Lokal
Blick aus der Luft: Drohnenpilot André Grüssing zeigt die Welt von oben
André Grüssing ist mit seiner Drohne DJI 5, Klasse C0 bei der Fortbildung der Feuerwehr im Landkreis Leer im Einsatz.
LeserECHO im Gespräch mit Drohnenpilot André Grüssing:
André Grüssing: „Mit Drohnen unter 249 Gramm kann ich flexibel und sicher arbeiten“
Westoverledingen/Leer. André Grüssing ist Drohnenpilot und bekannt für beeindruckende Luftaufnahmen von regionalen Veranstaltungen und Großereignissen – darunter Emsüberführungen, der Gallimarkt, Feuerwerke oder die Lampionfahrt. Seine Filme, unter anderem für die Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”, erreichen mittlerweile Aufrufzahlen im siebenstelligen Bereich. Die Perspektiven, die er mit seiner Kamera einfängt, sind vom Boden aus kaum möglich und bieten spannende Einblicke aus der Luft. Doch auch das Drohnenfliegen ist nicht immer einfach – Wetterbedingungen und rechtliche Vorgaben verlangen Erfahrung, Umsicht und manchmal auch ein bisschen Glück.
LeserECHO: André, warum hast du dich für Drohnen unter 249 Gramm entschieden?
André Grüssing: Die Hauptgründe sind Mobilität und rechtliche Flexibilität. Diese kleinen Drohnen sind leicht, schnell einsatzbereit und erlauben Flüge nah an Menschen oder in Wohngebieten – Bereiche, in denen größere Drohnen oft nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Außerdem entfällt die Fernidentifizierungspflicht, was die Arbeit deutlich einfacher macht.
LeserECHO: Welche Regeln gelten für solche Drohnen?
Grüssing: Auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist, gibt es klare Vorgaben:
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Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Jeder Pilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und eine UAS-Betreiber-ID sichtbar anbringen.
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Die EU-Drohnenverordnung, die deutsche Luftverkehrsordnung und geltende GEO-Zonen müssen eingehalten werden.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.
LeserECHO: Gibt es typische Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Grüssing: Ja, einige. Ein Punkt ist das Wetter – bei starkem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht fliegen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den richtigen Moment zu erwischen.
Ein anderes Thema sind die Unterschiede im Wissen über Drohnenklassen. Viele Ordnungskräfte vor Ort wissen nicht genau, welche Regeln für welche Drohnen gelten. Bei der Klasse C0 unter 249 Gramm braucht man zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen, trotzdem kommt es gerade bei großen Veranstaltungen – etwa bei Schiffsüberführungen auf der Ems – immer wieder zu Diskussionen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, versuche ich daher, vor jedem Einsatz Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen und mich frühzeitig mit den Ordnungsämtern oder Veranstaltern abzustimmen. Das sorgt für klare Abläufe und entspanntes Arbeiten vor Ort.
LeserECHO: Welche Projekte setzt du aktuell um?
Grüssing: Ich filme regelmäßig Emsüberführungen, Feuerwerke, Gallimarkt oder die Lampionfahrt. Meine Drohnen ermöglichen Sichtachsen, die vom Boden aus nicht möglich sind, und zeigen die Atmosphäre solcher Veranstaltungen auf eine völlig neue Art.
LeserECHO: Was reizt dich besonders an der Drohnenarbeit?
Grüssing: Das Zusammenspiel aus Technik, Timing und Kreativität. Jede Aufnahme ist anders – Licht, Wind, Perspektive, alles muss passen. Wenn dann ein Film entsteht, der Menschen begeistert, ist das für mich der größte Lohn.
Drohnenführerschein und Flugregeln: Alles, was Piloten wissen müssen
Drohnen sind aus der modernen Luftbildfotografie nicht mehr wegzudenken. Ob spektakuläre Aufnahmen von Veranstaltungen, Landschaften oder Baustellen – die kleinen Fluggeräte eröffnen völlig neue Perspektiven. Damit das Fliegen sicher und legal bleibt, müssen Piloten jedoch einige Regeln beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Drohnenklassen, Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz.
Drohnenklassen: C0 bis C4
Je nach Gewicht und technischen Eigenschaften werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Betriebskategorie (A1 bis A3) eine Drohne geflogen werden darf, ob ein Führerschein erforderlich ist und welcher.
