Blaulicht

Über­fall auf 15-Jäh­ri­ge in Moorm­er­land – Poli­zei sucht Zeu­gen! Wei­te­re Meldungen!

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 21.08.2024

 

Par­ken­des Auto angefahren++Kennzeichendiebstahl++Versuchte räu­be­ri­sche Erpressung++Ladendiebstahl ist nicht gleich Ladendiebstahl

Leer — Par­ken­des Auto angefahren

Am 20.08.2024 kam es in der Zeit von 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr zu einem Vor­fall am Nie­der­sach­sen­ring. Ein der­zeit noch zu ermit­teln­der Fahr­zeug­füh­rer führ­te nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen ein Park­ma­nö­ver durch und beschä­dig­te dabei einen ord­nungs­ge­mäß gepark­ten roten Pkw Sko­da an der vor­de­ren rech­ten Stoß­stan­ge. Dabei ent­stan­den sicht­ba­re Schä­den an dem fabrik­neu­en Fahr­zeug in Form von tie­fen Lack­krat­zern. Der Scha­den wird auf eine vier­stel­li­ge Höhe geschätzt. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zur dem Vor­fall geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Leer zu kontaktieren.

Leer — Kennzeichendiebstahl

In der Zeit vom 19.08.2024, 18:30 Uhr bis zum 20.08.2024, 07:30 Uhr kam es zu dem Dieb­stahl eines Kenn­zei­chen­paa­res, wel­che zu einem Pkw Ford Fies­ta in blau gehö­ren. Zur Tat­zeit war das Fahr­zeug auf dem Park­platz eines Sport­ge­län­des an der Zie­ge­lei­stra­ße abge­stellt. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Dieb­stahl geben kön­nen, mel­den die­se bit­te an die Poli­zei Leer.

Moorm­er­land — Ver­such­te räu­be­ri­sche Erpressung

Am 19.08.2024 kam es um 14:00 Uhr auf der Wes­ter­wie­ke zu einem Vor­fall, bei wel­chem eine 15-jäh­ri­ges Mäd­chen aus der Samt­ge­mein­de Hesel auf dem Heim­weg von der Schu­le von einer drei­köp­fi­gen Mäd­chen­grup­pe ange­grif­fen und kör­per­lich mit Schlä­gen und Trit­ten ver­letzt wur­de. Zudem äußer­te die Mäd­chen­grup­pe Belei­di­gun­gen gegen die 15-jäh­ri­ge und for­der­te die Her­aus­ga­be ihres Mar­ken­te­le­fo­nes. Nur durch das Ein­grei­fen einer vor­bei­kom­men­den Pas­san­tin konn­te die Tat unter­bro­chen wer­den. Aller­dings ent­fern­ten sich die Täte­rin­nen vom Opfer mit bedroh­li­chen Wor­ten. Die tat­ver­däch­ti­gen Mäd­chen wer­den beschrie­ben, wie folgt:

Tat­ver­däch­ti­ge 1: 

- dunk­le­rer Typ mit dun­kel­brau­nen lan­gen Haa­ren — ca. 15 Jah­re alt und ca. 175 cm groß — kräf­ti­ge Sta­tur — sicht­ba­re Gesichts­ak­ne — beklei­det mit einer schwar­zen Jacke und einer schwar­zen Hose, sowie wei­ßen Schuhen.

Tat­ver­däch­ti­ge 2:

- dunk­le­rer Typ mit dun­kel­brau­nen Haa­ren und brau­nen Augen — auf­fäl­lig star­kes Make-up und auf­fäl­li­ges Nasen­pier­cing — sport­li­che Figur — ca. 15 Jah­re alt — beklei­det mit hel­ler Bag­gy-Jeans, rotem Tri­kot und schwar­zen Schuhen

Tat­ver­däch­ti­ge 3:

- dunk­le­rer Typ mit brau­nen schul­ter­lan­gen Haa­ren — ca. 14 Jah­re alt und ca. 165 cm groß — beklei­det mit Jog­ging­ho­se, schwar­zem Top und grau­er Jacke

 

Die Poli­zei Leer hat die Ermitt­lun­gen in die­ser Sache auf­ge­nom­men und bit­tet Zeu­gen, ins­be­son­de­re die ein­grei­fen­de Pas­san­tin vor Ort, die Anga­ben zu dem Vor­fall und/oder Hin­wei­se zu den tat­ver­däch­ti­gen Mäd­chen geben kön­nen, die Dienst­stel­le in Leer zu kontaktieren.

Emden — Laden­dieb­stahl ist nicht gleich Ladendiebstahl

Am 20.08.2024 wur­de die Emder Poli­zei gegen 15:40 Uhr zu einem Laden­dieb­stahl geru­fen. Der 32-jäh­ri­ge Mit­ar­bei­ter eines Lebens­mit­tel­dis­coun­ters hat­te fest­ge­stellt, dass ein 55-jäh­ri­ger Mann ins­ge­samt sechs Wod­ka-Fla­schen in sei­nen mit­ge­führ­ten Ruck­sack gesteckt hat­te und das Geschäft ver­las­sen woll­te, ohne die Waren zu bezah­len. Die Ein­satz­kräf­te der Emder Poli­zei stell­ten bei der Sach­ver­halts­auf­nah­me jedoch fest, dass es sich bei die­ser Tat nicht um einen klas­si­schen Laden­dieb­stahl han­del­te, son­dern eine soge­nann­te “Qua­li­fi­zie­rung” des Tat­be­stan­des vor­lag. Denn der 55-jäh­ri­ge Mann ohne fes­ten Wohn­sitz führ­te bei der Dieb­stahls­tat ein Flei­scher­mes­ser mit einer 20 cm lan­gen Klin­ge mit sich. Daher lau­tet der Vor­wurf gegen den Mann nun auf Dieb­stahl mit Waf­fen. Auch wenn der Mann das Mes­ser in kei­ner Form zu der Tat genutzt hat, reicht bei Waf­fen oder gefähr­li­chen Gegen­stän­den das rei­ne Mit­füh­ren der Sache aus. Und das macht sich auch bei der Straf­zu­mes­sung erheb­lich bemerk­bar. Bei einem ein­fa­chen Dieb­stahl gibt es eine Straf­an­dro­hung von bis zu fünf Jah­ren Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­fe. Bei einem Dieb­stahl mit Waf­fen droht ein Frei­heits­ent­zug von 6 Mona­ten bis zu 10 Jah­ren. Gegen den 55-jäh­ri­gen wur­de nun ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das Mes­ser wur­de mit sei­ner Zustim­mung der Ver­nich­tung zuge­führt und der Mann konn­te nach ein­ge­hen­der Über­prü­fung aus den poli­zei­li­chen Maß­nah­men ent­las­sen werden.


 

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