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Wes­t­ov­er­le­din­gen: Feh­ler auf Wahl­schein zur Bür­ger­meis­ter-Stich­wahl – Brief­wahl bleibt gültig

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Feh­len­des Kreuz auf Wahl­schein sorgt für Irri­ta­ti­on bei Brief­wahl zur Stich­wahl in Westoverledingen

Wes­t­ov­er­le­din­gen – Bei den Brief­wahl-Unter­la­gen für die bevor­ste­hen­de Bür­ger­meis­ter-Stich­wahl in Wes­t­ov­er­le­din­gen ist ein Feh­ler auf den Wahl­schei­nen fest­ge­stellt wor­den. Die Gemein­de weist dar­auf hin, dass das feh­len­de Kreuz kei­nen Ein­fluss auf die Gül­tig­keit der Brief­wahl hat.

Der Wahl­aus­schuss hat­te am 15. Sep­tem­ber das Ergeb­nis der Kom­mu­nal­wahl fest­ge­stellt. Gleich­zei­tig wur­de ent­schie­den, dass für die Wahl des Bür­ger­meis­ters am 27. Sep­tem­ber 2026 eine Stich­wahl erfor­der­lich ist.

Die Gemein­de bear­bei­te­te dar­auf­hin bereits am fol­gen­den Tag alle bis dahin ein­ge­gan­ge­nen Brief­wahl­an­trä­ge für die Stich­wahl. Ins­ge­samt han­delt es sich um rund 3.150 Anträ­ge. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen wur­den am Don­ners­tag ver­sandt, damit den Brief­wäh­le­rin­nen und Brief­wäh­lern aus­rei­chend Zeit bleibt, die Unter­la­gen aus­zu­fül­len und wie­der an die Gemein­de zurückzusenden.

Erst nach dem Ver­sand wur­de fest­ge­stellt, dass sich auf dem Wahl­schein ein Feh­ler befin­det. Fälsch­li­cher­wei­se wur­de nicht das vor­ge­se­he­ne Feld für die Brief­wahl ange­kreuzt. Statt­des­sen ist das dar­un­ter­lie­gen­de Feld für die Berech­ti­gung zur Wahl „in einem belie­bi­gen Wahl­be­zirk des Wahl­ge­bie­tes“ markiert.

Brief­wahl bleibt gültig

Die Wahl­lei­tung stellt aus­drück­lich klar, dass Wahl­brie­fe nicht wegen des feh­len­den Kreu­zes aus­sor­tiert wer­den. Die Wahl­brie­fe wer­den unab­hän­gig von die­ser Kenn­zeich­nung zuge­las­sen und gewer­tet, sofern alle übri­gen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Für die kor­rek­te Durch­füh­rung der Brief­wahl ver­weist die Wahl­lei­tung ins­be­son­de­re auf die den Unter­la­gen bei­gefüg­te „Anlei­tung zur Brief­wahl“. Die Brief­wäh­ler müs­sen daher trotz des feh­ler­haf­ten Kreu­zes nicht per­sön­lich in einem Wahl­lo­kal erschei­nen. Sie kön­nen ihre Stim­me wie vor­ge­se­hen per Brief­wahl abgeben.

Die Wahl­lei­tung bit­tet für die ent­stan­de­ne Irri­ta­ti­on um Entschuldigung.

Wei­te­re Fra­gen zur Brief­wahl oder zur Wahl all­ge­mein kön­nen an die Gemein­de bezie­hungs­wei­se die Wahl­lei­tung gerich­tet wer­den. Dafür steht ins­be­son­de­re die E‑Mail-Adres­se Briefwahl@westoverledingen.de zur Verfügung.

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