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C0: Leichte Drohnen bis 249 g, geringes Risiko für Personenschäden, kein Drohnenführerschein notwendig.
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C1: Drohnen bis 899 g, Flug nahe an Menschen erlaubt, kleiner Drohnenführerschein erforderlich.
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C2: Drohnen 900 g bis 4 kg, höhere Risiken, großer Drohnenführerschein erforderlich.
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C3/C4: Schwere Drohnen über 4 kg, Einsatz nur in kontrollierten Bereichen.
Die Klasse Ihrer Drohne erkennen Sie am Label auf dem Gerät oder im Infoblatt des Herstellers. Eine Liste der zertifizierten Drohnen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Spektakuläre Drohnenaufnahmen der „Disney Treasure“ von André Grüssing
Die Überführung der „Disney Treasure“ aus der Luft – eine einzigartige Perspektive, die den magischen Moment perfekt einfängt.
Über 4.700 Likes und eine Reichweite von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem echten Highlight.
Grundlegende Flugregeln
Jeder Drohnenpilot muss die allgemeinen Flugregeln beachten:
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Maximale Flughöhe 120 Meter: Über Grund oder Wasser darf die Drohne nicht höher fliegen.
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Betrieb nur in Sichtweite: Piloten müssen ihre Drohne stets visuell kontrollieren. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 500 g im Follow-me-Modus bei maximal 50 m Abstand.
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Mindestalter: 16 Jahre; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, kompetenten Person fliegen.
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Kein Flug über Menschenansammlungen: Gruppen, bei denen eine Person kaum ausweichen kann, gelten als verboten.
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Flug über Wohnungsgrundstücke: Nur mit Einverständnis der Eigentümer oder bei Drohnen ≤250 g ohne Kamera.
Zusätzlich gibt es Geo-Zonen, die Flugverbote oder spezielle Genehmigungen erfordern (Paragraf 21h der deutschen Luftverkehrs-Ordnung).
Drohnenklassen und Führerscheine
C0-Drohne (bis 249 g): Kein Führerschein erforderlich, Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
C1-Drohne (bis 899 g): Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig. Online-Training + Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 % richtig). Kosten: 25 € für Ausstellung.
C2-Drohne (900 g–4 kg): Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Voraussetzung: bereits kleiner Drohnenführerschein. Enthält praktisches Selbsttraining, theoretische Prüfung (30 Fragen, 75 % korrekt), Kosten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.
Bestandsdrohnen (vor 2024):
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Unter 250 g: wie C0, kein Führerschein nötig
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Ab 250 g: Unterkategorie A3, kleiner Führerschein erforderlich, 150 m Abstand zu Wohngebieten
Datenschutz und Privatsphäre
Auch wenn Drohnen rechtlich fliegen dürfen, gilt: Privatsphäre anderer respektieren.
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Fremde Personen ohne Einverständnis filmen: Grundsätzlich verboten, kann zu Gerichtsverfahren führen (Kosten leicht über 1.000 €).
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Personen als Beiwerk: Personen dürfen aufgenommen werden, wenn sie zufällig neben Sehenswürdigkeiten stehen.
Drohnen eröffnen spektakuläre Perspektiven, aber Sicherheit und Recht müssen immer Vorrang haben. Wer sich an Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz hält, kann flexibel, legal und sicher fliegen. Vor jedem Flug: Drohne prüfen, Flugzone prüfen, Wetter prüfen – und schon kann das Abenteuer aus der Luft beginnen!
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Drohnen sicher versichern – mit der Allianz Privat-Haftpflicht
Versicherungspflicht für Drohnen in Deutschland
Wer in Deutschland eine Drohne fliegt – ob privat oder gewerblich – muss gesetzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Grundlage ist § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Diese Pflicht gilt unabhängig von Größe, Gewicht oder Einsatzort der Drohne. Nur Spielzeugdrohnen oder Geräte, die ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegen, sind ausgenommen.
Wichtig zu wissen:
Halter einer Drohne ist nicht zwingend derjenige, der sie fliegt, sondern der, der sie gekauft hat und über deren Nutzung entscheidet.
Beispiel: Kauft der Vater eine Drohne, die der Sohn gelegentlich fliegt, ist der Vater der rechtliche Halter – und muss für die Haftpflichtversicherung sorgen.
Warum die Versicherungspflicht wichtig ist
Drohnen können erhebliche Schäden verursachen – an Autos, Häusern oder Personen. Schon ein Bedienfehler oder eine Windböe kann teure Folgen haben.
