Blaulicht

Neue Wel­le von Betrugs­an­ru­fen wei­te­re Polizeimeldungen

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 11.06.2021

Inspek­ti­ons­be­reich der Poli­zei Leer/Em­den- Neue Wel­le von Betrugs­an­ru­fen Seit dem 10.06.2021 tre­ten im Inspek­ti­ons­be­reich der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden wie­der ver­mehrt Betrugs­an­ru­fe auf, bei denen sich die Täter am Tele­fon als Enkel oder Poli­zei­be­am­ter mel­den. Auch kommt es ver­mehrt zu Schock­an­ru­fen, in denen sug­ge­riert wird, dass ein nahe­ste­hen­des Fami­li­en­mit­glied einen schwe­ren Unfall hat­te. Beim Enkel­trick gibt sich der Anru­fer als angeb­li­ches Enkel­kind der Betrof­fe­nen aus und ver­sucht durch das Vor­täu­schen fal­scher Tat­sa­chen an Geld zu gelan­gen. In dem Anruf wird Ver­trau­lich­keit vor­ge­täuscht und dann wird im Lau­fe des Gesprä­ches auch direkt nach Geld gefragt. Auch bit­ten die ver­meint­li­chen Enkel zumeist dar­um, nie­man­dem etwas von dem Anruf zu erzäh­len. Die Poli­zei bit­tet dar­um, das Betrof­fe­ne in die­sem Fäl­len kei­ne Anga­ben zu Wert­sa­chen machen. Das Gespräch soll­te been­det und die nächs­ten Ange­hö­ri­gen zwecks Abklä­rung der Sach­la­ge infor­miert wer­den. Bei der Anruf­va­ri­an­te “Fal­scher Poli­zei­be­am­ter” gibt sich eine Per­son als Beam­ter der ört­lich zustän­di­gen Poli­zei aus und behaup­tet, dass der Ange­ru­fe­ne in der Gefahr schwebt, Opfer eines Über­fal­les oder eines Ein­bru­ches zu wer­den. Aus die­sem Grund wer­den die Geschä­dig­ten von den Tätern auf­ge­for­dert, alle Wert­sa­chen zwecks Sicher­stel­lung zusam­men­zu­tra­gen und einem angeb­lich ver­deckt agie­ren­den Ermitt­ler mit­zu­ge­ben. Die­se Anru­fe ent­beh­ren jeg­li­cher Rea­li­tät, da die Poli­zei nie­mals auch nur annä­hernd sol­che Anru­fe tätigt. Es wird auch hier emp­foh­len, kei­ne Anga­ben zu per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen und zu Wert­sa­chen zu machen. Das Tele­fo­nat soll­te umge­hend been­det wer­den. Der Schock­an­ruf zielt dar­auf ab, Men­schen der­art zu erschre­cken, dass die­se zu Zuge­ständ­nis­sen bereit sind um ein nahe­ste­hen­des Fami­li­en­mit­glied zu schüt­zen. Bei die­sem Anru­fen mel­de­tet sich eine zumeist weib­li­che Stim­me, die herz­er­grei­fend weint und behaup­tet, die Toch­ter der Opfer zu sein. Die­se Vari­an­te gibt es aber auch mit der Sohn-Kom­po­nen­te. Die Täter gau­keln bei die­sen Schock­an­ru­fen das Sze­na­rio eines schweren/tödlichen Ver­kehrs­un­fal­les vor, bei die angeb­li­che Toch­ter oder der angeb­li­che Sohn die Ver­ant­wor­tung tra­gen wür­de. Zudem wird behaup­tet, dass nur die Zah­lung einer umge­hen­den Kau­ti­on an die Staats­an­walt­schaft oder die Poli­zei eine Haft­stra­fe des angeb­li­chen Ange­hö­ri­gen ver­hin­dern kann. In die­sen Fäl­len ist es beson­ders wich­tig ruhig zu blei­ben. Die Poli­zei emp­fiehlt zur Über­win­dung des Schrecks eine kom­plett ratio­na­le Fra­ge an den Anru­fer. Am bes­ten ist es nach dem Auf­ent­halts­ort der Per­son, bzw. nach der genau­en Poli­zei­dienst­stel­le zu fra­gen und anzu­kün­di­gen, sich umge­hend mit die­ser Dienst­stel­le zwecks Klä­rung in Ver­bin­dung zu set­zen. Die Täter wer­den ver­su­chen, das zu ver­hin­dern. In allen die­ser Anruf­va­ri­an­ten zie­len die Täter dar­auf ab, Men­schen zu täu­schen oder zu erschre­cken, um sie zu einer Geld­zah­lung zu bewe­gen, die ent­we­der per­sön­lich an eine beschrie­be­ne Kon­takt­per­son über­ge­ben wer­den soll oder durch einen angeb­li­chen ver­deck­ten Beam­ten abge­holt wird. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass Betrof­fe­ne, die der­ar­ti­ge Anru­fe erhal­ten, am Tele­fon kei­ne per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen her­aus­ge­ben sol­len. Machen Sie in allen Fäl­len kei­ne Anga­ben zu per­sön­li­chen Lebens­ver­hält­nis­sen oder zu Wert­sa­chen. Geben Sie nie­mals Wert­sa­chen an frem­de Per­so­nen her­aus. Betrof­fe­ne wer­den gebe­ten, in dringenden/ aku­ten Fäl­len ihre zustän­di­ge Poli­zei­dienst­stel­le zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne kön­nen auch aktu­el­le Vor­komm­nis­se oder Anru­fe per Mail an pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de mit­ge­teilt oder über die Online­wa­che der Poli­zei Nie­der­sach­sen auf: https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de ange­zeigt werden.

