Blaulicht

Rich­tig Pro­tes­tie­ren — Hin­wei­se der Versammlungsbehörden

Veröffentlicht

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Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

Pro­tes­tie­ren — aber richtig.

Hin­wei­se der Ver­samm­lungs­be­hör­den der Städ­te Leer und Emden, des LK Leer und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 26.01.2024

 
 

 

Ver­samm­lun­gen sind anzu­mel­den / Spon­tan­de­mons­tra­tio­nen sind Ausnahmefälle

Vie­le Men­schen gehen gera­de auf die Stra­ße. Wol­len für oder gegen etwas demons­trie­ren. Doch was muss dabei beach­tet wer­den? Poli­zei und Ver­samm­lungs­be­hör­den möch­ten auf­klä­ren und auch auf­grund eini­ger Vor­fäl­le in den ver­gan­ge­nen Wochen klar­stel­len, dass Spon­tan­de­mos Aus­nah­me­fäl­le sind und man sich nicht ohne wei­te­res auf die­se Rech­te beru­fen kann

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden hat die geschlos­se­nen land­wirt­schaft­li­chen Pro­tes­te in der Akti­ons­wo­che vom 08.01.2024 — 15.01.2024 beglei­tet. Bereits in die­sem Rah­men stell­ten wir fest, dass sich jen­seits der gro­ßen und ange­mel­de­ten Ver­samm­lungs­ak­tio­nen im land­wirt­schaft­li­chen Kon­text auch klei­ne­re, nicht ange­mel­de­te Ver­samm­lungs­la­gen bil­de­ten. Durch die Mög­lich­kei­ten, die das Nie­der­säch­si­sche Ver­samm­lungs­recht bie­tet, konn­ten wir die­se Aktio­nen vor Ort unter den Schutz des Ver­samm­lungs­rech­tes stel­len. So wur­den jeweils Ver­samm­lungs­lei­ten­de fest­ge­stellt und dar­über hin­aus beschrän­ken­de Ver­fü­gun­gen aus­ge­spro­chen. Die­se Ver­fah­rens­wei­se hat im Zusam­men­schluss mit allen Teil­neh­men­den sehr gut funk­tio­niert. Zuneh­mend stel­len die Poli­zei und die Ver­samm­lungs­be­hör­den aber nun fest, dass sich die Orga­ni­sa­to­ren ver­schie­de­ner Pro­tes­te auf die Mög­lich­kei­ten der Spon­tan­ver­samm­lung beru­fen. Und daher sehen wir die Not­wen­dig­keit der Auf­klä­rung, da Spon­tan­ver­samm­lun­gen den Aus­nah­me­fall dar­stel­len und kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen unterliegen.

Wie mel­de ich eine Demo an?

Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel sind spä­tes­tens 48 Stun­den vor Bekannt­ga­be der Ver­samm­lung bei der zustän­di­gen Ver­samm­lungs­be­hör­de anzu­zei­gen. Die für die Anmel­dung zustän­di­ge Ver­samm­lungs­be­hör­de ist ent­we­der die Kom­mu­ne (z.B. die Stadt) oder der Land­kreis, nicht aber die Poli­zei. Nach erfolg­ter Anmel­dung wird ein Koope­ra­ti­ons­ge­spräch zwi­schen Ver­samm­lungs­be­hör­de, Anmel­der, Poli­zei und ggf. wei­te­ren betei­lig­te Stel­len durch­ge­führt. Dort kön­nen dann alle Ein­zel­hei­ten bespro­chen und die Not­wen­dig­keit die­ser erläu­tert wer­den. In Fäl­len, in denen kein Koope­ra­ti­ons­ge­spräch statt­fin­det, wird die Anmel­dung mit den beschrän­ken­den Ver­fü­gun­gen nach Akten­la­ge schrift­lich sei­tens der Ver­samm­lungs­be­hör­de dem Anmel­den­den zugestellt.

An die­ser Stel­le wird noch betont: Die Anmel­dun­gen lau­fen nicht über die Poli­zei, son­dern über die oben genann­ten Versammlungsbehörden.

Es gibt noch die wei­te­re Begriff­lich­keit der soge­nann­ten Eil­ver­samm­lung. Von die­ser ist zu spre­chen, wenn die Ver­samm­lung zwar geplant wur­de, aber die 48-Stun­den Anzei­ge­frist nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den kann. Hier han­delt es sich um einen gesetz­li­chen Son­der­fall. Die­ser Fall tritt dann ein, wenn mit einer frist­ge­rech­ten Anmel­dung der Zweck der Ver­samm­lung ent­fal­len wür­de. Im Fal­le einer Eil­ver­samm­lung ist eine unver­züg­li­che Anzei­ge bei der Ver­samm­lungs­be­hör­de vor­zu­neh­men, sobald die Mög­lich­keit dazu besteht. Bleibt die Anzei­ge einer Ver­samm­lung aus, ist nach aktu­el­ler Geset­zes­la­ge die Ein­lei­tung eines Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren vor­ge­se­hen. Daher wird drin­gend um eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung von Ver­samm­lun­gen bei den zustän­di­gen Behör­den gebeten.

