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Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Meine herzliche Bitte an die noch Unschlüssigen: lassen Sie sich jetzt impfen. Schützen Sie sich und die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Anvertrauten.”
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem
15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.
Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Zwei mal 30 Minuten Zeit für einen Impftermin sind ein gutes Invest in Ihre eigene Gesundheit und den Schutz derjenigen, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit anvertraut sind. Denn Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie Menschen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, im schlimmsten Fall tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe.”
Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass alle Personen impfverpflichtet sind, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Das bedeutet, dass neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT betroffen sind, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies ist unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zum Schutz der betreuten Personen und zum eigenen Schutz kann nur durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen erzielt werden. Wir hoffen, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten.”
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.
Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.
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Hintergrund und Service-Informationen
Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau?
Der Nachweispflicht unterliegen nach § 20 a IfSG Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste,
- sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation,
- Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
- Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in §20 a IfSG Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.
Zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:
- ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Beförderungsdienste, die für die genannten Einrichtungen dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.


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Deutsche Schaustellerkultur als Immaterielles Kulturerbe offiziell anerkannt
Tradition pur beim Gallimarkt in Leer: Das größte Volksfest Ostfrieslands, das jährlich am zweiten Mittwoch im Oktober beginnt, ist nun offizieller Teil des Immateriellen Kulturerbes. Diese Auszeichnung durch die UNESCO würdigt die jahrhundertelange Arbeit der Schaustellerfamilien, die Feste wie den Gallimarkt zu einem unverzichtbaren Treffpunkt unserer regionalen Identität machen.
Ein Erbe zum Anfassen: Deutsche Schaustellerkultur ist nun offizielles Kulturerbe
Es ist ein Ritterschlag für die bunten Lichter, den Duft von gebrannten Mandeln und das Lachen in der Achterbahn: Die UNESCO-Kommission hat die Schaustellerkultur auf deutschen Volksfesten offiziell in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Mit dieser Entscheidung wird eine Tradition gewürdigt, die seit über 1.200 Jahren tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt ist. Es ist eine Anerkennung für rund 5.600 Schaustellerfamilien, die oft über viele Generationen hinweg Wissen, Handwerk und Leidenschaft weitergeben.
Ein Ort der Begegnung für alle
Ob Kirmes, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder die geliebten Weihnachtsmärkte – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
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9.750 Volksfeste finden jährlich in Deutschland statt.
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200 Millionen Gäste lassen sich pro Jahr von der Magie der Plätze verzaubern.
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Der Eintritt ist frei: Ein entscheidender Faktor, denn Volksfeste sind einer der wenigen Orte, an denen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geldbeutels zusammenkommen.
„Volksfeste sind weit mehr als ein reines Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität“, betont Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB). Die Aufnahme in das Verzeichnis sei ein starkes Signal und zugleich ein Auftrag an die Politik, die Rahmenbedingungen für dieses Kulturgut langfristig zu sichern.
Tradition trifft Innovation
Die Schaustellerkultur lebt von einem besonderen Kontrast: Während historische Fahrgeschäfte und traditionelle Leckereien für Vertrautheit sorgen, setzen die Betreiber gleichzeitig auf modernste Technik und innovative Konzepte. Dieses Zusammenspiel schafft eine Atmosphäre, die Menschen „analog“ und von Angesicht zu Angesicht vereint – ein wertvolles Gut in einer zunehmend digitalen Welt.
Über den Deutschen Schaustellerbund (DSB)
Der in Berlin ansässige DSB ist die weltweit größte Berufsspitzenorganisation des Gewerbes. Mit 89 Mitgliedsverbänden setzt er sich unermüdlich für den Erhalt von Kirmes, Jahrmarkt und Weihnachtsmarkt ein. Die jetzige Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit: Die Schausteller sind die Hüter eines Erbes, das Generationen verbindet und das Herz unserer Städte und Gemeinden zum Schlagen bringt.
📍 Hintergrund: Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes listet lebendige Traditionen auf, die für die Identität und Vielfalt in Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
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Tankstellen-Preise: Neue Regelung tritt heute um 12 Uhr in Kraft
Blick in eine günstigere Vergangenheit: Eine historische Preistafel aus Zeiten, in denen das Tanken die Haushaltskasse noch deutlich weniger belastete.
