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LK-Leer: Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Schwerpunktprüfung Mindestlohn — Einzelhandel und Dienstleister im Fokus.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Oldenburg erfolgreich bei bundesweiter Schwerpunktprüfung.
Oldenburg: Vergangenen Donnerstag (9. März 2023) prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Oldenburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Bilanz: 68 Kontrollbeamte im Einsatz, rund 200 Arbeitgeber und mehr als 580 Beschäftigte überprüft, 34 Kontrollfälle bedürfen der weiteren Überprüfung.
“Schwarzarbeit hatte viele Facetten und zieht sich durch alle Gewerbezweige. Auch wenn wir bei dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung des Mindestlohns im Fokus hatten, setzen unsere Kontrollen immer ganzheitlich an. Natürlich haben wir auch andere Verstöße aus dem Deliktsbereich Schwarzarbeit im Blick”, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg zum Kontrollansatz.
Im Rahmen der vergangenen “Schwerpunktprüfung Mindestlohn” der FKS waren 68 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Dabei wurden rund 200 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 580 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Mauritz weiter: “Als Bilanz der Prüfung können wir schon jetzt festlegen, dass 34 Fälle Anlass zur weiteren Prüfung meiner Kolleginnen und Kollegen geben. Hier gibt es erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die der Aufklärung bedürfen.”
Prüforte waren die Großräume und Städte Ammerland, Friesland, Oldenburg, Wesermarsch, Cloppenburg, Wilhelmshaven; Wittmund, Norden, Esens, Aurich, Südbrookmerland, Moormerland, Emden, Papenburg und Leer.
Der Prüfschwerpunkt lag auf dem Dienstleistungsgewerbe und dem Einzelhandel. Nunmehr schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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