Was ist eine Spontandemo?

Eine Spon­tan­ver­samm­lung unter­schei­det sich erheb­lich von den vor­ste­hend erläu­ter­ten Begriff­lich­kei­ten. Nach dem Nie­der­säch­si­schen Ver­samm­lungs­ge­setz liegt eine sol­che Ver­samm­lung dann vor, wenn die Bekannt­ga­be der Ver­samm­lung unmit­tel­bar mit deren Beginn zusam­men­fällt. Dies Bedeu­tet: Per­so­nen tref­fen auf­ein­an­der und füh­ren einen Miss­stand an und ent­wi­ckeln in die­sem Moment die Idee zur Durch­füh­rung einer umge­hen­den Ver­samm­lung. Bei­spiel: Auf einer Rats­sit­zung kommt es zu einem Beschluss. Die Besu­cher der Sit­zung sind ande­rer Mei­nung und demons­trie­ren unmit­tel­bar dagegen.

Eine Spon­tan­ver­samm­lung ist aber nicht gege­ben, wenn sich Per­so­nen zum Bei­spiel via Whats­App oder per Tele­fon zu einem Über­ra­schungs­ef­fekt ver­ab­re­den und dann zeit­gleich — also geplant- an einer Ört­lich­keit als Ver­samm­lung erschei­nen. Auch ist es kei­ne Spon­tan­ver­samm­lung, sich mit Fahr­zeu­gen an einem Ort zu tref­fen, um dann “spon­tan” loszufahren.

Eben­so ist es nicht vor­ge­se­hen, eini­ge Tage vor­her eine Pro­test­ak­ti­on anzu­kün­di­gen und sich dar­auf zu beru­fen, die­se Akti­on zu Beginn als Spon­tan­ver­samm­lung bei der Poli­zei anzu­zei­gen. Sol­che Pro­test­ak­tio­nen bei der zustän­di­gen Ver­samm­lungs­be­hör­de unter Ein­hal­tung der 48-Stun­den-Mel­de­frist anzumelden.

Anmel­dung hat Vorteile

Die Anzei­ge einer Ver­samm­lung unter frei­em Him­mel ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­se­hen, son­dern bringt vie­le Vor­tei­le für den Anmel­der, Ver­ant­wort­li­che, Teil­neh­men­de und die gesam­te Akti­on mit sich. Die Bevöl­ke­rung wird so im Vor­feld über die Absich­ten infor­miert, ver­kehrs­len­ken­de Maß­nah­men kön­nen ergrif­fen wer­den und der Schutz der Ver­samm­lung kann sicher­ge­stellt wer­den. Allei­ne die Abwehr von Gefah­ren, die sich zum Bei­spiel im Stra­ßen­ver­kehr erge­ben kön­nen, kann durch eine Anzei­ge best­mög­lich gewähr­leis­tet werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma erhal­ten sie auf den Inter­net­sei­ten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Land­krei­ses Leer.

(Die­se Mel­dung ist eine Koope­ra­ti­on der Pres­se­stel­len der Städ­te Leer und Emden, des LK Leer und der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden)


 

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Lese­r­ECHO-Por­tal: Inno­va­ti­ves Event­mar­ke­ting für Ost­fries­land und das nörd­li­che Emsland


In der dyna­mi­schen Ver­an­stal­tungs­welt von Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land spielt das Lese­r­ECHO-Por­tal eine her­aus­ra­gen­de Rol­le als Rund­um-Ser­vice für Ver­an­stal­ter und Inter­es­sier­te. Die­ses inno­va­ti­ve Por­tal revo­lu­tio­niert das Event­mar­ke­ting durch einen ein­zig­ar­ti­gen Ansatz, der Inklu­si­vi­tät und digi­ta­le Ver­net­zung in den Mit­tel­punkt stellt. Im Gegen­satz zu her­kömm­li­chen Platt­for­men ver­zich­tet das Lese­r­ECHO-Por­tal auf Bezahl­schran­ken, um allen Lese­rin­nen und Lesern einen frei­en Zugang zu Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zu ermög­li­chen. Doch dies ist nur der Anfang: Von der Ver­knüp­fung mit sozia­len Medi­en bis zur umfas­sen­den Unter­stüt­zung durch den Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet die­ses Por­tal einen brei­ten Ser­vice, der Ver­an­stal­tern und Teil­neh­mern glei­cher­ma­ßen zugu­te­kommt. Tau­chen Sie mit uns ein in die Welt des Lese­r­ECHO-Por­tals, in der Inno­va­ti­on und Viel­falt die Schlüs­sel­wör­ter für erfolg­rei­ches Event­mar­ke­ting sind.

