Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden

Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
Anzeige Anzeige
LeserECHO-Portal: Innovatives Eventmarketing für Ostfriesland und das nördliche Emsland

LeserECHO-Portal: Umfassender Service für Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland
-
Einzigartigkeit des LeserECHO-Portals Das LeserECHO-Portal hebt sich durch seinen innovativen Ansatz im Marketing für Veranstaltungen hervor. Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen gibt es keine Bezahlschranken, was allen Leserinnen und Lesern einen uneingeschränkten Zugang zu den Veranstaltungshinweisen ermöglicht. Dieser inklusive Ansatz macht das Portal besonders attraktiv für Veranstalter.
-
Soziale Medien als Verknüpfungsmöglichkeit Das LeserECHO-Portal geht einen Schritt weiter, indem es Veranstaltungen über soziale Medien verknüpft. Die Beiträge können problemlos geteilt und über Facebookseiten sowie ‑gruppen gepostet werden. Diese offene Zugänglichkeit ermöglicht es Veranstaltern, eine breite Zielgruppe anzusprechen und ihre Events effektiv zu bewerben.
-
Keine Leser-Ausschlüsse durch Abomodelle Die Abwesenheit von Bezahlschranken und Abomodellen im LeserECHO-Portal sorgt dafür, dass jeder Leser uneingeschränkt auf Veranstaltungsinformationen zugreifen kann. Diese Zugänglichkeit ist nicht nur für Leser, sondern auch für Veranstalter von großem Vorteil.
-
SEO-Optimierung für wiederkehrende Veranstaltungen Durch zusätzliche SEO-Beiträge werden Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden, bei Google verankert. Dadurch steigt die organische Reichweite, und die Events werden bei relevanten Suchanfragen prominent angezeigt.
-
Vielfältige Formate für Veranstaltungs-Content Das LeserECHO-Portal ermöglicht eine breite Palette von Veranstaltungs-Content, darunter Gewinnspiele für Kartenverlosungen, Integration von Künstlervideos, Interviews mit Veranstaltern, Mitarbeitergewinnung für Events und den Kartenvorverkauf. Diese Vielfalt macht das Portal zu einer umfassenden Ressource für Eventmarketing.
-
LeserECHO-Verlag als starker Partner für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag, mit seiner Reichweite von über 400 Auslagestellen in der Region, ist ein starker Partner für Veranstalter. Attraktive Kombiangebote, die Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung umfassen, werden angeboten.
-
Verteildienst für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag bietet einen Verteildienst für Veranstalter an, um Flyer und Informationen gezielt an potenzielle Teilnehmer zu verteilen und die Sichtbarkeit von Events zu maximieren.
-
Interessante Kombiangebote für Veranstaltungen Die Kombiangebote des LeserECHO-Verlags, einschließlich Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung, bieten eine umfassende Lösung für Veranstalter. Diese Angebote ermöglichen eine effektive und vielseitige Vermarktung von Events in der Region.
Fazit: Das LeserECHO-Portal und der dazugehörige Verlag bieten nicht nur einen einzigartigen Ansatz für Veranstaltungsmarketing, sondern auch umfassende Dienstleistungen für Veranstalter. Die Kombination aus offener Zugänglichkeit, vielfältigem Content und breiter regionaler Präsenz macht das LeserECHO-Portal zu einer unschätzbaren Ressource für erfolgreiche Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland.

Blaulicht
Einbruch & Unfall in Rhauderfehn – Polizei sucht Zeugen!

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 03.04.2025
Rhauderfehn — Einbruchdiebstahl
Am 02.04.2025 kam es in der Zeit zwischen 12:30 und 22:00 Uhr zu einem Einbruchdiebstahl in eine Wohnung in der Straße Unter den Eichen. Der Täter verschaffte sich gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten und entwendete Bargeld. Zeugen, die Angaben zu Tat und/ oder Täter machen können, werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.
Ostrhauderfehn — Verkehrsunfall
Am 02.04.2025 kam es gegen 11:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Pkw- Wohnwagen- Gespann. Ein 49-jähriger befuhr mit seinem Pkw samt Wohnwagen die B 438 aus Rhauderfehn kommend in Richtung Saterland. Der 91-jährige Unfallverursacher befuhr mit seinem Pkw die K 73 in Richtung Hauptstraße (B 438). An der Kreuzung B 438 / K 73 beabsichtigte er, nach links auf die Hauptstraße abzubiegen. Hierbei übersah er den von rechts kommenden, vorfahrtberechtigten Pkw. Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem Pkw und dem Wohnwagen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand.
Anzeige
Blaulicht
Taschendiebstahl in Leer – Polizei sucht Zeugen! Weitere Meldungen.