Leer — Sach­be­schä­di­gung an Pkw unter Alko­hol­ein­fluss Am 11.06.2021 wur­de der Poli­zei um 02:24 Uhr durch Zeu­gen mit­ge­teilt, dass es in der Stra­ße “Klei­ner Olde­kamp” zu meh­re­ren Sach­be­schä­di­gun­gen durch eine männ­li­che Per­son gekom­men sei, wel­che sich auf einem Elek­tro­scoo­ter durch die Stra­ße beweg­te. Die Zeu­gen konn­ten beob­ach­ten, dass der Tat­ver­däch­ti­ge gegen meh­re­re Pkw getre­ten hat­te und die Außen­spie­gel dabei beschä­dig­te. Eben­falls konn­te durch die Zeu­gen eine Täter­be­schrei­bung gege­ben wer­den. Im Anschluss an die Tat flüch­te­te der jun­ge Mann mit sei­nem Elek­tro­scoo­ter über die Bun­destra­ße 70 in Rich­tung Julia­nen­park. Umge­hend ein­ge­setz­te Kräf­te der Poli­zei Leer konn­ten eine der Beschrei­bung ent­spre­chen­de Per­son auf der Stra­ße am Julia­nen­park auf einem Elek­tro­scoo­ter antref­fen und anhal­ten. Dem jun­gen Mann wur­de eröff­net, dass er Tat­ver­däch­ti­ger bezüg­lich der Bege­hung von meh­re­ren Sach­be­schä­di­gun­gen sei, wor­auf­hin die­ser kei­ne Anga­ben mach­te. Im wei­te­ren Ver­lauf der Kon­trol­le wur­de fest­ge­stellt, dass der Tat­ver­däch­ti­ge unter dem Ein­fluss von alko­ho­li­schen Geträn­ken stand, zudem Betäu­bungs­mit­tel mit sich führ­te und sein geführ­tes Elek­tro­fahr­zeug nicht ver­si­chert war. Es wur­den ent­spre­chen­de Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet, die Ermitt­lun­gen zu dem Sach­ver­halt dau­ern an.

Am 10.06.2021 kam es um 18:20 Uhr in der “Neue Stra­ße” auf dem Park­platz des dor­ti­gen Kran­ken­hau­ses zu einem Ver­kehrs­un­fall, bei wel­chem ein dem Anschein nach alko­ho­li­sier­ter Fahr­rad­fah­rer gegen einen dort gepark­ten Pkw Opel prall­te und die­sen beschä­dig­te. Der Mann, der nach der öffent­li­chen Ver­rich­tung sei­ner Not­durft wie­der auf sein Fahr­rad stei­gen woll­te, ver­lor offen­sicht­lich das Gleich­ge­wicht und fiel dadurch auf den Pkw. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen ver­letz­te er sich dabei leicht. Die durch eine Pas­san­tin hin­zu­ge­zo­ge­nen Poli­zei­kräf­te konn­ten Mann auch in einer umge­hend durch­ge­führ­ten Nach­su­che nicht mehr antref­fen. Wei­te­re Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Vor­fall oder der Per­son geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Wee­ner in Ver­bin­dung zu setzen.


 

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