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Vorsicht bei Haustür- & Telefongeschäften zu Energie
Der Energiemarkt ist heiß umkämpft. Für Verbraucher ist die Auswahl zwischen den Versorgern für Erdgas und Strom riesen groß. Mit aggressiven Angeboten und selbst mit miesen Tricks kämpfen einige der Anbieter. Zwischen Anbietern und Kunden versuchen sich auch noch Vermittler zu drängen. Verbraucherschützer gehen immer stärker gegen unlautere Methoden dieser Makler vor und warnen vor voreiligen Unterschriften.
Gerade Billiganbieter arbeiten mit Tricks, versprechen satte Rabatte und niedrige Preise. Dann kommt der Preisschock. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit reihenweise unfaire Tarife entdeckt. Wer bei Stromdiscountern Kunde werden möchte, sollte Energie fürs Kleingedruckte mitbringen.
Die Zeit und Ruhe fürs Kleingedruckte fehlt gerade bei den sogenannten Haustürgeschäften. Hier versuchen Vermittler im Auftrage von Agenturen Strom und Gas-Tarife zu vertreiben. Diese Agenturen sind oft Subunternehmen größeren Agenturen und am Ende der Kette stehen große Energiekonzerne oder Discounter. Die Namen der Energieversorger tauchen mitunter nur in den Geschäftsbedingungen auf.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Verbrauchern eine sogenannte „Maklervollmacht“ untergeschoben wird. Diese wird in dem Glauben unterschrieben, lediglich einen neuen Energieliefervertrag einzugehen. Tatsächlich geht die Vollmacht sehr viel weiter und die Verbraucher bevollmächtigen damit einen Dritten sie in Energiefragen zu vertreten. Mit Hilfe solcher Vollmachten werden die eigenen Daten an den späteren Vertragspartner weitergeschoben. In einem aktuellen Fall ging eine Verbraucherzentrale gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG vor. Der hatte eine Kundin eine umfängliche Maklervollmacht unterschrieben, die Wechsel ohne Ankündigung oder Zustimmung der Kundin vorsieht. Jahre nach dem ersten Wechsel zu einem neuen Anbieter wurde ein Wechsel zur FIRSTCON GmbH unangekündigt vorgenommen. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen ist dagegen vorgegangen und hat gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG eine Unterlassungsverpflichtung erzielt. Die moinEnergie GmbH & Co. KG muss sich daher verpflichten, derartige Geschäftspraktiken zukünftig zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wichtig ist es somit auch immer, seinen Vertragspartner zu kennen. Der Verbraucher muss wissen, welcher Energieversorger hinter dem Angebot steckt und wie man ihn erreichen kann. Dazu sollte man ein vollständiges Angebot mit allen Kontaktdaten vorliegen haben. Im Zweifel sollte der Versorger angerufen werden, um zu klären ob das Angebot tatsächlich von ihm stammt.
Wer doch einmal an der Tür oder dem Telefon überrumpelt wurde, kann diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Weitere Tipps und Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor@ LeserECHO.de
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