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Drohne entstehen können – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Privat oder gewerblich – was ist versichert?
Die Versicherungspflicht gilt für beide Nutzungsarten.
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Privat genutzte Drohnen können über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Gewerbliche Einsätze (z. B. durch Fotograf:innen, Landwirt:innen oder Medienproduktionen) erfordern eine Betriebs- oder gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Allianz Privat-Haftpflichtversicherung – Schutz für Ihre Drohne
In den Tarifen Komfort und Premium sind Drohnen bis 5 kg Startgewicht automatisch mitversichert.
✅ Abgedeckt sind Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten unbeabsichtigt entstehen.
✅ Auch Flugmodelle mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen sind mitversichert.
✅ Weltweiter Versicherungsschutz – auch im Urlaub.
✅ Tarife ab 6,05 € im Monat (Komfort) oder 9,04 € im Monat (Premium).
🟢 Ausgezeichnet von Focus Money (Ausgabe 37/2025)
Allianz ist fairster Privat-Haftpflicht-Versicherer – Note „Sehr gut“!
Gelobt wurden unter anderem:
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Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
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Gute Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
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Transparente Tarifleistungen
Zusätzlicher Schutz: Allianz Gegenstandsschutz
Wer seine Drohne nicht nur haftpflicht‑, sondern auch kaskoversichern möchte, kann sie mit dem Allianz Gegenstandsschutz absichern.
Damit sind Sie geschützt bei:
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Beschädigung durch Absturz, Kollision, Fehlbedienung oder Feuchtigkeit
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Diebstahl und Raub
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Zerstörung durch Brand oder Explosion
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Zubehör (z. B. Transporttaschen) bis zu 10 % der Versicherungssumme
Bereits ab 1,98 € im Monat erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerin in Leer
Heidi Noormann
📍 Allianz Vertretung · Blinke 32, 26789 Leer
📞 0491 99239152 · 📱 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Westoverledingen feiert 50 Jahre – die Chronik als perfektes Weihnachtsgeschenk
Chronik Westoverledingen: Ein ideales Weihnachtsgeschenk mit Heimatgefühl
Pünktlich zur Weihnachtszeit präsentiert die Gemeinde Westoverledingen ein besonderes Geschenk für alle Geschichtsfreunde und heimatverbundenen Bürger: die umfangreiche Jubiläumschronik zum 50-jährigen Bestehen der Gemeinde. Das Buch, das die Jahre 1973 bis 2023 eindrucksvoll dokumentiert, ist weit mehr als eine Sammlung historischer Daten – es ist ein lebendiges Stück Gemeindegeschichte, sorgfältig zusammengetragen und hochwertig gestaltet.
Auf 160 Seiten zeichnet die Chronik die Entwicklung Westoverledingens über fünf Jahrzehnte nach. Sie beleuchtet politische, kulturelle und wirtschaftliche Meilensteine, zeigt Veränderungen, Herausforderungen und Erfolge und führt damit durch ein halbes Jahrhundert Gemeindeleben. Zahlreiche ausgewählte Fotos bereichern das Werk und lassen viele prägende Ereignisse erneut aufleben. Die Bilder verleihen dem Buch einen besonderen Charme, weil sie Geschichten nicht nur erzählen, sondern sichtbar machen.
Bürgermeister Theo Douwes unterstreicht den Wert dieser besonderen Veröffentlichung – und den erfreulich niedrigen Preis: „Es freut uns besonders, dass sich mehrere Westoverledinger Firmen an der Finanzierung des hochwertig gebundenen Buches beteiligt haben. Wir können die Jubiläumschronik deshalb zum Preis von nur 14,90 Euro zum Kauf anbieten.“ Dadurch bleibt die Publikation für alle Interessierten erschwinglich und gleichzeitig ein liebevoll gestaltetes Sammlerstück.
Die Chronik eignet sich damit hervorragend als persönliches und bleibendes Weihnachtsgeschenk – voller Erinnerungen, regionaler Geschichte und spannender Einblicke in die Entwicklung der Gemeinde. Ein Präsent, das nicht nur unter dem Weihnachtsbaum Eindruck macht, sondern immer wieder zum Blättern und Entdecken einlädt.
Erhältlich ist das Buch in der Tourist-Information im Rathaus Westoverledingen (Zimmer B01).
