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Winterdienst der Stadt Leer — Welche Pflicht haben die Bürgerinnen und Bürger in Leer?
WINTERDIENST
Gemeinsam gut durch den Winter
Bevor die eisige Jahreszeit so richtig beginnt, klären Stadtwerke und Stadt Leer darüber auf, wie die Zuständigkeiten in Sachen Winterdienst geregelt sind und beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie ist der Winterdienst der Stadtwerke aufgestellt?
Die Stadtwerke haben zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mitarbeitern gebildet. In der Regel rückt eines der Teams bei Bedarf mit mehreren großen Streufahrzeugen sowie sieben Kleintraktoren aus, um auf städtischen Straßen für Sicherheit zu sorgen. Zusätzlich streuen mehrere Mitarbeiter in bestimmten Bereichen auch per Hand.
Mit welchen Mitteln wird gestreut?
Insgesamt stehen den Stadtwerken derzeit mehr als 50.000 Liter Sole in Tanks für die Bekämpfung der Straßenglätte zur Verfügung. Auch größere Mengen Salz sind vorrätig. Darauf wird in Ausnahmefällen zurückgegriffen — nur auf verkehrswichtigen Straßen und im Bereich besonderer Gefahrenstellen. Ziel ist es, den Einsatz von reinem Salz weitestgehend zu vermeiden.
Wo streuen die Stadtwerke?
Zum Einsatzgebiet der Stadtwerke-Teams gehören neben den verkehrswichtigen städtischen Straßen unter anderem auch die Straßen, in denen der Schulbusverkehr unterwegs ist. Auch Brücken, Bushaltestellen, die Fußgängerzone und Überwege gehören zum Einsatzgebiet. Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.
Wie und wann entscheiden sich Streu-Einsätze der Stadtwerke?
Die Stadtwerke haben vier Kontrolleure, die abwechselnd nachts ab 4 Uhr in Leer unterwegs sind, um über Streu-Einsätze zu befinden. Sie entscheiden anhand der Temperaturen, der Witterung und des Zustands von Fahrbahnen, ob der Winterdienst am frühen Morgen alarmiert wird oder nicht. Nach weiteren Kontrollen über den Tag kommt es bei Bedarf zu weiteren Einsätzen.
Welche Pflicht haben die Bürgerinnen und Bürger in Leer?
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich in erster Linie um die Geh- und Radwege vor ihren Grundstücken zu kümmern. Bei Schneefall müssen diese in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden. Sofern kein Geh- und Radweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter auf der Fahrbahn von Schnee befreit werden. Auch in verkehrsberuhigten Zonen sind die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht. Dort muss die Straße bis zur Mitte von Schnee befreit, beziehungsweise gestreut werden.
Welche Mittel dürfen Bürgerinnen und Bürger zum Streuen einsetzen?
Sie haben mit Sand oder mit anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Salz darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden — zum Beispiel dann, wenn sich die Glätte mit anderen Mitteln nicht beseitigen lässt.
Zu welchen Zeiten müssen die Bürgerinnen und Bürger aktiv werden?
Werktags ist das von 7.30 bis 20 Uhr erforderlich, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Kontrolliert die Stadt, ob Bürgerinnen und Bürger ihren Winterdienst-Pflichten nachkommen?
Ja, die Stadt kontrolliert das. Zum einen passiert das in Form von Stichproben, zum anderen gehen Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber auch entsprechenden Hinweisen nach.
Kann die Pflicht übertragen werden, wenn man sie selbst nicht leisten kann?
Wenn der Eigentümer die Winterdienstpflicht nicht erfüllen kann, muss er sicherstellen, dass jemand anderes sich darum kümmert. Er kann beispielsweise ein Unternehmen damit beauftragen.
Was droht demjenigen, der seiner Pflicht nicht nachkommt?
Dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.
111 Balkonkraftwerke für den Landkreis Leer. Strom selbst erzeugen — so geht’s!
Mini-Solarkraftwerke für Balkon, Hauswand oder Garage — Komplettanlage aus dem Landkreis Leer
Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk lassen sich nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie im Norden Deutschlands rund 600 Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Bei steigenden Strompreisen und den ökologischen Vorteilen ist es daher auch kein Wunder, dass die Nachfrage von Mini-Solarkraftwerken spürbar ansteigt.
Mini-PV-Anlagen lohnen sich.