Kraftstoffpreise: Neue Regulierungen und Freigabe der Ölreserven treten in Kraft
Angesichts massiv gestiegener Energiepreise infolge des Iran-Nahost-Konflikts hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Seit dem heutigen 1. April 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen, die für mehr Transparenz an den Tankstellen sorgen und den Preisdruck mindern sollen.
Die zentrale Neuerung: Preisbindung ab 12 Uhr
Die wohl spürbarste Änderung für Verbraucher betrifft die Preisauszeichnung an den Zapfsäulen. Um dem bisherigen Trend von bis zu 22 Preisschwankungen pro Tag entgegenzuwirken, wurde die Anpassungsfähigkeit der Tankstellenbetreiber eingeschränkt:
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Erhöhungen: Kraftstoffpreise dürfen nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags angehoben werden.
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Senkungen: Preissenkungen bleiben zur Förderung des Wettbewerbs jederzeit zulässig.
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Sanktionen: Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Dieses Modell orientiert sich an langjährigen Erfahrungen aus Österreich und soll den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ unterbinden, bei dem Preise bei steigenden Rohölkosten rasant steigen, aber nur sehr verzögert wieder sinken.
Verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt
Parallel dazu wurden Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen. Das Bundeskartellamt erhält erweiterte Kompetenzen, um missbräuchliche Preiserhöhungen effektiver zu unterbinden:
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Beweislast: Unternehmen müssen bei Verdacht auf unangemessen hohe Preise künftig darlegen, dass ihre Kalkulationen gerechtfertigt sind.
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Strukturkontrolle: Wettbewerbsstörungen können schneller festgestellt und behoben werden, um insbesondere freie Tankstellen vor marktbeherrschenden Konzernen zu schützen.
Freigabe der strategischen Ölreserven
Der Weltmarktpreis für Rohöl ist durch die Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus um etwa 30 Prozent gestiegen. Als Reaktion auf eine Anfrage der Internationalen Energieagentur (IEA) beteiligt sich Deutschland an einer globalen konzertierten Aktion:
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Internationaler Umfang: Insgesamt werden 400 Millionen Barrel freigegeben.
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Deutscher Beitrag: Deutschland stellt 2,6 Millionen Tonnen aus seiner rund 20 Millionen Tonnen umfassenden Notfallreserve bereit.
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Versorgungssicherheit: Trotz der Freigabe bleibt die nationale Reserve für rund 90 Tage bestehen. Die Versorgung mit Diesel, Benzin und Heizöl gilt als absolut gesichert.
Herkunft der Kraftstoffe in Deutschland
Obwohl der Nahost-Konflikt die Weltmärkte belastet, ist Deutschland direkt nur geringfügig von dortigen Importen abhängig. Lediglich sechs Prozent des Rohöls stammen aus dieser Region. Die Hauptlieferanten sind derzeit:
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Rohöl: Norwegen, USA, Libyen, Kasachstan und Großbritannien.
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Mineralölprodukte: Importe erfolgen primär aus den Niederlanden, den USA, Norwegen und Belgien, während ein Großteil direkt in deutschen Raffinerien verarbeitet wird.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach einem Jahr umfassend zu evaluieren und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.
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Modernisierte Nationalpark-Häuser auf Spiekeroog und Norderney eröffnet
Feierliche Eröffnung auf Norderney: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Mitte) gab gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Nationalparkverwaltung den Startschuss für die neue, interaktive Erlebniswelt im Watt Welten Besucherzentrum. Die modernisierte Ausstellung setzt mit einem Investitionsvolumen von zwei Millionen Euro neue Maßstäbe in der Vermittlung von Natur- und Klimaschutz im Weltnaturerbe Wattenmeer.
(v. l. n. r.: Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung Wattenmeer; Dr. Valeria Bers, Leitung Watt Welten; Christian Meyer, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz; Johann Saathoff, MdB; Saskia Buschmann, MdL; Frank Ulrichs, Bürgermeister von Norderney)
„Das Wattenmeer verstehen heißt, es zu schützen“: Umweltminister Meyer eröffnet modernisierte Nationalpark-Zentren
Spiekeroog / Norderney – Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer wird interaktiver, digitaler und zukunftsorientierter. Pünktlich zum 40-jährigen Bestehen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer hat Umweltminister Christian Meyer am vergangenen Wochenende die vollständig erneuerten Dauerausstellungen im Nationalpark-Haus Wittbülten auf Spiekeroog sowie im Watt Welten Besucherzentrum auf Norderney feierlich eröffnet.
Mit millionenschweren Investitionen setzen diese zentralen Bildungsorte ein starkes Zeichen für moderne Natur- und Klimavermittlung an der niedersächsischen Küste.
Investition in die Zukunft: 3,4 Millionen Euro für die Umweltbildung
„Die neuen Ausstellungen machen die Faszination des Wattenmeeres erlebbar und schaffen niedrigschwellige Zugänge zu komplexen Natur- und Klimathemen“, betonte Minister Meyer während der Eröffnungsfeierlichkeiten. Die Modernisierungen unterstreichen den Anspruch des Landes, den Schutz dieses einzigartigen Lebensraums durch fundierte Wissensvermittlung langfristig zu sichern. Insgesamt flossen rund 3,4 Millionen Euro an Bundesmitteln in die Neugestaltung der beiden Standorte.
Spiekeroog: Wittbülten verbindet Tradition mit moderner Forschung
Im Nationalpark-Haus Wittbülten wurde die rund 20 Jahre alte Schau grundlegend transformiert. Unter dem Leitmotiv „Leben im Weltnaturerbe Wattenmeer – erleben, erforschen, gestalten“ wurde auf ca. 400 Quadratmetern ein Raum geschaffen, der ökologische Zusammenhänge und die Folgen des Klimawandels in den Fokus rückt.
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Highlights: Das bekannte Pottwal-Skelett, die Aquarien und das Inselmodell bleiben erhalten, wurden jedoch in ein interaktives Gesamtkonzept eingebettet.
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Wissenschaftlicher Fokus: Durch die enge Kooperation mit der Universität Oldenburg und der Hermann-Lietz-Schule fungiert das Haus als bedeutender Forschungsstandort.
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Nachhaltige Sanierung: Parallel zur Ausstellung wird das Gebäude für rund 400.000 Euro energetisch saniert. Bis Ende 2026 sollen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und moderner Wärmeschutz den ökologischen Fußabdruck des Hauses minimieren.
Norderney: Eine interaktive Zeitreise im Watt Welten Besucherzentrum
Auf Norderney erwartet die jährlich über 80.000 Gäste eine komplett neu konzipierte Erlebniswelt. Auf 600 Quadratmetern widmet sich die Ausstellung dem Thema „Das Wattenmeer: früher – heute – morgen“.
Das Zentrum, das gemeinschaftlich von der Stadt Norderney und dem BUND Niedersachsen betrieben wird, setzt auf:
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Technik und Barrierefreiheit: Die Stationen wurden technikrobuster, heller und barriereärmer gestaltet.
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Multimediale Vermittlung: Neue Nordsee-Aquarien und ein integriertes Kino machen die Dynamik des Gezeitenmeeres greifbar.
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Finanzierung: Die komplette Neugestaltung wurde mit 2 Millionen Euro aus Bundesmitteln realisiert.
Nationalpark-Häuser als Rückgrat des Naturschutzes
Die Neueröffnungen sind Teil eines Netzwerks von insgesamt 19 Informations- und Bildungseinrichtungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Diese Zentren erreichen jährlich rund 900.000 Besucher und bieten über 10.000 Veranstaltungen an.
Als außerschulische Lernorte leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Akzeptanz des Nationalparks und der Biosphärenregion. Minister Meyer stellte klar: „Mit diesen Investitionen stärken wir die Bildungsarbeit und machen das Wattenmeer für kommende Generationen noch besser erfahrbar. Schutz und Vermittlung müssen Hand in Hand gehen.“
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