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Groß­raz­zia auf Bau­stel­le in Ost­fries­land: Zoll stoppt Flucht­ver­such und deckt meh­re­re Ver­stö­ße auf

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HZA-OL: Zoll kon­trol­liert Groß­bau­stel­le in Ost­fries­land – Zwei Fest­nah­men nach Fluchtversuch

Olden­burg (ots) – Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) des Haupt­zoll­amts Olden­burg hat am Don­ners­tag, 27. Novem­ber 2025, auf einer Groß­bau­stel­le im Land­kreis Aurich eine umfang­rei­che Kon­trol­le durch­ge­führt. Rund 40 Ein­satz­kräf­te waren an der Maß­nah­me beteiligt.

Wäh­rend der Über­prü­fung ver­such­ten zwei Män­ner, sich der Kon­trol­le durch Flucht zu ent­zie­hen. Die Ein­satz­kräf­te konn­ten bei­de jedoch schnell stel­len und zurück zur Kon­troll­stel­le brin­gen. Dort wie­sen sie sich mit augen­schein­lich gefälsch­ten Aus­weis­do­ku­men­ten aus. Im Zuge der dar­auf­hin ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lun­gen durch­such­ten die Zöll­ner sowohl die Per­so­nen als auch deren per­sön­li­che Gegen­stän­de und Unter­künf­te. Dabei fan­den die Beam­ten die ech­ten Iden­ti­täts­nach­wei­se der bei­den alba­ni­schen Staatsangehörigen.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen erga­ben, dass bei­de Män­ner weder über gül­ti­ge Auf­ent­halts­ti­tel noch über die erfor­der­li­chen Erlaub­nis­se zur Erwerbs­tä­tig­keit in Deutsch­land ver­füg­ten. Gegen sie wur­den Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts des ille­ga­len Auf­ent­halts und der Urkun­den­fäl­schung ein­ge­lei­tet. Zudem lei­te­te der Zoll Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wegen der uner­laub­ten Arbeits­auf­nah­me ein. Die sicher­ge­stell­ten Aus­weis­do­ku­men­te wur­den an die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de über­ge­ben, um auf­ent­halts­be­en­den­de Maß­nah­men einzuleiten.

Im Rah­men der ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Kon­trol­le über­prüf­ten die FKS-Beam­ten außer­dem 18 Arbeit­ge­ber und befrag­ten 63 Beschäf­tig­te zu ihren Arbeits­ver­hält­nis­sen. Dabei erga­ben sich Hin­wei­se auf mög­li­che Ver­stö­ße gegen das Min­dest­lohn­ge­setz, auf Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug sowie auf die Beschäf­ti­gung von Aus­län­dern ohne gül­ti­ge Arbeits­er­laub­nis. Auch Ver­stö­ße gegen die Pflicht zur Mit­füh­rung von Aus­weis­do­ku­men­ten wur­den festgestellt.

Die nun fol­gen­den Nacher­mitt­lun­gen umfas­sen einen Abgleich der vor Ort erho­be­nen Daten mit den Lohn- und Finanz­un­ter­la­gen der Unter­neh­men. Zudem wer­den wei­te­re Geschäfts­un­ter­la­gen geprüft. Der Zoll steht dabei in engem Aus­tausch mit ande­ren Behör­den und der Rentenversicherung.

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