Blaulicht
Taschendiebstähle und Anlagebetrug
Rhauderfehn/Ostrhauderfehn — Taschendiebstähle
Am 12.09.2022 teilte eine 67-jährige Geschädigte der Polizei mit, dass sie während eines Einkaufs in einem Discounter an der Rhauderwieke bestohlen worden sein. Sie berichtete, dass sie in dem Geschäft gegen 16:50 Uhr ihre Waren bezahlen wollte und das Fehlen ihrer Geldbörse an der Kasse bemerkte. Zudem stellte sie zu dem Zeitpunkt fest, dass der Reißverschluss ihrer Handtasche durch eine bislang unbekannte Person geöffnet wurde. Bei einem Einkauf kurz zuvor in einem weiteren Supermarkt war die Geldbörse noch vorhanden. Bei dieser Tat entstand ein Schaden im dreistelligen Bereich. Zu einem weiteren gleichartigen Vorfall war es bereits gegen 15:45 Uhr in einem Discounter in Ostrhauderfehn an der Straße “Im Gewerbegebiet” gekommen. In diesem Fall wurde eine 82-jährige Frau geschädigt, welch kurz zuvor noch einen vierstelligen Betrag für einen größeren Einkauf bei einer nahegelegenen Bank abgeholt hatte. Nach bisherigen Erkenntnissen trug die Geschädigte ihre mitgeführte Handtasche über der Schulter und konzentrierte sich auf den zu tätigenden Einkauf. Dieser Umstand wurde von bislang unbekannten Personen genutzt, um in einem passenden Moment die Geldbörse der Frau aus der Handtasche zu entwenden. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es wichtig ist, Wertsachen während des Einkaufens immer im Blick zu behalten. Mitgeführte oder im Einkaufswagen abgelegte Handtaschen sind immer wieder das Ziel von Personen mit Diebstahlsabsicht. Höhere Geldbeträge sollten am besten dicht am Körper getragen werden. Die Täter und Täterinnen nutzen Momente, in denen die Geschädigte durch den Einkauf abgelenkt und somit unaufmerksam sind. Ebenfalls sollte auf fremde Personen geachtet werden, die einem beim Einkaufen zu nahetreten und Abstand halten.
Leer — Anlagebetrug
Ein Betrug unter dem Vorwand einer Geldanlage in Form von Bitcoin wurde am 12.09.2022 hier auf der Dienststelle bekannt. Ein 72-jähriger Mann informierte die Polizei darüber, dass er ursprünglich vorhatte, einen kleineren dreistelligen Betrag in Form von Bitcoin anzulegen und damit kleinere Gewinne zu erzielen. Er habe das Geld über eine Internetseite investiert und sei daraufhin umgehend von einer Frau mit osteuropäischem Akzent kontaktiert worden. Diese erläuterte dem Geschädigten, dass er sich zu dem von ihm gewünschten Zweck ein Konto bei einer bestimmten Finanzplattform einrichten sollte. Dort sollte er sich verifizieren. Da der erste Versuch nicht zustande kam, wurde er auf eine weitere Internetseite geleitet und führte den gewünschten Vorgang erneut durch. Einige Tage später wurde er erneut von der gleichen Frau angerufen, die ihm dann erläuterte, dass bei dem von Ihm gewählten Anbieter ein Liquidationsnachweis zu hinterlegen sei. Dieser betrage 15.000 Euro. Bei dieser Forderung wurde der Geschädigte zuerst misstrauisch, ließ sich aber nach einem Streitgespräch mit dem angeblichen Chef der Frau verbinden. Dieser erklärte die Einlage von 15.000 Euro durch notwendige Geldverschiebungen, durch welche der Betroffene dann sein Geld zurückerhalten werde. Zudem sei es erforderlich, dass der Geschädigte sich auf einer Online-Banking Plattform anmelden und diese mit seinem Konto verknüpfen würde. Diesen Forderungen kam der Mann nach, überwies das Geld, richtete den Online-Zugriff ein und ließ dann den angeblichen Chef via Fernwartungsprogramm auf seinen Rechner zugreifen. Der Betrüger schaltete den Bildschirm des 72-jährigen aus und versuchte zeitgleich eine Abbuchung in einem mittleren fünfstelligen Bereich von seinem Konto zu buchen. Diesen Vorgang konnte der Geschädigte noch stoppen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Anlagegeschäfte mit Bitcoin für unerfahrene Anleger nicht geeignet sind. Selbst Geldinstitute warnen vor nicht nachvollziehbaren Anlagen in der Krypto-Währung und den damit verbundenen unkalkulierbaren Risiken. Zudem sind immer mehr Betrugstaten in diesem Anlagefeld zu verzeichnen, da viele Interessenten auf dubiose Angebote eingehen. Weitere Informationen zu dem Thema bekommen sie bei der Verbraucherzentrale unter: https://bit.ly/3xkdo8K oder bei jedem ansässigen Geldinstitut.
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