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Vor­sicht bei Haus­tür- & Tele­fon­ge­schäf­ten zu Energie

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Der Ener­gie­markt ist heiß umkämpft. Für Ver­brau­cher ist die Aus­wahl zwi­schen den Ver­sor­gern für Erd­gas und Strom rie­sen groß. Mit aggres­si­ven Ange­bo­ten und selbst mit mie­sen Tricks kämp­fen eini­ge der Anbie­ter. Zwi­schen Anbie­tern und Kun­den ver­su­chen sich auch noch Ver­mitt­ler zu drän­gen. Ver­brau­cher­schüt­zer gehen immer stär­ker gegen unlau­te­re Metho­den die­ser Mak­ler vor und war­nen vor vor­ei­li­gen Unterschriften.

Gera­de Bil­lig­an­bie­ter arbei­ten mit Tricks, ver­spre­chen sat­te Rabat­te und nied­ri­ge Prei­se. Dann kommt der Preis­schock. Ver­brau­cher­schüt­zer haben in der Ver­gan­gen­heit reihen­weise unfai­re Tari­fe ent­deckt. Wer bei Strom­discountern Kun­de wer­den möch­te, soll­te Ener­gie fürs Klein­gedruckte mitbringen.

Die Zeit und Ruhe fürs Klein­ge­druck­te fehlt gera­de bei den soge­nann­ten Haus­tür­ge­schäf­ten. Hier ver­su­chen Ver­mitt­ler im Auf­tra­ge von Agen­tu­ren Strom und Gas-Tari­fe zu ver­trei­ben. Die­se Agen­tu­ren sind oft Sub­un­ter­neh­men grö­ße­ren Agen­tu­ren und am Ende der Ket­te ste­hen gro­ße Ener­gie­kon­zer­ne oder Dis­coun­ter. Die Namen der Ener­gie­ver­sor­ger tau­chen mit­un­ter nur in den Geschäfts­be­din­gun­gen auf.

Immer wie­der kommt es auch vor, dass Ver­brau­chern eine soge­nann­te „Mak­ler­voll­macht“ unter­ge­scho­ben wird. Die­se wird in dem Glau­ben unter­schrie­ben, ledig­lich einen neu­en Ener­gie­lie­fer­ver­trag ein­zu­ge­hen. Tat­säch­lich geht die Voll­macht sehr viel wei­ter und die Ver­brau­cher bevoll­mäch­ti­gen damit einen Drit­ten sie in Ener­gie­fra­gen zu ver­tre­ten. Mit Hil­fe sol­cher Voll­mach­ten wer­den die eige­nen Daten an den spä­te­ren Ver­trags­part­ner wei­ter­ge­scho­ben. In einem aktu­el­len Fall ging eine Ver­brau­cher­zen­tra­le gegen die moin­Ener­gie GmbH & Co. KG vor. Der hat­te eine Kun­din eine umfäng­li­che Mak­ler­voll­macht unter­schrie­ben, die Wech­sel ohne Ankün­di­gung oder Zustim­mung der Kun­din vor­sieht. Jah­re nach dem ers­ten Wech­sel zu einem neu­en Anbie­ter wur­de ein Wech­sel zur FIRSTCON GmbH unan­ge­kün­digt vor­ge­nom­men. Der Markt­wäch­ter Ener­gie für Nie­der­sach­sen ist dage­gen vor­ge­gan­gen und hat gegen die moin­Ener­gie GmbH & Co. KG eine Unter­las­sungs­ver­pflich­tung erzielt. Die moin­Ener­gie GmbH & Co. KG muss sich daher ver­pflich­ten, der­ar­ti­ge Geschäfts­prak­ti­ken zukünf­tig zu unter­las­sen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wich­tig ist es somit auch immer, sei­nen Ver­trags­part­ner zu ken­nen. Der Ver­brau­cher muss wis­sen, wel­cher Ener­gie­ver­sor­ger hin­ter dem Ange­bot steckt und wie man ihn errei­chen kann. Dazu soll­te man ein voll­stän­di­ges Ange­bot mit allen Kon­takt­da­ten vor­lie­gen haben. Im Zwei­fel soll­te der Ver­sor­ger ange­ru­fen wer­den, um zu klä­ren ob das Ange­bot tat­säch­lich von ihm stammt.

Wer doch ein­mal an der Tür oder dem Tele­fon über­rum­pelt wur­de, kann die­se Ver­trä­ge inner­halb von 14 Tagen wider­ru­fen. Wei­te­re Tipps und Bera­tung bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le unter www.marktwaechter-energie.de.

Bei­trags­fo­to: Ingo Tonsor@ LeserECHO.de


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