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:30–12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr

Lokal
Klares Signal aus Hannover: Lösungen für Vogelschutz und Gänseschäden rücken näher
Gespräch in der Staatskanzlei mit (von links): Rudolf Bleeker (LHV), SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem, Ministerpräsident Olaf Lies, Carl Noosten, Klaus Borde, Bernhard Bekebrok (alle LHV) und Landrat Matthias Groote. Bild: privat.
Gespräch in der Staatskanzlei: Vogelschutzgebiete und Gänseschäden im Fokus
Hannover/Landkreis Leer. Die Zukunft der ostfriesischen Kulturlandschaft und ihrer wertvollen Vogelwelt stand im Mittelpunkt eines intensiven Austauschs am 11. November in der Staatskanzlei in Hannover. Vertreter des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland – Klaus Borde, Bernhard Bekebrok, Rudi Bleeker und Carl Noosten – trafen dort gemeinsam mit Landrat Matthias Groote sowie dem SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem auf Ministerpräsident Olaf Lies, um über die Herausforderungen in den regionalen Vogelschutzgebieten zu sprechen.
Der Regierungschef, der als früherer Umweltminister über fundierte Fachkenntnisse verfügt, stieg schnell mit den Teilnehmern in eine konstruktive Diskussion ein. Besonders deutlich wurde dabei der Handlungsdruck, der in den ostfriesischen Schutzgebieten herrscht: Während die Bestände der sensiblen Wiesenbrüter weiter zurückgehen, haben sich die Populationen der Wildgänse in den vergangenen Jahren erheblich vergrößert – mit spürbaren Folgen für Landwirtschaft und Naturschutz.
„Wir haben Handlungsbedarf bei dem Thema“, stellte Ministerpräsident Lies im Anschluss klar. Nun gelte es, innerhalb der Landesregierung zu prüfen, welche der diskutierten Maßnahmen umgesetzt werden können. Auch die Partnerinnen und Partner des „Niedersächsischen Weges“ sollen eng in die weiteren Überlegungen eingebunden werden.
Zu den im Gespräch entwickelten Lösungsansätzen zählen unter anderem regionale Handlungskonzepte, eine stärkere fachliche Betreuung der Gebiete sowie mehr Entscheidungsspielraum für die regionalen Akteure. Ein besonderes Augenmerk lag außerdem auf den Entschädigungsforderungen aus den stark betroffenen Regionen rund um die Emsmündung und an der Nordseeküste – Gebiete, in denen landwirtschaftliche Betriebe seit Jahren unter erheblichen Gänseschäden leiden.
Die Teilnehmer zeigten sich nach dem Termin zufrieden. „Wir sind wieder einen Schritt weitergekommen. Wir brauchen praktikable Lösungen vor Ort. Herzlichen Dank an den Ministerpräsidenten“, lautete das gemeinsame Fazit.

Lokal
Landkreis Leer: Alte Handys abgeben – Gutes tun!
Alte Handys abgeben und Gutes tun: Abfallwirtschaftsbetrieb startet Aktion im Multi Süd
Anlässlich der Europäischen Woche der Abfallvermeidung lädt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer (ALL) zu einer besonderen Sammelaktion ein: Am Donnerstag, 27. November, haben Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet die Möglichkeit, ihre alten Mobiltelefone abzugeben. Der Stand befindet sich auf der Mall im Multi Ostfriesland-Center, Osseweg 87 in Leer, und ist von 10 bis 14 Uhr geöffnet.
Die abgegebenen Handys werden nicht nur fachgerecht recycelt, sondern gleichzeitig einem guten Zweck zugeführt: Für jedes abgegebene Gerät übergibt der Abfallwirtschaftsbetrieb eine Spende an eine gemeinnützige Organisation in der Region. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort für Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zur Verfügung.
Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) möchte das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum und Ressourcenschonung stärken. Mit jährlich rund 10.000 Aktionen in ganz Europa wird gezeigt, wie Abfall vermieden, wiederverwendet oder repariert werden kann. Das diesjährige Motto der EWAV vom 22. bis 30. November 2025 lautet: „Reparieren statt wegwerfen: Elektroschrott vermeiden!“
Mit der Sammelaktion in Leer bietet der ALL allen Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Möglichkeit, alte Elektronikgeräte sinnvoll zu entsorgen, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Region zu unterstützen.
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