne Ladendiebstähle

Nach dem zwei Frau­en in einer Par­fü­me­rie nach einem Dieb­stahl am 02.11.22 gegen 12:15 Uhr durch eine Mit­ar­bei­te­rin des Geschäf­tes ange­hal­ten wur­den, stell­te sich her­aus, dass die Frau­en noch wei­te­res Die­bes­gut mit sich führ­ten. Eine 27-jäh­ri­ge Frau aus Mus­sel­ka­naal führ­te einen Kin­der­wa­gen und Taschen mit sich, im wel­chem sie das Die­bes­gut ver­staut hat­te. Die umge­hend hin­zu­ge­zo­ge­nen Poli­zei­kräf­te der Poli­zei Leer stell­ten bei der Über­prü­fung fest, dass die Frau noch wei­te­re Gegen­stän­de (Beklei­dung und Kör­per­pfle­ge) mit sich führ­te, die eben­falls aus vor­her­ge­gan­ge­nen Dieb­stäh­len stamm­ten. Eine 32-jäh­ri­ge Mit­tä­te­rin aus Veen­dam hat­te sich zuerst von der Ört­lich­keit ent­fernt, erschien aber wäh­rend der poli­zei­li­chen Sach­ver­halts­auf­nah­me an der Tatört­lich­keit und gab ihre Betei­li­gung an den Taten zu. Ins­ge­samt hat­ten die Frau­en Die­bes­gut im Wert von gut 540 Euro erbeu­tet, wel­ches von der Poli­zei sicher­ge­stellt und bereits größ­ten­teils an die geschä­dig­ten Insti­tu­tio­nen wie­der aus­ge­hän­digt wor­den ist. Gegen die bei­den Frau­en wur­de ein Platz­ver­weis für die Fuß­gän­ger­zo­ne aus­ge­spro­chen und die ent­spre­chen­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren eingeleitet.

Leer — Dieb­stahl im Supermarkt

Easy-Shop­ping soll das Ein­kau­fen erleich­tern, den Kauf­pro­zess beschleu­ni­gen, sowie lan­ges Anste­hen an der Regis­trier­kas­se ver­mei­den. Es bedeu­tet jedoch nicht, dass aus­ge­such­te Waren ein­fach ohne zu Zah­len mit­ge­nom­men wer­den dür­fen. Dies hat­ten wohl eine 41-jäh­ri­ge Frau und ihr 16-jäh­ri­ger Beglei­ter aus Leer am 02.11.22 miss­ver­stan­den, als sie per Easy Shop­ping nur einen Teil ihrer Waren ins Sys­tem ein­scann­ten und wei­te­re Waren im Wert von knapp 45 Euro ohne Bezahl­vor­gang gegen 17:15 Uhr mit­neh­men woll­ten. Einer Sicher­heits­kraft des Ver­brau­cher­mark­tes war der Vor­fall auf­ge­fal­len und mel­de­te die­sen der Poli­zei Leer. Nach der poli­zei­li­chen Sach­ver­halts­auf­nah­me wur­den die Per­so­nen, die sich nun in einem Straf­ver­fah­ren ver­ant­wor­ten müs­sen, mit einem Haus­ver­bot belegt und aus den Maß­nah­men entlassen.

Leer — Flucht­ver­such nach Verkehrsvergehen

Am 02.11.2022 fiel einer Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung gegen 19:00 Uhr auf der Heis­fel­der Stra­ße ein Klein­kraft­rad auf, wel­ches mit 2 Per­so­nen besetzt in Fahrt­rich­tung Innen­stadt unter­wegs war. Die Ein­satz­be­am­ten folg­ten dem Klein­kraft­rad und stell­te fest, dass der Fahr­zeug­füh­rer auch in geschwin­dig­keits­re­du­zier­ten Berei­chen kon­se­quent mit 40–50 km/h unter­wegs war. Wäh­rend der Fahrt gaben die Ein­satz­kräf­te bereits poli­zei­li­che Hal­te­si­gna­le ab, wel­che aber von dem Fah­rer über­se­hen wur­den. In Höhe eines Tank­stel­len­ge­län­des an der Frie­sen­stra­ße fuhr der Fah­rer auf den dor­ti­gen Park­platz. Den Umstand nah­men die Poli­zei­kräf­te zum Anlass eine Kon­trol­le des Fahr­zeu­ges und der Besat­zung vor­zu­neh­men. Als der 28-jäh­ri­ge Fah­rer die sich nähern­den Poli­zei­kräf­te bemerk­te, ent­zog er sich durch Flucht der vor­ge­se­he­nen Kon­trol­le. Durch einen Kurs über diver­se Neben­stra­ßen und auch unter der Nut­zung von Fahr­rad­we­gen, ver­such­te der 28-jäh­ri­ge Mann aus Wee­ner die Ein­satz­kräf­te abzu­hän­gen, wel­che aber bereits einen zwei­ten Strei­fen­wa­gen zu Unter­stüt­zung ein­ge­wie­sen hat­ten. Nach­dem ein durch einen Baum blo­ckier­ter Weg im Bereich des Julia­nen­parks die Fahrt aus­brems­te, gelang es den Poli­zei­kräf­ten den Weenera­ner und sei­nen 20-jäh­ri­gen Sozi­us aus Wee­ner fest­zu­hal­ten. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass zum einen das mit­ge­führ­te Fahr­zeug nicht pflicht­ver­si­chert ist und der Fahr­zeug­füh­rer kei­ne aus­rei­chen­de Fahr­erlaub­nis für das Fahr­zeug hat. Zudem erga­ben sich nach Anga­ben des 28-jäh­ri­gen Hin­wei­se dar­auf, die auf eine Beein­flus­sung durch Betäu­bungs­mit­tel schlie­ßen las­sen. Die Poli­zei hat ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren eingeleitet.

