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Landkreis soll Menschen in der Krise helfen:Kreistagsgruppe macht zwei Vorstöße
Foto: Schoormann
Landkreis soll Menschen in der Krise helfen:
Kreistagsgruppe macht zwei Vorstöße
Leer – Der Landkreis Leer soll den Menschen in der aktuellen Krise helfen und Preissteigerungen abfedern. Das meint die Gruppe SPD/Grüne/Linke im Leeraner Kreistag und macht mit zwei Anträgen einen Vorstoß: Erstens soll der Landkreis gemeinsam mit einem Energieversorger und mit Hilfe des Landes einen Härtefallfond für Menschen in Finanznot einrichten. Zweitens: Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Leer in den Gremien der EWE und der Sparkasse LeerWittmund sollen sich dafür einsetzen, dass es nicht zu Strom- und Gassperren oder Härten bei Finanzierungen, Krediten und Kontoproblemen kommt.
„Wir müssen damit rechnen, dass viele Menschen mit geringem Einkommen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht mehr bezahlen können und allgemein durch Preissteigerungen in Schwierigkeiten kommen. In diese Lage geraten sie unverschuldet durch die Folgen des Angriffskriegs Putins gegen die Ukraine. Wir müssen ihnen in der Not helfen“, meinen Hermann Koenen (SPD) und Tammo Lenger (Grüne), Sprecher der Gruppe.
Der Energie-Härtefallfond ist für Menschen gedacht, die über die staatlichen Sicherungssysteme nicht unterstützt werden. Die Gruppe SPD/Grüne/Linke bittet den Landkreis daher, die in Aussicht gestellte Förderung für den Aufbau lokaler Härtefallfonds durch das Land in Höhe von 50 Millionen Euro zu nutzen und gleichzeitig das nötige Geld im Haushalt bereitzustellen – entweder durch Umwidmung oder einen Nachtragshaushalt. „Mit dem Härtefallfonds bewahren wir nicht nur Menschen vor einer sozialen Notlage, sondern helfen auch den Energieversorgern, die sonst durch eine hohe Kundenausfallquote in zusätzliche Schwierigkeiten geraten könnten“, so Koenen und Lenger.
Der zweite Antrag richtet sich an die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in den verschiedenen Gremien und Tochtergesellschaften des Energieversorgers EWE und der Sparkasse LeerWittmund. Bei der EWE geht es darum, Strom- und Gassperren zu verhindern, wenn Kunden durch die Preissteigerungen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Die Sparkasse soll nach dem Wunsch der Kreistagsgruppe zum Beispiel durch Stundungen oder Tilgungsaussetzung den Kunden in Notfällen helfen. Die genaue Art und Weise der Unterstützung soll durch die Sparkassengremien festgelegt und dem Kreistag vorgestellt werden.
Kreistagsgruppe will Hybridsitzungen ermöglichen
Leer – Kreistagsabgeordnete sollen die Möglichkeit bekommen, auch außerhalb von Epidemien wie Corona per Videozuschaltung an Sitzungen der Ausschüsse des Leeraner Kreistags teilzunehmen. Die Kreistagsgruppe SPD/Grüne/Linke hat daher den Antrag gestellt, die Hauptsatzung des Landkreises Leer demensprechend zu ändern. „Wir wollen damit die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Politik verbessern und die kontinuierliche Arbeit im Kreistag gewährleisten. Selbstverständlich ermöglicht die persönliche Anwesenheit einen besseren Austausch. Deshalb sollen die Sitzungszeiten natürlich ehrenamtsfreundlich sein. Wir wollen soviel Beteiligung wie möglich, gerne persönlich, wenn notwendig auch digital“, meinen Hermann Koenen (SPD) und Tammo Lenger (Grüne). Im Antrag weist die Gruppe darauf hin, dass Vorsitzende des Kreistags und seiner Ausschüsse Sitzungen nicht per Videozuschaltung leiten können. Außerdem dürfen bei Sitzungen mit Videozuschaltung keine geheimen Wahlen oder Abstimmungen durchgeführt werden. „Wir fordern die Verwaltung gleichzeitig dazu auf, die technischen Voraussetzungen für Videositzungen zu schaffen“, so Koenen und Lenger.
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Lokal
Milchpreise im Sturzflug: Staudte fordert verbindliche Lieferverträge
Ministerin Staudte: „So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen“
Treffen mit Agrarverbänden – „Bundesregierung muss ins Handeln kommen“
Hannover – Milchpreise im freien Fall – dieses Thema stand kürzlich im Mittelpunkt eines Treffens von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Vertretern von Agrarverbänden am Rande der Landtagssitzung in Hannover.
Dazu sagt Ministerin Staudte:
„So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen – darüber waren sich im Gespräch alle einig. Landwirtinnen und Landwirte erfahren oft erst Wochen nach Ablieferung den Preis für ihre Milch. Aktuell liegt er teilweise nur noch bei 37 Cent pro Liter, was eine kostendeckende Bewirtschaftung unmöglich macht. Handel und Molkereien drücken die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse extrem stark, und auch ein Überangebot auf dem weltweiten Milchmarkt sorgt für sinkende Preise.