Die Sonne scheint kostenlos und reichlich, allein in den Sommermonaten 2022 kamen in Niedersachsen 760 Sonnenstunden zusammen. Sonnenlicht in eigene Energie umwandeln ist nicht nur einfach sondern auch bezahlbar. Eine Mini-Solaranlage für Balkon, Hauswand, Garage oder Garten ist da eine ideale und kostengünstige Lösung. Schnell montiert und einfach den Stecker in die Steckdose stecken und schon fließt der selbst produzierte Strom ins eigene Hausnetz. Dauer-Verbraucher wie zum Beispiel Kühlschränke, Gefriertruhen oder WLAN-Router, die 24 Stunden am Tag im Betrieb sind, können den selbst produzierten Strom nutzen. Wenn die Sonne scheint, läuft der Stromzähler langsamer oder steht komplett still, bedeutet: ab jetzt wird der eigene kostenlose Strom genutzt. Bei einer 600 Watt-Anlage kann man aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf einen teuren Batteriespeicher verzichten.
Lokal
Polizei auf Borkum und Norderney: Neue Elektro-Quads für Einsätze am Strand und in den Dünen
Neue Polizeifahrzeuge bringen umweltfreundliche Mobilität auf die ostfriesischen Inseln
Wer beim nächsten Besuch auf Borkum oder Norderney am Strand unterwegs ist, könnte ihnen schon begegnen: Die Polizei verstärkt ihre Präsenz auf den ostfriesischen Inseln und setzt künftig auf moderne Elektro-Quads. Neben Juist erhalten nun auch Borkum und Norderney eigene elektrisch angetriebene Einsatzfahrzeuge.
Für die Region Leer ist die Nachricht besonders interessant: Borkum gehört als größte der ostfriesischen Inseln zum Landkreis Leer und ist damit auch geografisch und verwaltungstechnisch eng mit dem Verbreitungsgebiet unseres Newsportals verbunden. Norderney gehört dagegen zum Landkreis Aurich, ist aber ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der ostfriesischen Inselwelt.
Die Polizeidirektion Osnabrück hat die beiden Inseln mit Elektro-Quads des Typs Polaris Ranger XP Kinetic ausgestattet. Damit setzt die Polizei ihren Weg zu einem moderneren und umweltschonenderen Fuhrpark fort.
Geländegängig und nahezu lautlos unterwegs
Die neuen Elektro-Quads sind speziell für die Anforderungen des polizeilichen Einsatz- und Streifendienstes auf den Inseln ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Blaulicht und Martinshorn. Dank Allradantrieb können die Fahrzeuge auch schwieriges Gelände bewältigen – beispielsweise an Stränden, in Dünen oder Waldgebieten.
Mit einer Reichweite von rund 70 Kilometern eignen sie sich für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h. Angetrieben werden die Fahrzeuge elektrisch, geladen werden können sie an einer herkömmlichen Steckdose.
Auch praktisch sind die neuen Einsatzfahrzeuge: Auf ihrer Ladefläche lassen sich beispielsweise sichergestellte Gegenstände oder Ausrüstungsgegenstände für die Spurensicherung transportieren.
Vorteile auch bei nächtlichen Einsätzen
Ein besonderer Vorteil ist der nahezu geräuschlose Antrieb. Gerade bei nächtlichen Fahndungen, etwa nach Einbrechern, kann das von Bedeutung sein. Gleichzeitig werden Urlauber und Tiere durch die geringe Geräuschentwicklung weniger gestört.
Bereits seit Dezember 2019 ist auf Juist das bundesweit erste vollelektrisch angetriebene Polizeiquad vom Typ Polaris Ranger EV im Einsatz. Die positiven Erfahrungen dort haben dazu geführt, dass die Polizeidirektion weitere Erprobungen vorgenommen und das Konzept auf andere Inseln ausgeweitet hat.
Damit erhält auch Borkum ein modernes Einsatzmittel, das den besonderen Bedingungen der Insel gerecht wird.
Beim nächsten Borkumbesuch lohnt sich also vielleicht ein genauerer Blick auf den Strand: Gut möglich, dass dort künftig ein blau-weißes Elektro-Quad der Polizei unterwegs ist.

Lokal
Stadtbus Leer: Änderungen bei den Linien 651 und 652 – zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen betroffen
Änderungen bei Stadtbuslinien in Leer: Zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen zeitweise nicht erreichbar
Stadtbuslinien 651 und 652 betroffen – Einschränkungen auf der Bremer Straße und an der Emsbrücke vom 3. bis 5. November 2026
Fahrgäste des Leeraner Stadtbusverkehrs müssen sich in dieser Woche auf vorübergehende Änderungen einstellen. Aufgrund von Straßensperrungen können zwei Haltestellen der Stadtbuslinien 651 und 652 zeitweise nicht beziehungsweise nur eingeschränkt bedient werden.
Betroffen sind die Haltestellen „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ und „Leer, An der Emsbrücke“. Die Einschränkungen gelten an unterschiedlichen Tagen und betreffen jeweils bestimmte Fahrtrichtungen.
