Blaulicht

Poli­zei­mel­dung von 10.01.2021

Veröffentlicht

am

Foto: Sascha Bus­ker @LeserECHO

Brin­kum — Fah­ren ohne die erfor­der­li­che Fahrerlaubnis 

Am Sonn­abend­nach­mit­tag um 13 Uhr wur­de durch eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung in der Leera­ner Stra­ße ein Pkw mit der Städ­te­ken­nung Leer fest­ge­stellt, in dem sich drei Per­so­nen befan­den. Die Beam­ten ent­schlos­sen sich eine all­ge­mei­ne Ver­kehrs­kon­trol­le durch­zu­füh­ren. Wäh­rend der Kon­trol­le gab der 26-jäh­ri­ge aus Leer stam­men­de Füh­rer des Pkw zunächst fal­sche Per­so­na­li­en an. Im wei­te­ren Ver­lauf der Kon­trol­le konn­ten die rich­ti­gen Per­so­na­li­en fest­ge­stellt wer­den. Der Grund für die Anga­be von fal­schen Per­so­na­li­en war schnell klar, da der Leera­ner nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis war. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt. Es wur­den ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

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Leer — Fah­ren unter Dro­gen­ein­fluss

Am Sonn­abend­abend um 20 Uhr kon­trol­lier­te eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung einen 26-jäh­ri­gen Leera­ner, der mit sei­nem Peu­geot mit der Städ­te­ken­nung Leer den Stadt­ring befuhr. Wäh­rend der Kon­trol­le konn­ten kör­per­li­che Anzei­chen für eine Beein­flus­sung durch Betäu­bungs­mit­tel fest­ge­stellt wer­den. Ein durch­ge­führ­ter #Dro­gen­vor­test bestä­tig­te den Ver­dacht ein ergab eine Beein­flus­sung durch Can­na­bis und Koka­in. Dem Leera­ner wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men und die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Gegen den 26-Jäh­ri­gen wur­de ein Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Wee­ner — Fah­ren ohne die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis und Urkundenfälschung 

Am Sonn­abend­abend um 21 Uhr kon­trol­lier­ten Beam­te der Poli­zei­sta­ti­on Wee­ner einen 44-jäh­ri­gen Mann aus Wee­ner, der mit sei­nem VW-Trans­por­ter die Graf-Ulrich-Stra­ße befuhr. Der 44-Jäh­ri­ge hän­dig­te den Beam­ten sei­ne Fahr­erlaub­nis aus. Wäh­rend der Über­prü­fung die­ser Fahr­erlaub­nis konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass es sich um eine Fäl­schung han­delt. Eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis konn­te nicht vor­ge­legt wer­den. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt. Bezüg­lich der Urkun­den­fäl­schung und des Fah­rens ohne die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis wur­den Straf­ver­fah­ren eingeleitet.


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