Blaulicht
Schockanrufe (3) Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 24.03.2021
Bunde — Schockanrufe (3)
Am 23.03.2021 kam es zweimal um ca. 12:45 Uhr und einmal um 14:00 Uhr zu sogenannten Schockanrufen bei drei Familien in Bunde. In dem ersten Fall um 12:45 Uhr meldete sich eine weinende unbekannte weibliche Person bei einer 53-jährigen Frau und ihrem 55-jährigen Ehemann aus Bunde, die vorgab, die Tochter des Ehepaares und in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Direkt nach diesem Gesprächseinstieg meldete sich eine weitere weibliche Person, die vorgab eine Polizeibeamtin zu sein. Sinngemäß wurde dem Ehepaar vorgespielt, dass die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und eine 6‑monatige Untersuchungshaft antreten müsste. Eine Freilassung wäre nur bei der Zahlung einer Kaution von 29.000 Euro möglich, die nach der Hauptverhandlung zurückgezahlt würde. Nach Rückfragen durch die 53-jährigen Bunderin wurde das Gespräch beendet. Im gleichen Zeitraum wurde eine 68-jährige Frau aus Bunde angerufen, bei welcher sich eine Frau als Enkelin ausgab und auch einen Unfall behauptete. Dieser Anruf wurde von der Geschädigten beendet, die auch feststellte, dass die Anrufernummer nicht zurückzuverfolgen war. Ein weiterer Anruf um 14:00 Uhr erfolgte bei einem weiteren Bunder Ehepaar. Auch hier meldete sich eine weinende Frau, die sich als Tochter in Schwierigkeiten ausgab. Allerdings wurde von den Tätern die weitere weibliche Stimme diesmal als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Göttingen ausgegeben. Wieder wurde die Zahlung einer Kaution zur Vermeidung einer Untersuchungshaft gefordert, ebenfalls in Höhe von 29.000 Euro, und die Frist zur Zahlung wurde auf eine Stunde angesetzt. Hier erfolgte zudem die Behauptung, dass die angebliche Kaution durch Beamte der Staatsanwaltschaft Leer abgeholt würde. Nach Angaben aller Geschädigten hatten diese Anrufe eine tatsächlich starke Wirkung auf die Geschädigten, die erst nach einiger Recherche herausfanden, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass keine Behörde Geld für angebliche Kautionen nach Verkehrsunfällen verlangt und diese auch nicht abholt. Untersuchungshaft wird grundsätzlich erst nach genauer rechtlicher Prüfung, aufgrund eines Haftgrundes und nach richterlicher Entscheidung verhängt und ist an bestimmte strafprozessuale Voraussetzungen gebunden. Sicherheitsleistungen bzw. Kautionen sind in Einzelfällen nach Prüfung im Rahmen einer sog. “Außer Vollzugsetzung” eines Untersuchungshaftbefehles in einem ordentlichen Verfahren möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Geld an fremde Personen herausgegeben werden sollte.
Hesel — Besonders schwerer Fall des Diebstahls
In der Zeit vom 19.03.2021, 12:00 Uhr bis zum 22.03.2021, 15:00 Uhr kam es an der Kirchstraße zu einem Einbruch in ein Gerätehaus. Unbekannte Täter öffneten gewaltsam den Verschluss des Gerätehauses und entwendeten einen Rasenmäher und eine Arbeitsleuchte. Die Polizei hat den Sachverhalt vor Ort aufgenommen und die Ermittlungen eingeleitet. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Hesel in Verbindung zu setzen.
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