Stadtbuslinie 652: Haltestelle Bremer Straße/Löwenstraße entfällt
Aufgrund der Sperrung der Löwenstraße kann die Stadtbuslinie 652 die Haltestelle „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ von Dienstag, 3. November, bis Mittwoch, 4. November 2026, nicht anfahren.
Der Ausfall betrifft beide Fahrtrichtungen:
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Richtung Heisfelde
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Richtung Schloss Evenburg
Die Haltestelle entfällt somit während des genannten Zeitraums vollständig.
Stadtbuslinie 651: Einschränkungen an der Haltestelle An der Emsbrücke
Eine weitere Einschränkung betrifft die Stadtbuslinie 651. Aufgrund der Sperrung der Straße „An der Emsbrücke“ kann die Haltestelle „Leer, An der Emsbrücke“ von Mittwoch, 4. November, bis Donnerstag, 5. November 2026, nur eingeschränkt bedient werden.
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die beiden Fahrtrichtungen:
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Richtung Bingum: Die Haltestelle kann während des gesamten genannten Zeitraums nicht angefahren werden.
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Richtung Logabirum: Die Haltestelle wird lediglich bei einer einzelnen Fahrt mit der Abfahrtszeit um 6.16 Uhr bedient.
Fahrgäste sollten die vorübergehenden Änderungen bei ihrer Fahrtplanung berücksichtigen. Betroffen sind ausschließlich die genannten Haltestellen und Zeiträume.
Die Einschränkungen stehen im Zusammenhang mit den Straßensperrungen in Leer.

Lokal
88. Jahrestag der Pogromnacht: Leer erinnert am 9. November 2026 an die Opfer des Holocaust
Der Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert) ist am 9. November 2026 Schauplatz der Gedenkveranstaltung zum 88. Jahrestag der Pogromnacht. Geplant sind eine Kranzniederlegung sowie Beiträge von Schülerinnen und Schülern des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums. Foto: Ingo Tonsor
88. Jahrestag der Pogromnacht: Stadt Leer erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen
Gedenkveranstaltung am 9. November 2026 mit Kranzniederlegung, Beiträgen von Schülerinnen und Schülern und anschließendem Gottesdienst – geänderter Ablauf in diesem Jahr
Am 9. November 2026 jährt sich die Reichspogromnacht zum 88. Mal. In ganz Deutschland wurden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auf Anordnung des NS-Regimes Synagogen in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte und Wohnungen gestürmt und zerstört. Zahlreiche jüdische Menschen wurden ermordet, misshandelt und verfolgt. Tausende verloren ihre Existenzgrundlage. Diesen Verbrechen ging seit 1933 eine zunehmende Ausgrenzung, Entrechtung und menschenverachtende Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung voraus.
Auch in Leer hinterließen die nationalsozialistischen Verbrechen tiefe und bis heute unvergessene Spuren. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die damals imposante Synagoge an der Heisfelder Straße von Leeraner Bürgern in Brand gesetzt.
Die jüdische Bevölkerung wurde unter brutaler Gewalt aus ihren Häusern geholt und durch die Stadt zum Viehhof auf der Nesse getrieben. Dort mussten die Menschen, eingesperrt wie Vieh, die Nacht in einem Stall verbringen. Die Ereignisse waren Teil der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime, die schließlich im Holocaust ihren grausamen Höhepunkt fand.
Gedenkveranstaltung mit verändertem Ablauf
An die schrecklichen Ereignisse und die Opfer des Holocaust erinnert die Stadt Leer gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Leer und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Ostfriesland e. V. am Montag, 9. November 2026.
Der Ablauf der diesjährigen Gedenkveranstaltung wurde gegenüber den Vorjahren geändert.
Den Auftakt bildet um 18 Uhr eine Gedenkveranstaltung auf dem Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert). Dort findet eine Kranzniederlegung statt. Außerdem gestalten Schülerinnen und Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums die Veranstaltung mit eigenen Beiträgen.
Im Anschluss folgt um 19 Uhr ein Gottesdienst in der Baptistenkirche Leer, Ubbo-Emmius-Straße 2. Die Predigt hält Pastor Jürgen Woithe von der Evangelisch-methodistischen Kirche Leer.
Die Kollekte des Gottesdienstes ist für die Jüdische Gemeinde zu Oldenburg bestimmt.
Gemeinsam erinnern und Verantwortung übernehmen
Die Gedenkveranstaltung soll an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern und zugleich die Bedeutung von Erinnerung, Menschlichkeit und Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft verdeutlichen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen und gemeinsam ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen.
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