 

Lese­r­ECHO-Por­tal: Umfas­sen­der Ser­vice für Ver­an­stal­tun­gen in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Emsland

  1. Ein­zig­ar­tig­keit des Lese­r­ECHO-Por­tals Das Lese­r­ECHO-Por­tal hebt sich durch sei­nen inno­va­ti­ven Ansatz im Mar­ke­ting für Ver­an­stal­tun­gen her­vor. Im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Platt­for­men gibt es kei­ne Bezahl­schran­ken, was allen Lese­rin­nen und Lesern einen unein­ge­schränk­ten Zugang zu den Ver­an­stal­tungs­hin­wei­sen ermög­licht. Die­ser inklu­si­ve Ansatz macht das Por­tal beson­ders attrak­tiv für Veranstalter.

  2. Sozia­le Medi­en als Ver­knüp­fungs­mög­lich­keit Das Lese­r­ECHO-Por­tal geht einen Schritt wei­ter, indem es Ver­an­stal­tun­gen über sozia­le Medi­en ver­knüpft. Die Bei­trä­ge kön­nen pro­blem­los geteilt und über Face­book­sei­ten sowie ‑grup­pen gepos­tet wer­den. Die­se offe­ne Zugäng­lich­keit ermög­licht es Ver­an­stal­tern, eine brei­te Ziel­grup­pe anzu­spre­chen und ihre Events effek­tiv zu bewerben.

  3. Kei­ne Leser-Aus­schlüs­se durch Abo­mo­del­le Die Abwe­sen­heit von Bezahl­schran­ken und Abo­mo­del­len im Lese­r­ECHO-Por­tal sorgt dafür, dass jeder Leser unein­ge­schränkt auf Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zugrei­fen kann. Die­se Zugäng­lich­keit ist nicht nur für Leser, son­dern auch für Ver­an­stal­ter von gro­ßem Vorteil.

  4. SEO-Opti­mie­rung für wie­der­keh­ren­de Ver­an­stal­tun­gen Durch zusätz­li­che SEO-Bei­trä­ge wer­den Ver­an­stal­tun­gen, die regel­mä­ßig statt­fin­den, bei Goog­le ver­an­kert. Dadurch steigt die orga­ni­sche Reich­wei­te, und die Events wer­den bei rele­van­ten Such­an­fra­gen pro­mi­nent angezeigt.

  5. Viel­fäl­ti­ge For­ma­te für Ver­an­stal­tungs-Con­tent Das Lese­r­ECHO-Por­tal ermög­licht eine brei­te Palet­te von Ver­an­stal­tungs-Con­tent, dar­un­ter Gewinn­spie­le für Kar­ten­ver­lo­sun­gen, Inte­gra­ti­on von Künst­ler­vi­de­os, Inter­views mit Ver­an­stal­tern, Mit­ar­bei­ter­ge­win­nung für Events und den Kar­ten­vor­ver­kauf. Die­se Viel­falt macht das Por­tal zu einer umfas­sen­den Res­sour­ce für Eventmarketing.

  6. Lese­r­ECHO-Ver­lag als star­ker Part­ner für Ver­an­stal­ter Der Lese­r­ECHO-Ver­lag, mit sei­ner Reich­wei­te von über 400 Aus­la­ge­stel­len in der Regi­on, ist ein star­ker Part­ner für Ver­an­stal­ter. Attrak­ti­ve Kom­bi­an­ge­bo­te, die Print, Online-Prä­senz, Gewinn­spie­le und Fly­er­ver­tei­lung umfas­sen, wer­den angeboten.

  7. Ver­teil­dienst für Ver­an­stal­ter Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet einen Ver­teil­dienst für Ver­an­stal­ter an, um Fly­er und Infor­ma­tio­nen gezielt an poten­zi­el­le Teil­neh­mer zu ver­tei­len und die Sicht­bar­keit von Events zu maximieren.

  8. Inter­es­san­te Kom­bi­an­ge­bo­te für Ver­an­stal­tun­gen Die Kom­bi­an­ge­bo­te des Lese­r­ECHO-Ver­lags, ein­schließ­lich Print, Online-Prä­senz, Gewinn­spie­le und Fly­er­ver­tei­lung, bie­ten eine umfas­sen­de Lösung für Ver­an­stal­ter. Die­se Ange­bo­te ermög­li­chen eine effek­ti­ve und viel­sei­ti­ge Ver­mark­tung von Events in der Region.

Fazit: Das Lese­r­ECHO-Por­tal und der dazu­ge­hö­ri­ge Ver­lag bie­ten nicht nur einen ein­zig­ar­ti­gen Ansatz für Ver­an­stal­tungs­mar­ke­ting, son­dern auch umfas­sen­de Dienst­leis­tun­gen für Ver­an­stal­ter. Die Kom­bi­na­ti­on aus offe­ner Zugäng­lich­keit, viel­fäl­ti­gem Con­tent und brei­ter regio­na­ler Prä­senz macht das Lese­r­ECHO-Por­tal zu einer unschätz­ba­ren Res­sour­ce für erfolg­rei­che Ver­an­stal­tun­gen in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Emsland.

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