Blaulicht

Schwer­punkt­kon­trol­le — Poli­zei kon­trol­liert Kleintransporter

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Poli­zei kon­trol­liert Kleintransporter

Am 28.02.2023 kon­trol­lier­ten Poli­zei­be­am­tin­nen und Poli­zei­be­am­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden auf der A 31 und der A 28 im Rah­men einer Schwer­punkt­kon­trol­le Klein­trans­por­ter. In der Ver­gan­gen­heit waren in die­ser Fahr­zeug­klas­se bereits häu­fi­ger Ver­stö­ße (Über­la­dung, Lizenz­pflicht, Mit­füh­ren von Tages­kon­troll­blät­tern) fest­ge­stellt wor­den, sodass am gest­ri­gen Tag eine geziel­te Kon­trol­le statt­fand. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr wur­den ins­ge­samt 30 Fahr­zeu­ge kon­trol­liert, wobei es bei jedem zwei­ten Fahr­zeug zu Bean­stan­dun­gen kam. In 16 Fäl­len wur­den Ver­stö­ße gegen die Mit­führ­pflicht von Tages­kon­troll­blät­tern fest­ge­stellt und mehr als 20 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen gefer­tigt. In fünf Fäl­len wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Auf­grund einer feh­len­den Fah­rer­be­schei­ni­gung wur­de einem Fah­rer die Arbeits­auf­nah­me unter­sagt, das Unter­neh­men muss­te eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 3150 Euro zah­len und das Fahr­zeug von einem Ersatz­fah­rer wei­ter­ge­fah­ren wer­den. Der nord­ma­ze­do­ni­sche Fah­rer arbei­te­te für ein pol­ni­sches Trans­port­un­ter­neh­men. Da der Fah­rer nicht aus einem EU- Staat stammt, ist laut einer EU- Ver­ord­nung eine Fah­rer­be­schei­ni­gung im grenz­über­schrei­ten­den Güter­ver­kehr erfor­der­lich. Anhand der Beschei­ni­gung ist ersicht­lich, dass der Fah­rer tat­säch­lich in einem Arbeits­ver­hält­nis steht, die­ser ver­si­chert ist und Sozi­al­ab­ga­ben geleis­tet wer­den. In einem wei­te­ren Fall trans­por­tier­te ein nie­der­län­di­sches Trans­port­un­ter­neh­men mit einer Sat­tel­zug­ma­schi­ne mit Auf­lie­ger einen LKW. Der Fah­rer hat­te bereits seit 2018 kei­ne Berufs­kraft­fah­rer­qua­li­fi­ka­ti­on mehr, sodass er den Beruf des Kraft­fah­rers nicht mehr aus­üben darf. Zudem war das Kon­troll­ge­rät nicht mehr funk­ti­ons­fä­hig und muss­te in einer Fach­werk­statt repa­riert wer­den. Der LKW wur­de an Ort und Stel­le abge­la­den und der Fah­rer muss­te sei­ne Fahrt mit dem nicht bela­de­nen Sat­tel­zug fort­set­zen. Wei­ter­hin wur­de bei einem rumä­ni­schen Fahr­zeug­füh­rer ein Haft­be­fehl in Höhe von 535 Euro vollstreckt.


 

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