Blaulicht

Waren­be­trug, Aus­spä­hen von Daten — wei­te­re Polizeimeldungen

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Rhei­der­land — Warenbetrug

Auch eine pro­fes­sio­nell aus­se­hen­de Inter­net­sei­te kann einen betrü­ge­ri­schen Hin­ter­grund haben. Dies bemerk­te eine 56-jäh­ri­ger Mann aus dem Rhei­der­land, als er bei einem seri­ös wir­ken­den Inter­net­shop ein Haus­halts­ge­rät im Wert von 550 Euro bestell­te. Sogar eine Rech­nung mit der Bit­te um Vor­über­wei­sung wur­de per Mail zuge­sandt. Als die Ware nach der Vor­aus­zah­lung nicht ein­ging, bemerk­te der Geschä­dig­te bei einer wei­te­ren Über­prü­fung, dass der Shop nicht mehr erreich­bar und die Inter­net­sei­te gesperrt war. Schlecht auf­ge­ar­bei­te­te Inter­net­shops sind natür­lich leich­ter erkenn­bar, jedoch ent­wi­ckeln sich auch die Betrugs­tä­ter wei­ter und arbei­ten ver­mehrt an pro­fes­sio­nell wir­ken­den Inter­net­auf­trit­ten. Aber es ist auch durch­aus mög­lich einen gut getarn­ten Fake-Shop zu erken­nen. Auch wenn ein Impres­sum oder ein Gerichts­stand des angeb­li­chen Unter­neh­mens ange­ge­ben ist, kön­nen die Inhal­te gefälscht und die genann­ten Per­so­nen frei erfun­den sein. Oft­mals fal­len die Fake-Shops auch dadurch auf, dass die Prei­se sen­sa­tio­nell güns­tig sind. Das im vor­lie­gen­den Fall bestell­te Gerät hät­te zum Bei­spiel im Ori­gi­nal­preis über 800 Euro gekos­tet. Wenn eine Suche, z.B. für eine bestimm­te Ware in die Such­ma­schi­ne ein­ge­ge­ben wird, öff­nen sich oft­mals sofort die direk­ten Ange­bo­te, die man ankli­cken kann und dann gleich im Shop auf dem Ange­bot lan­det. Das ist nicht emp­feh­lens­wert. Den ange­ge­be­nen Shop immer noch ein­mal ein­zeln in die Such­ma­schi­ne ein­ge­ben und die Bewer­tun­gen und Infor­ma­tio­nen lesen. Eine sehr gute Hil­fe ist zum Bei­spiel dabei auch der “Fake­shop-Fin­der” von der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Dort kön­nen Inter­es­sier­te die URL (Inter­net­adres­se aus der Brow­ser­leis­te) ein­ge­ben und bekom­men Emp­feh­lun­gen. https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560 Es muss beach­tet wer­den, dass die Ergeb­nis­se die­ses Ser­vice kei­ne rechts­ver­bind­li­chen Aus­künf­te, son­dern Emp­feh­lun­gen sind. Trotz­dem soll­ten noch wei­te­re Über­prü­fun­gen ange­stellt wer­den. Eben­falls soll­ten bei einem Shop immer siche­re Bezahl­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wer­den. Wenn bei einem Kauf nur Vor­kas­se ange­bo­ten wird, soll­te gut über­legt wer­den, ob das Ange­bot anzu­neh­men ist. Prü­fen sie auch immer die Echt­heit des ange­ge­ben Bezahldienstes.