Westoverledingen/ Emden — Trun­ken­heit im Verkehr

Am 02.11.22 fiel einem auf­merk­sa­men Ver­kehrs­teil­neh­mer gegen 15:25 Uhr ein Pkw Mer­ce­des im Bereich Ihren auf, wel­ches sich in auf­fäl­li­ger Fahr­wei­se auf dem Paters­weg-Nord beweg­te. Der Mann mel­de­te den Umstand und folg­te dem Ver­ur­sa­cher auf sei­nem Weg. Dabei stell­te er fest, dass der Fahr­zeug­füh­rer in Schlan­gen­li­ni­en fuhr und eini­ge Leit­pfäh­le tou­chier­te. Bei einer anschlie­ßen­den Über­prü­fung durch die Poli­zei Rhau­der­fehn stell­te sich her­aus, dass der 67-jäh­ri­ge ver­ant­wort­li­che Fahr­zeug­füh­rer aus Wes­t­ov­er­le­din­gen unter einem Alko­hol­ein­fluss von 2,15 Pro­mil­le sei­nen Pkw im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum geführt hat­te. Der Füh­rer­schein des Man­nes wur­de sicher­ge­stellt, sowie nach wei­te­ren poli­zei­li­chen Maß­nah­men ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Zu einem wei­te­ren Fall von Trun­ken­heit unter dem Ein­fluss von 2,06 Pro­mil­le Alko­hol kam es am 03.11.22 gegen 01:35 Uhr in Emden auf der Gorch-Fock-Stra­ße. Ein­satz­kräf­te der Poli­zei Emden bemerk­ten einen schwar­zen VW Pas­sat, wel­cher ihnen in Schlan­gen­li­ni­en ent­ge­gen­kam. Der Fahr­zeug­füh­rer, ein 22-jäh­ri­ger Auricher, konn­te ange­hal­ten und kon­trol­liert wer­den, wobei der oben genann­te Pro­mil­le­wert fest­ge­stellt wur­de. Auch hier wur­de der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Bor­kum — Fahr­rad entwendet

Am 02.11.2022 wur­de gegen 15:03 Uhr ein Fahr­rad am Georg-Schüt­te-Platz ent­wen­det. Der Eigen­tü­mer hat­te sein Pedelec unver­schlos­sen direkt vor sei­nem Büro abge­stellt, wo es dann durch unbe­kann­te Täter ent­wen­det wur­de. Das kom­plett schwar­ze Pedelec ist von der Fahr­rad­mar­ke Vic­to­ria, Modell eUrban 11.9. Zudem sind alle Daten des Fahr­ra­des bekannt und gespei­chert, so dass es bei einer Kon­trol­le direkt zuge­ord­net wer­den kann. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­weis zu dem Dieb­stahl oder dem Ver­bleib des Fahr­ra­des geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei Bor­kum zu kontaktieren.

Leer — Unfall mit Rad­fah­rer (Kind)

Am 03.11.2022 wur­de der Poli­zei Leer durch einen 48-jäh­ri­gen Pkw-Fah­rer aus Leer mit­ge­teilt, dass gegen 07:28 Uhr zu einem Ver­kehrs­un­fall auf dem Logaer Weg gekom­men sei. Der 48-jäh­ri­ge habe die genann­te Stra­ße in Fahrt­rich­tung Fried­hofs­weg befah­ren, als links­sei­tig aus dem Bahn­damm unvor­her­seh­bar ein Rad­fah­rer her­aus­kam und ohne zu gucken oder zu war­ten den Logaer Weg über­quer­te. Dadurch fuhr er dem bevor­rech­tig­ten Pkw-Fah­rer direkt vor das Auto. Dabei stürz­te der Rad­fah­rer, bei wel­chem es sich nach Anga­ben des Man­nes aus Leer um einen ca. acht Jah­re alten Jun­gen gehan­delt haben dürf­te. Das Kind stand nach dem Zusam­men­prall unver­mit­telt wie­der auf und fuhr in der­zeit nicht bekann­te Rich­tung davon. Ob der Jun­ge ver­letzt wur­de, ist nicht bekannt. An dem Pkw des 48-jäh­ri­gen ent­stand leich­ter Sach­scha­den. Die Poli­zei Leer bit­tet dar­um, dass Erzie­hungs­ver­ant­wort­li­che, die Kin­der in dem Alter haben und den Bahn­damm als Schul­weg nut­zen, sowie auch wei­te­re Zeu­gen, sich mit der Poli­zei in Leer in Ver­bin­dung zu setzen.


 

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