Blaulicht

Schock­an­ru­fe (3) Beson­ders schwe­rer Fall des Diebstahls

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Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 24.03.2021

Bun­de — Schock­an­ru­fe (3)

Am 23.03.2021 kam es zwei­mal um ca. 12:45 Uhr und ein­mal um 14:00 Uhr zu soge­nann­ten Schock­an­ru­fen bei drei Fami­li­en in Bun­de. In dem ers­ten Fall um 12:45 Uhr mel­de­te sich eine wei­nen­de unbe­kann­te weib­li­che Per­son bei einer 53-jäh­ri­gen Frau und ihrem 55-jäh­ri­gen Ehe­mann aus Bun­de, die vor­gab, die Toch­ter des Ehe­paa­res und in einen schwe­ren Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt zu sein. Direkt nach die­sem Gesprächs­ein­stieg mel­de­te sich eine wei­te­re weib­li­che Per­son, die vor­gab eine Poli­zei­be­am­tin zu sein. Sinn­ge­mäß wur­de dem Ehe­paar vor­ge­spielt, dass die Toch­ter einen töd­li­chen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht hät­te und eine 6‑monatige Unter­su­chungs­haft antre­ten müss­te. Eine Frei­las­sung wäre nur bei der Zah­lung einer Kau­ti­on von 29.000 Euro mög­lich, die nach der Haupt­ver­hand­lung zurück­ge­zahlt wür­de. Nach Rück­fra­gen durch die 53-jäh­ri­gen Bund­e­rin wur­de das Gespräch been­det. Im glei­chen Zeit­raum wur­de eine 68-jäh­ri­ge Frau aus Bun­de ange­ru­fen, bei wel­cher sich eine Frau als Enke­lin aus­gab und auch einen Unfall behaup­te­te. Die­ser Anruf wur­de von der Geschä­dig­ten been­det, die auch fest­stell­te, dass die Anru­fer­num­mer nicht zurück­zu­ver­fol­gen war. Ein wei­te­rer Anruf um 14:00 Uhr erfolg­te bei einem wei­te­ren Bund­er Ehe­paar. Auch hier mel­de­te sich eine wei­nen­de Frau, die sich als Toch­ter in Schwie­rig­kei­ten aus­gab. Aller­dings wur­de von den Tätern die wei­te­re weib­li­che Stim­me dies­mal als Staats­an­wäl­tin der Staats­an­walt­schaft Göt­tin­gen aus­ge­ge­ben. Wie­der wur­de die Zah­lung einer Kau­ti­on zur Ver­mei­dung einer Unter­su­chungs­haft gefor­dert, eben­falls in Höhe von 29.000 Euro, und die Frist zur Zah­lung wur­de auf eine Stun­de ange­setzt. Hier erfolg­te zudem die Behaup­tung, dass die angeb­li­che Kau­ti­on durch Beam­te der Staats­an­walt­schaft Leer abge­holt wür­de. Nach Anga­ben aller Geschä­dig­ten hat­ten die­se Anru­fe eine tat­säch­lich star­ke Wir­kung auf die Geschä­dig­ten, die erst nach eini­ger Recher­che her­aus­fan­den, dass es sich um einen Betrugs­ver­such han­del­te. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass kei­ne Behör­de Geld für angeb­li­che Kau­tio­nen nach Ver­kehrs­un­fäl­len ver­langt und die­se auch nicht abholt. Unter­su­chungs­haft wird grund­sätz­lich erst nach genau­er recht­li­cher Prü­fung, auf­grund eines Haft­grun­des und nach rich­ter­li­cher Ent­schei­dung ver­hängt und ist an bestimm­te straf­pro­zes­sua­le Vor­aus­set­zun­gen gebun­den. Sicher­heits­leis­tun­gen bzw. Kau­tio­nen sind in Ein­zel­fäl­len nach Prü­fung im Rah­men einer sog. “Außer Voll­zug­set­zung” eines Unter­su­chungs­haft­be­feh­les in einem ordent­li­chen Ver­fah­ren mög­lich. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass kein Geld an frem­de Per­so­nen her­aus­ge­ge­ben wer­den sollte.

Hesel — Beson­ders schwe­rer Fall des Diebstahls 

In der Zeit vom 19.03.2021, 12:00 Uhr bis zum 22.03.2021, 15:00 Uhr kam es an der Kirch­stra­ße zu einem Ein­bruch in ein Gerä­te­haus. Unbe­kann­te Täter öff­ne­ten gewalt­sam den Ver­schluss des Gerä­te­hau­ses und ent­wen­de­ten einen Rasen­mä­her und eine Arbeits­leuch­te. Die Poli­zei hat den Sach­ver­halt vor Ort auf­ge­nom­men und die Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Vor­fall geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Hesel in Ver­bin­dung zu setzen.


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