Daher sind Modelle zur koordinierten Milchmengenreduktion bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich sinnvoll. EU-Kommissar Christophe Hansen hatte bereits Anfang des Jahres vorgeschlagen, verpflichtende Lieferverträge einzuführen. Landwirtinnen und Landwirte sollen mit Molkereien im Vorfeld vereinbaren, wie viel Milch zu welchem Preis abgenommen wird – ein Vorschlag, der bei allen anwesenden Verbänden auf Zustimmung stieß.
Darüber hinaus wurde ein System für freiwillige, temporäre Milchmengenreduzierungen mit finanziellem Ausgleich gefordert, um finanzielle Notlagen bei Milchviehbetrieben zu vermeiden. Leider beobachten wir, dass Molkereien und einige Interessenvertretungen in Brüssel versuchen, das Vorhaben zu blockieren. Auf der nächsten Agrarministerkonferenz werde ich mich deshalb erneut für verbindliche Lieferverträge einsetzen. Die Monopolkommission hat zudem festgestellt, dass der Lebensmittelhandel über zu starke Markt- und Machtkonzentration verfügt. Jetzt muss die Bundesregierung ins Handeln kommen.“
Hintergrund:
Am Gespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), des Landesverbandes ökologischer Landbau Niedersachsen (LöN), von Bioland, Demeter, Land schafft Verbindung (LSV) und des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BdM) teil. Das Landvolk war ebenfalls eingeladen, musste jedoch absagen.
Lokal
Pflegeberatung vor Ort: Unterstützung für Senioren und Angehörige
In vielen Rathäusern im Landkreis Leer – wie zum Beispiel in Westoverledingen: Seniorenberatung: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Leer: Kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer ist eine zentrale Anlaufstelle für Senioren, Pflegebedürftige, deren Angehörige und alle Interessierten. Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat seine Beratungsangebote sichtbar ausgebaut: Neben der Präsenz im Amt in Leer ist der Stützpunkt monatlich mindestens zwei Stunden in zehn Städten und Gemeinden vertreten.
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Der SPN bietet neutrale und kostenfreie Beratung zu allen Themen rund um Senioren und Pflege. Ziel ist es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Menschen dabei zu begleiten, diese in Anspruch zu nehmen – unabhängig und trägerneutral. Zu den Schwerpunkten zählen:
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Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Beratung zu pflegegerechten Wohnformen
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Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen
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Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Beratungen können persönlich, telefonisch oder nach Vereinbarung auch zu Hause stattfinden.
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Engagement für Senioren und Ehrenamt
Neben der Beratung bietet der Stützpunkt Angebote für aktive Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, z. B. im Rahmen der Alltags- und Seniorenbegleitung (DUO) oder durch die Teilnahme am Freiwilligen Jahr für Senioren. Ziel ist ein umfassender Service – von der Wohnberatung über Hilfen im Alltag bis hin zu Freiwilligenprojekten, die Menschen sowohl Unterstützung bieten als auch die Möglichkeit geben, selbst aktiv zu helfen.
Kostenfreie Beratungen im Januar 2026
Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist im Januar in verschiedenen Gemeinden präsent:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt: 1. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Uplengen – Upkamer: 2. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Ostrhauderfehn – Rathaus: 3. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jümme – Rathaus: 4. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Bunde: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Weener: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Moormerland – Café Klönsnack: 2. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jemgum – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Westoverledingen – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Hesel – Rathaus: 4. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Weitere Informationen zur Arbeit des Senioren- und Pflegestützpunktes finden Sie unter: www.landkreis-leer.de/SPN
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Kurzarbeitergeld verlängert: Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitsminister Philippi begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: „Sicherung von Fachkräften und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate ermöglicht, gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Niedersachsen hatte sich aktiv für die Verlängerung dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahme eingesetzt.
Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Kabinettsbeschluss ausdrücklich:
„Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als verlässliches und bewährtes Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Betriebe handlungsfähig zu halten. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zurückhaltung bei Investitionen, temporäre Auftragsrückgänge, gestörte Lieferketten und handelspolitische Spannungen belasten Unternehmen jeder Größe in einer langen konjunkturellen Schwächephase.
Das Kurzarbeitergeld wirkt konjunkturstabilisierend, stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die wirtschaftliche Politik und ermöglicht es den Betrieben, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der konjunkturellen Erholung schnell wieder voll einzusetzen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts unverzichtbar sind.
Die Verlängerung dieser Regelung gibt den Betrieben und Beschäftigten notwendige Planungssicherheit und setzt den bisherigen Kurs der Verlässlichkeit und Vorausschau fort. Bund und Länder senden damit in einem herausfordernden globalen Umfeld ein gemeinsames Signal der Verantwortung für Stabilität, Beschäftigung und Vertrauen in den Arbeitsmarkt.“
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