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Die „Löwen“ sind nicht zu bezwingen!

Ralf Dümmel, Foto: TVNOW / Bernd-Michael Maurer
Köln, 06.11.19: Auch mit der vorletzten Folge der aktuellen Staffel konnte „Die Höhle der Löwen“ erneut die Zuschauer begeistern: 13,6 Prozent der 14- bis 59-Jährigen ließen sich am Dienstag (05.11.) um 20:15 Uhr die beliebteste Gründershow im deutschen Fernsehen nicht entgehen und sicherten dem Kölner Sender damit wieder mal die Marktführerschaft. Von den Zuschauern im Alter von 14 bis 49 Jahren schalteten sogar 16,9 Prozent ein – auch hier war VOX Marktführer. Insgesamt waren 2,64 Mio. Zuschauer ab 3 Jahren dabei, in der Spitze sogar bis zu 3,02 Mio. Und von den 30- bis 49-jährigen Frauen verfolgten hervorragende 18,1 Prozent die spannenden Pitches vor den unersättlichen „Löwen“.
Direkt im Anschluss erreichte „Goodbye Deutschland! Viva Mallorca!“ neue Bestwerte auf einen Dienstag: 9,6 Prozent der 14–59-Jährigen bzw. 12,6 Prozent der 14–49-Jährigen und insgesamt 1,10 Mio. Zuschauer ab 3 Jahren schalteten gestern ein.
Insgesamt erreichte VOX einen sehr guten Tagesmarktanteil von 8,5 Prozent bei den 14- bis 59-jährigen Zuschauern bzw. 10,3 Prozent bei den 14–49-Jährigen und war damit Tagessieger in beiden Zielgruppen.
Wer die gestrige Folge „Die Höhle der Löwen“ verpasst hat, kann sie noch 30 Tage nach Ausstrahlung kostenlos bei TVNOW.de abrufen. Am Freitag (08.11.) um 20:15 Uhr zeigt n‑tv außerdem eine Wiederholung der Sendung. In der letzten Folge, die VOX am nächsten Dienstag (12.11.) um 20:15 Uhr zeigt, wagen sich unter anderem die Gründer von „HomeShadows“ und „fairment“ in „Die Höhle der Löwen“.
Quelle: AGF/GfK/DAP video SCOPE/MG RTL D Forschung und Märkte/vorläufig gewichtet/Stand: 06.11.2019
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In einem Franchiseprojekt arbeiten unsere Verleger / Franchisenehmer eng zusammen. Kosteneinsparungen, Optimierungen bei Arbeitsabläufen und die Stärkung der redaktionellen Berichterstattung sind nur einige Vorteile dieser starken Gemeinschaft. Unsere Franchisepartner zahlen keine Einstiegs- oder laufenden Werbegebühren. Büroräume oder Ladengeschäfte sind nicht notwendig. Damit entfallen Ladenöffnungszeiten und Personalkosten. Unsere Franchisepartner müssen keine Umsatzvorgaben erfüllen oder Umsatzzahlen vorlegen.
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Franchisenehmer profitieren von der monatlichen Werbeumlage
Der LeserECHO Verlag betreibt bundesweit über 200 Stadt- und Gemeindeportale, welche wiederum mit zahlreichen sozialen Medien vernetzt sind. Auf diesen Plattformen schaltet der LeserECHO Verlag für überregionale Anzeigekunden Werbeanzeigen. Somit erhalten FN für ihre regionalen Stadtportale eine monatliche fixe Werbepauschale. Die Anzeigen werden über Schnittstellen vom FG veröffentlicht und mit dem Auftraggeber abgerechnet.
Somit bietet die Verlagsgemeinschaft vom LeserECHO nicht nur Vorteile beim Einkauf von Druckerzeugnissen, sondern erwirtschaftet für jeden einzelnen Verleger ( FN ) Werbeeinnahmen.
FN die in der überregionalen Anzeigenakquise tätig sein möchten, können das bundesweite Online-Netzwerk vom LeserECHO nutzen. Spezielle Schulungen und Einarbeitung werden vom FG gestellt.
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Der Franchise-Vertrag
Der Franchise-Vertrag wurde zusammen mit unseren Franchisenehmern erarbeitet. Hier einige Auszüge:
Franchisenehmer vom LeserECH haben folgende Vorteile:
- erhalten Gebietsschutz
- zahlen eine geringe Einstiegsgebühr – je nach Gebiet /Einwohner
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- erhalten eine monatliche Werbeumlage
- haben keine Absatzverpflichtungen
- werden kostenlos geschult und eingearbeitet
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Backoffice und Schulungen
Bei der Gründungsvorbereitung werden Sie je nach Kenntnisstand individuell gefördert und gefordert. Sie können über ein Praktikum bei einem unserer Verleger Erfahrungen sammeln, oder direkt durchstarten. Fragen und Anliegen können jederzeit mit dem Franchisegeber besprochen werden. Monatlich finden Verleger-Treffen statt. Dabei steht der Erfahrungsaustausch und die Planung von Marketingkonzepten im Vordergrund.
Lehrgänge & Service für Franchisenehmer
- Gründungsvorbereitung – Standort- und Mitbewerberanalyse
- Satz- und Druckvorbereitung
- WordPress – Verwaltung der Stadt- und Gemeindeportale
- Rechtliche Grundlagen / Abmahnungen
- Verkaufs- und Marketingschulungen
- Facebook-Schulungen
- Marketingkonzepte für Ihre Kunden
- Verkaufsschulungen Vita-Card.de
Sollten Sie Anzeigen- oder Medienberater in Ihrem Team haben, können diese ebenfalls kostenlos an diesen Schulungen teilnehmen.
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Der ideale Franchisenehmer
Ob Verleger, Verlagskaufmann oder Quereinsteiger, wenn
- Sie gerne in einem Team arbeiten, kaufmännisch erfahren, verkäuferisch stark und regional gut vernetzt sind …
- Sie kundenorientiert sind und Spaß am Umgang mit Menschen haben …
- Sie sich für Politik, besonders für kommunale Ereignisse wie Stadtentwicklung interessieren …
… dann sollten Sie sich für unsere Verlagsgemeinschaft entscheiden. In Demokratien erfüllen Medien wichtige Aufgaben: Sie sollen Bürgerinnen und Bürger informieren, durch kritische Berichterstattung und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit das Volk in die politischen Prozesse involvieren. Oftmals werden Medien auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Wenn Sie sich dieser Verantwortung stellen möchten, sollten wir uns kennenlernen und gemeinsam überraschend mehr Möglichkeiten schaffen! Wir freuen uns auf Sie!
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Starterpaket – sofort loslegen
Damit unsere Franchisenehmer sofort loslegen können, gibt es das kostenlose Starterpaket vom Franchisegeber:
- Visitenkarten
- Onlineportal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
- LeserECHO – Presseausweis
- 1000 VitaCards ( VK-Preis 29.000 Euro )
- Flyer
- Schulungen / Lehrgänge
- Musterexemplare von Druckerzeugnissen ( Zeitungen, Plakate, Jahreskalender)
- Franchisenehmer, die innerhalb von drei Monaten ( nach Vertragsunterschrift ), ihre erste Zeitung herausgeben, erhalten 50% der Druckkosten für den ersten und zweiten Druck ( max. 10.000 Zeitungen / 32 Seiten ) vom Franchisegeber erstattet. Dieser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie uns an – gerne beantworten wir IHRE Fragen: info@leserECHO.de

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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
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