Ost­rhau­der­fehn — Aus­spä­hen von Daten

Was alles noch nach­träg­lich pas­sie­ren kann, wenn man unwis­sent­lich bei einem Fake-Shop Waren bestellt und direkt bezahlt, erfuhr eine 31-jäh­ri­ge Frau aus Ost­rhau­der­fehn. Nach­dem sie eine Ware bei einem seri­ös wir­ken­den Shop bestellt und sich zudem für die direk­te Bezah­lung über einen Dienst­leis­ter ent­schlos­sen hat­te, ging sie von einem regu­lä­ren Kauf mit siche­rer Bezah­lung aus. Tat­säch­lich han­del­te es sich bei dem Ver­kaufs­an­bie­ter um ein Betrugspor­tal. Der Zah­lungs­pro­zess wies auf einen bekann­ten Zah­lungs­dienst­lei­ter hin, war aber tat­säch­lich eben­falls über eine nach­ge­bau­te Web­site gefälscht. Im Nach­gang zu die­ser Trans­ak­ti­on erhielt die Frau kur­ze Zeit spä­ter einen Anruf, der angeb­lich von ihrer Haus­bank stam­men soll­te. Der betrü­ge­ri­sche Anru­fer wies die Frau auf die erfolg­te Online-Bestel­lung hin und behaup­te­te, dass sie sich in die­ser Trans­ak­ti­on einen Virus­be­fall ihres Kon­tos zuge­fügt hät­te. In dem Gespräch wur­de die Frau zur Bestä­ti­gung von sechs Geld­über­wei­sun­gen in einem ins­ge­samt fünf­stel­li­gen Betrag auf­ge­for­dert. In die­sem Fall reagier­te aber offen­sicht­lich ein inter­nes Sicher­heits­sys­tem des tat­säch­lich kon­to­füh­ren­den Insti­tu­tes, so dass die ertro­ge­nen Über­wei­sun­gen nicht aus­ge­führt wur­den und der tat­säch­li­che Scha­den in einem drei­stel­li­gen Bereich blieb. Die Frau such­te am Fol­ge­tag ihre Haus­bank auf und wur­de dann über den Vor­fall umfas­send auf­ge­klärt. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang auf fol­gen­de Sicher­heits­hin­wei­se hin: Immer den Waren­an­bie­ter gründ­lich prü­fen. Immer prü­fen, ob sie tat­säch­lich auf der Sei­te des ange­ge­be­nen Zah­lungs­dienst­leis­ters sind. Es ist wich­tig, immer die Sicher­heits­hin­wei­se des gewähl­ten Zah­lungs­dienst­leis­ters zu lesen und die­sen auch Fol­ge zu leis­ten. Kei­nem Anru­fer trau­en, der mit per­sön­li­chen Daten auf­wei­sen kann. Auch die ange­zeig­te Ruf­num­mer kann gefälscht sein. Gibt sich jemand als Mit­ar­bei­ter der Haus­bank aus, der Daten for­dert, dann grund­sätz­lich unter der rich­ti­gen Num­mer sel­ber bei dem Insti­tut zurück­ru­fen. Dazu soll­te nicht die auf dem Tele­fon ange­zeig­te Num­mer benutzt wer­den. Nie­mals Bank — oder Kar­ten­da­ten her­aus­ge­ben. Nie­mals auf Auf­for­de­rung Zah­lun­gen vor­neh­men oder bestä­ti­gen. Auf kei­nen Fall soll­ten sich Betrof­fe­ne von den Anru­fern unter Druck set­zen las­sen. Infor­mie­ren Sie über sol­che Vor­gän­ge unbe­dingt ihre Haus­bank. Erfra­gen Sie auch ein Über­wei­sungs­li­mit für Ihr Kon­to bei elek­tro­ni­schen Über­wei­sun­gen. Per­so­nen die einen Geld­scha­den erlit­ten haben, oder deren Daten nach­weis­lich miss­braucht wur­den, soll­ten unbe­dingt Straf­an­zei­ge erstatten.

Brin­kum — Nach­mel­dung einer Verkehrsunfallflucht

Wie jetzt bekannt wur­de, kam es bereits am 11.10.22 gegen 20.00 Uhr im Bereich der Auto­bahn­ab­fahrt Leer-Ost in Brin­kum zu einem Ver­kehrs­un­fall zwi­schen einem Pkw und einem bevor­rech­tig­ten Rad­fah­rer, wobei der Rad­fah­rer leicht ver­letzt wor­den ist. Die Fah­re­rin eines dunk­len Opel Insi­gnia woll­te mit ihrem Pkw von der Auto­bahn A 28 nach links auf die Bun­des­stra­ße 436 abbie­gen. Hier­bei über­sah sie den bevor­rech­tig­ten Rad­fah­rer, der den Rad­weg in Rich­tung Leer befuhr. Die Unfall­ver­ur­sa­che­rin ent­fern­te sich nach der Kol­li­si­on in Rich­tung Aurich, ohne sich wei­ter um den ver­letz­ten Rad­fah­rer zu küm­mern. Sach­dien­li­che Hin­wei­se bit­te unter Tel.: 04950 ‑995570 an die Poli­zei­sta­ti­on Hesel.


 

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