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 02.04.2025
Taschendiebstahl++Diebstahl von Kupferkabel++Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
Leer — Taschendiebstahl im Lebensmittelgeschäft
Am 28.03.2025 kam es zwischen ca. 11 und 12 Uhr zu einem Taschendiebstahl in einem Lebensmittelgeschäft am Osseweg in Leer. Bislang unbekannte Täterschaft entwendete einer 84-jährigen Geschädigten die Geldbörse, die sie in einer Umhängetasche am Körper trug. In der Geldbörse befand sich u.a. Bargeld und eine Bankkarte, welche im Nachhinein mehrfach unberechtigt eingesetzt wurde. Zeugen, die Hinweise zu Tat und/ oder Täter machen können, werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.
Emden — Diebstahl von Kupferkabel
Im Zeitraum zwischen dem 31.03.2025, 19:45 Uhr und dem 01.04.2025, ca. 08:10 Uhr, gelangte bislang unbekannte Täterschaft auf nicht bekannte Weise auf das Baustellengelände “Am Neuen Seedeich” und entwendete ca. 400 Meter Kupferkabel. Zeugen, die Hinweise zu Tat und/ oder Täter machen können, melden sich bitte bei der Polizei.
Anzeige

Blaulicht
Diebstähle, Unfälle & Vandalismus – Polizei sucht Zeugen

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, den 29.03.2025
Diebstahl aus Garage ++ Kupferkabeldiebstahl ++ Sachbeschädigung an KFZ ++ Verkehrsunfall mit Verletzten ++ Verkehrsunfallflucht
In der Nacht von Donnerstag gegen 17:00 Uhr auf Freitag, 05:00 Uhr, kam es im Graupferdsweg zu einem Diebstahl aus einer Garage. Ein bislang unbekannter Täter verschaffte sich auf unbekannte Weise Zutritt zu einer Garage und entwendete zwei Angeltaschen mit mehreren darin befindlichen Angeln. Der entstandene Schaden liegt im unteren vierstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter 04921/8910 zu melden.
Emden — Kupferkabeldiebstahl
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag zwischen 20:00 Uhr und 05:45 Uhr verschaffte sich eine bislang unbekannte Täterschaft gewaltsam Zugang zu einem Baustellengelände im Eiskeweg. Vom Gelände wurden eine unbekannte Menge Kupferkabel sowie eine zugehörige Kabeltrommel entwendet. Die genaue Schadenshöhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen sich unter der Telefonnummer 04921/8910 zu melden.
Leer — Sachbeschädigung an KFZ
Am Freitag, den 28. März, zwischen 07:40 Uhr und 15:10 Uhr, beschädigte eine bislang unbekannte Täterschaft einen auf dem rückwärtigen Parkplatz der BBS II hinter den Werkzeughallen abgestellten schwarzen Opel Corsa mit OL-Kennzeichen. Die linke Fahrzeugseite im Heckbereich wurde zerkratzt, zudem wurde der Heckscheibenwischer abgebrochen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder verdächtige Beobachtungen im Bereich der Blinke gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 0491/976900 zu melden.
Leer — Verkehrsunfall mit Verletzten
Am Freitagmorgen, den 28. März, gegen 08:35 Uhr, kam es in Leer zu einem Verkehrsunfall mit drei leicht verletzten Personen. Ein 63-jähriger Mann aus Großefehn befuhr mit seinem blauen VW Passat die Christine-Charlotten-Straße in Richtung Großstraße. Beim Überqueren der Augustenstraße missachtete er die Vorfahrt einer 56-jährigen Frau aus Weener, die mit ihrem roten VW Caddy aus Richtung Stadtring in Richtung Friesenstraße unterwegs war. Durch den Zusammenstoß wurden die 56-jährige Fahrerin sowie ihre beiden Mitfahrer, eine 22-jährige Frau und ein 56-jähriger Mann — beide aus Weener -, leicht verletzt und durch eingesetzte Rettungswagen vor Ort medizinisch versorgt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Am VW Passat entstand augenscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, der auf etwa 20.000 Euro geschätzt wird. Am VW Caddy entstand ein Schaden in Höhe von ca. 2.000 Euro. Der Kreuzungsbereich war für die Zeit der Verkehrsunfallaufnahme teilweise gesperrt.
Moormerland — Verkehrsunfallflucht
Am Freitagvormittag, den 28. März, kam es zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr auf dem Gemeinschaftsparkplatz einer Arztpraxis an der Königsstraße zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein dort geparkter grün-schwarzer VW ID.3 mit Leeraner Kennzeichen wurde vermutlich beim Rangieren beschädigt. Der oder die unbekannte Unfallverursacher*in entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die Unfallbeteiligung bekannt zu geben. Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallgeschehen geben können, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle in Moormerland zu melden.
Anzeige
