Blaulicht

Taschen­dieb­stäh­le und Anlagebetrug

Veröffentlicht

am

Rhauderfehn/Ostrhauderfehn — Taschendiebstähle 

Am 12.09.2022 teil­te eine 67-jäh­ri­ge Geschä­dig­te der Poli­zei mit, dass sie wäh­rend eines Ein­kaufs in einem Dis­coun­ter an der Rhau­der­wie­ke bestoh­len wor­den sein. Sie berich­te­te, dass sie in dem Geschäft gegen 16:50 Uhr ihre Waren bezah­len woll­te und das Feh­len ihrer Geld­bör­se an der Kas­se bemerk­te. Zudem stell­te sie zu dem Zeit­punkt fest, dass der Reiß­ver­schluss ihrer Hand­ta­sche durch eine bis­lang unbe­kann­te Per­son geöff­net wur­de. Bei einem Ein­kauf kurz zuvor in einem wei­te­ren Super­markt war die Geld­bör­se noch vor­han­den. Bei die­ser Tat ent­stand ein Scha­den im drei­stel­li­gen Bereich. Zu einem wei­te­ren gleich­ar­ti­gen Vor­fall war es bereits gegen 15:45 Uhr in einem Dis­coun­ter in Ost­rhau­der­fehn an der Stra­ße “Im Gewer­be­ge­biet” gekom­men. In die­sem Fall wur­de eine 82-jäh­ri­ge Frau geschä­digt, welch kurz zuvor noch einen vier­stel­li­gen Betrag für einen grö­ße­ren Ein­kauf bei einer nahe­ge­le­ge­nen Bank abge­holt hat­te. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen trug die Geschä­dig­te ihre mit­ge­führ­te Hand­ta­sche über der Schul­ter und kon­zen­trier­te sich auf den zu täti­gen­den Ein­kauf. Die­ser Umstand wur­de von bis­lang unbe­kann­ten Per­so­nen genutzt, um in einem pas­sen­den Moment die Geld­bör­se der Frau aus der Hand­ta­sche zu ent­wen­den. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass es wich­tig ist, Wert­sa­chen wäh­rend des Ein­kau­fens immer im Blick zu behal­ten. Mit­ge­führ­te oder im Ein­kaufs­wa­gen abge­leg­te Hand­ta­schen sind immer wie­der das Ziel von Per­so­nen mit Dieb­stahl­s­ab­sicht. Höhe­re Geld­be­trä­ge soll­ten am bes­ten dicht am Kör­per getra­gen wer­den. Die Täter und Täte­rin­nen nut­zen Momen­te, in denen die Geschä­dig­te durch den Ein­kauf abge­lenkt und somit unauf­merk­sam sind. Eben­falls soll­te auf frem­de Per­so­nen geach­tet wer­den, die einem beim Ein­kau­fen zu nahe­tre­ten und Abstand halten.

Leer — Anlagebetrug

Ein Betrug unter dem Vor­wand einer Geld­an­la­ge in Form von Bit­co­in wur­de am 12.09.2022 hier auf der Dienst­stel­le bekannt. Ein 72-jäh­ri­ger Mann infor­mier­te die Poli­zei dar­über, dass er ursprüng­lich vor­hat­te, einen klei­ne­ren drei­stel­li­gen Betrag in Form von Bit­co­in anzu­le­gen und damit klei­ne­re Gewin­ne zu erzie­len. Er habe das Geld über eine Inter­net­sei­te inves­tiert und sei dar­auf­hin umge­hend von einer Frau mit ost­eu­ro­päi­schem Akzent kon­tak­tiert wor­den. Die­se erläu­ter­te dem Geschä­dig­ten, dass er sich zu dem von ihm gewünsch­ten Zweck ein Kon­to bei einer bestimm­ten Finanz­platt­form ein­rich­ten soll­te. Dort soll­te er sich veri­fi­zie­ren. Da der ers­te Ver­such nicht zustan­de kam, wur­de er auf eine wei­te­re Inter­net­sei­te gelei­tet und führ­te den gewünsch­ten Vor­gang erneut durch. Eini­ge Tage spä­ter wur­de er erneut von der glei­chen Frau ange­ru­fen, die ihm dann erläu­ter­te, dass bei dem von Ihm gewähl­ten Anbie­ter ein Liqui­da­ti­ons­nach­weis zu hin­ter­le­gen sei. Die­ser betra­ge 15.000 Euro. Bei die­ser For­de­rung wur­de der Geschä­dig­te zuerst miss­trau­isch, ließ sich aber nach einem Streit­ge­spräch mit dem angeb­li­chen Chef der Frau ver­bin­den. Die­ser erklär­te die Ein­la­ge von 15.000 Euro durch not­wen­di­ge Geld­ver­schie­bun­gen, durch wel­che der Betrof­fe­ne dann sein Geld zurück­er­hal­ten wer­de. Zudem sei es erfor­der­lich, dass der Geschä­dig­te sich auf einer Online-Ban­king Platt­form anmel­den und die­se mit sei­nem Kon­to ver­knüp­fen wür­de. Die­sen For­de­run­gen kam der Mann nach, über­wies das Geld, rich­te­te den Online-Zugriff ein und ließ dann den angeb­li­chen Chef via Fern­war­tungs­pro­gramm auf sei­nen Rech­ner zugrei­fen. Der Betrü­ger schal­te­te den Bild­schirm des 72-jäh­ri­gen aus und ver­such­te zeit­gleich eine Abbu­chung in einem mitt­le­ren fünf­stel­li­gen Bereich von sei­nem Kon­to zu buchen. Die­sen Vor­gang konn­te der Geschä­dig­te noch stop­pen. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass Anla­ge­ge­schäf­te mit Bit­co­in für uner­fah­re­ne Anle­ger nicht geeig­net sind. Selbst Geld­in­sti­tu­te war­nen vor nicht nach­voll­zieh­ba­ren Anla­gen in der Kryp­to-Wäh­rung und den damit ver­bun­de­nen unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken. Zudem sind immer mehr Betrugs­ta­ten in die­sem Anla­ge­feld zu ver­zeich­nen, da vie­le Inter­es­sen­ten auf dubio­se Ange­bo­te ein­ge­hen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu dem The­ma bekom­men sie bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le unter: https://bit.ly/3xkdo8K oder bei jedem ansäs­si­gen Geldinstitut.


 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen