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Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Meine herzliche Bitte an die noch Unschlüssigen: lassen Sie sich jetzt impfen. Schützen Sie sich und die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Anvertrauten.”
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem
15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.
Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Zwei mal 30 Minuten Zeit für einen Impftermin sind ein gutes Invest in Ihre eigene Gesundheit und den Schutz derjenigen, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit anvertraut sind. Denn Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie Menschen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, im schlimmsten Fall tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe.”
Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass alle Personen impfverpflichtet sind, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Das bedeutet, dass neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT betroffen sind, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies ist unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zum Schutz der betreuten Personen und zum eigenen Schutz kann nur durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen erzielt werden. Wir hoffen, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten.”
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.
Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.
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Hintergrund und Service-Informationen
Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau?
Der Nachweispflicht unterliegen nach § 20 a IfSG Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste,
- sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation,
- Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
- Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in §20 a IfSG Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.
Zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:
- ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Beförderungsdienste, die für die genannten Einrichtungen dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.



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Der Kleingartenbauverein Leer e. V. – Mehr als 100 Jahre gelebte Gartenkultur in Ostfriesland

Der Kleingartenbauverein Leer e. V. – über 100 Jahre grüne Geschichte in Ostfriesland
Der Kleingartenbauverein Leer e. V. blickt auf eine traditionsreiche, über 100-jährige Geschichte zurück, die weit über das einfache Gärtnern hinausgeht. Seit seiner Gründung am 22. Mai 1919 durch 143 engagierte Bürger hat sich der Verein zu einer festen Institution in Ostfriesland entwickelt – mit heute rund 6 Hektar bewirtschafteter Fläche, modernen Vereinsstrukturen und einer lebendigen Gemeinschaft.
🌱 Vom Grabeland zur Gartenanlage – ein Blick zurück
Die ersten Jahre waren geprägt vom Bedürfnis nach Selbstversorgung. Auf zunächst fünf Hektar Land fanden die ersten Mitglieder – 1921 waren es bereits 575 – eine Fläche zum Anbau von Lebensmitteln. Durch Zupachtung wuchs das Vereinsgelände rasch auf über 51 Hektar an. Die Verteilung der Parzellen war damals eine Herausforderung: Anfangs durfte jedes Mitglied 1.000 m² bewirtschaften, später erfolgte die Zuteilung nach Familiengröße – was leider auch zu einigen Tricksereien führte, die bei Entdeckung allerdings streng geahndet wurden.
In Zeiten wirtschaftlicher Not – wie der Inflationszeit 1923 – kam es sogar zu alternativen Zahlungsformen wie der sogenannten „Kartoffelwährung“, die in Nachbarorten wie Aurich oder Norden anerkannt war – in Leer jedoch undenkbar blieb.
🏡 Wandel durch die Jahrzehnte – Gartenarbeit in Kriegs- und Nachkriegszeiten
Während des Dritten Reichs erlebte der Verein tiefgreifende Umstrukturierungen: Der sogenannte „Vereinsleiter“ führte strikte Regeln ein, etwa eine Pflicht zur Weiterbildung. Nach dem Zweiten Weltkrieg lag vieles brach – 1946 standen nur noch 25 Hektar für 900 Mitglieder zur Verfügung. Doch der Wiederaufbau begann: Bis Ende 1948 wurde die Fläche auf 46 Hektar erweitert, und 1.262 Mitglieder engagierten sich aktiv.
Ab den 1950er Jahren musste jedoch auch der Verein dem Wohnungsbau weichen: Immer mehr Grabeland ging verloren. 1954 wurde schließlich mit der heutigen Anlage „Am Westerhammrich“ der Grundstein für die moderne Vereinsstruktur gelegt.
🌼 Die heutige Anlage – grün, gepflegt und gemeinschaftlich
Heute umfasst das Vereinsgelände rund 5,99 Hektar, aufgeteilt in 109 Parzellen à 450 bis 500 m². Die Gärten sind durch gepflegte Hecken eingefasst und über Schlacke- und Schotterwege erreichbar. Gemeinschaftsflächen wie eine Streuobstwiese, eine Lehrimkerei und ein Festplatz laden zum Austausch ein.
Ein Meilenstein war der Stromanschluss 1976, sowie der Ausbau des Vereinsheims, das ursprünglich 1957 aus einem Geräteschuppen hervorging. Das Vereinsheim dient heute als Treffpunkt, Veranstaltungsort und Ort des Miteinanders – mit Toiletten, Lagerräumen und Getränkeausschank.
📜 Gartenordnung und Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Kleingartenbauvereins Leer e. V. verpflichten sich zur Einhaltung der Gartenordnung (Stand: Januar 2023). Dazu gehören unter anderem:
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Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 100 € (60 € Aufnahmegebühr),
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12 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Parzelle,
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Sauberkeit auf Wegen & Müllvermeidung,
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Vorschriften zu Heckenpflege, Laubengröße und Bauanträgen.
Die Kleingartenanlage ist für Besucher vom 1. März bis 31. Oktober täglich bis 19 Uhr geöffnet, in den Wintermonaten an Wochenenden.

👥 Der aktuelle Vorstand (Stand: 2023)
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1. Vorsitzender: Helmut Aden
📞 0491 66828 | 📱 0174 6023398 | ✉️ helmut-aden@kleingarten-leer.de -
2. Vorsitzender (Landaufseher): Mehmet Yaman
📱 0152 22393352 -
Schatzmeister: Michael van Hove
📱 0152 06774288 | ✉️ schatzmeister@kleingarten-leer.de -
Schriftführer: Keno Harders
📱 0163 1701702 | ✉️ keno.harders@ewetel.net -
Beisitzerin: Lisa Tirrel
📱 0152 26066482 | ✉️ lisa.tirrel@gmail.com -
Beisitzer: Joachim Winter
📱 0170 4304438 | ✉️ joachim.winter2907@gmx.de -
Beisitzer: Timo Voskamp
📱 0176 45630065 | ✉️ 1timovoskamp@gmail.com
Der Kleingartenbauverein Leer e. V. ist mehr als nur ein Ort für Freizeitgärtner. Er ist ein Stück gelebter Stadtgeschichte, ein Zentrum der Gemeinschaft und ein grünes Refugium inmitten Ostfrieslands. Ob jung oder alt, ob für Gemüsebeete, Blumenpracht oder Bienenhaltung – hier findet jeder seinen Platz im Grünen.
📍 Standort der Anlage:
Kleingartenanlage „Am Westerhammrich“
An den Gärten, 26789 Leer
Tipp: Du möchtest Mitglied werden oder eine Parzelle pachten? Kontaktiere den Vorstand – neue Mitglieder sind herzlich willkommen!
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Private Krankenversicherung Ostfriesland

Private Krankenversicherung Ostfriesland – Ihr starker Gesundheitsschutz direkt aus der Region
Ostfriesland/Leer, 18. Mai 2025 – Wer sich in Ostfriesland optimal für Gesundheit und Pflege absichern möchte, stößt bei der Suche nach einer leistungsstarken privaten Krankenversicherung schnell auf ein breites Angebot. Besonders gefragt: maßgeschneiderte Tarife, persönliche Beratung und ein starker regionaler Partner – wie die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer.
Für jeden Lebensabschnitt die passende Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Vorteile für viele Berufsgruppen – ob Selbstständige, Arbeitnehmer:innen, Beamte oder Ärzt:innen. Mit individuell anpassbaren Tarifen, hohen Erstattungen und umfassenden Zusatzleistungen überzeugt die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) durch Qualität und Service.
Angebote im Überblick:
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PKV für Selbstständige
Bis zu 100 % Leistungen bei ärztlicher Behandlung, flexibel wählbare Selbstbeteiligung, starke Familienleistungen. -
PKV für Angestellte
Leistungsstarker Rundumschutz, hohe Beitragsrückerstattung (bis zu 40 %), attraktive Vorsorgeleistungen. -
PKV für Beamte & Beihilfeberechtigte
Kombination aus Beihilfe und privatem Schutz, besonders günstige Tarife, bis zu 100 % Absicherung möglich. -
PKV für Ärzt:innen & Medizinstudierende
Exklusive Konditionen, digitale Services und Gruppenverträge über Ärztekammern.
Regionale Beratung – maßgeschneidert für Ostfriesland
Die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer bietet persönliche Beratung und individuelle Lösungen – direkt in Ihrer Nähe. Hier erhalten Sie nicht nur Informationen, sondern auch konkrete Empfehlungen, die zu Ihrem Lebensstil und Ihrem Gesundheitsbedarf passen.
Adresse:
Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32, 26789 Leer, Ostfriesland
Telefon: 0491 99239152
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 09:00 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Fr: nachmittags nach Vereinbarung
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Auch wer gesetzlich versichert ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gezielt mehr Leistungen erhalten – etwa:
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Zahnzusatzversicherung
Bis zu 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Bleaching, Zahnersatz – ganz ohne Wartezeit. -
Ambulante Zusatzversicherung
Für Heilpraktikerleistungen, Brillen, Kontaktlinsen, Vorsorge und alternative Behandlungen. -
Krankenhauszusatzversicherung
Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus – wie ein:e Privatpatient:in. -
Pflegezusatzversicherung
Finanzielle Absicherung im Pflegefall, umfassende Assistance-Leistungen und mehr Selbstbestimmung. -
OptionFlexiMed
Der flexible Einstiegstarif für Studierende und junge Leute mit garantierter Gesundheitsabsicherung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Persönliche Beratung direkt in Leer, Ostfriesland
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Flexible Tarife für PKV und Zusatzversicherungen
-
Gesundheitsservices und starke Leistungen
-
Langfristige Absicherung für jede Lebenssituation
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Kompetente Ansprechpartnerin vor Ort: Heidi Noormann
Wer in Ostfriesland eine private Krankenversicherung sucht, profitiert von regionaler Beratung, modernen Tarifen und individuellen Lösungen. Die Allianz Hauptvertretung in Leer bietet Ihnen genau das – zuverlässig, transparent und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

❓ Welche private Krankenversicherung ist in Ostfriesland empfehlenswert?
In Ostfriesland empfiehlt sich besonders die Allianz Private Krankenversicherung (APKV), vertreten durch Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer. Die APKV bietet individuelle Beratung, flexible Tarife und zuverlässigen Service direkt vor Ort. Ob Angestellte, Selbstständige oder Beamte – die Allianz passt den Versicherungsschutz gezielt an Ihre Lebenssituation an. Durch die persönliche Nähe und langjährige Erfahrung profitieren Versicherte in Ostfriesland von einer starken Partnerschaft und schneller Erreichbarkeit.
❓ Was bietet die Allianz PKV für Selbstständige oder Beamte?
Die Allianz PKV bietet für Selbstständige:
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Bis zu 100 % Kostenübernahme beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
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Flexible Selbstbeteiligung & individuelle Tarifgestaltung
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Umfangreiche Vorsorgeprogramme & Familienleistungen
Für Beamte und Beihilfeberechtigte:
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Optimal kombinierbare Beihilfeergänzungstarife
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Bis zu 100 % Absicherung
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Hohe Beitragsrückerstattung & exklusive Tarife speziell für Beamte auf Widerruf
Beide Gruppen profitieren von digitalen Services, einfacher Abwicklung und persönlichen Ansprechpartnern – z. B. direkt in Leer bei Allianz Heidi Noormann.
❓ Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung in Leer, Ostfriesland?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders für gesetzlich Versicherte in Leer und Umgebung, da gesetzliche Kassen oft nur Basisleistungen übernehmen. Die Allianz bietet mit MeinZahnschutz Tarife, die:
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Bis zu 100 % der Kosten für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnersatz übernehmen
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Leistungen für Bleaching, Angstpatientenbehandlung und Schienen einschließen
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Keine Wartezeit & eine Innovationsgarantie bieten
Gerade für Familien, Kinder oder Menschen mit hoher Zahnarztfrequenz ist eine solche Zusatzversicherung ein sinnvoller finanzieller Schutz – regional gut betreut durch die Allianz vor Ort in Ostfriesland.
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Pflicht, Leistungen und Strafen für Hundehalter

Hundehaftpflichtversicherung in Ostfriesland – Ihr Schutz in Leer und Umgebung
Wer in der Stadt Leer oder Ostfriesland mit seinem Hund unterwegs ist, weiß: Auch der liebste Vierbeiner kann mal für einen Schaden sorgen. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht – und schon ist ein Fahrradfahrer gestürzt oder ein Gartenzaun beschädigt. Genau hier greift die Hundehaftpflichtversicherung.
Die Allianz Hundehaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht werden. Ob beim Spaziergang, im Urlaub oder auf dem Hundeplatz – mit einer Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen Euro sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum eine Hundehaftpflichtversicherung in Leer wichtig ist:
In Niedersachsen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht – unabhängig von Rasse oder Größe. Wer in Leer oder Ostfriesland einen Hund hält, muss eine entsprechende Versicherung nachweisen können. Die Allianz bietet hier einen zuverlässigen und leistungsstarken Schutz.
Das leistet die Allianz Hundehaftpflichtversicherung:
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Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
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Absicherung bei Mietsachschäden, z. B. in Mietwohnungen oder Ferienunterkünften
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Kostenübernahme bei ungewolltem Deckakt
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Forderungsausfalldeckung, wenn Sie durch einen nicht versicherten Hund geschädigt werden
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Bergungskosten, z. B. bei Rettung Ihres Hundes durch Feuerwehr oder Polizei
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Mitversicherung von Hundesittern, Gassigängern oder Freunden
Individuelle Beratung in Leer:
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort ist Heidi Noormann, Allianz-Agentur in der Blinke 32, 26789 Leer. Sie berät Sie persönlich und stellt sicher, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung optimal zu Ihrem Alltag in Ostfriesland passt.
📞 Vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie direkt vorbei. Tel.: 0491 99239152
🐾 Sicher unterwegs mit Ihrem Hund – in Leer und ganz Ostfriesland.
Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Das sollten Hundehalter in Leer und Ostfriesland wissen
In Niedersachsen – und damit auch in der Stadt Leer und ganz Ostfriesland – gilt: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund zu versichern – mit einer Ausnahme: Welpen unter sechs Monaten.
✅ Versicherungspflicht für Hunde in Niedersachsen
Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Rasse oder Größe des Tieres. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Versicherungspflicht befreit.
💶 Mindestversicherungssumme gesetzlich geregelt
Die Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllen:
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500.000 € für Personenschäden
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250.000 € für Sachschäden
Diese Beträge sichern Sie als Halter ab, wenn Ihr Hund Dritten Schaden zufügt – etwa durch einen Biss, einen Unfall oder das Zerstören fremden Eigentums.
⚠️ Was passiert ohne Hundehaftpflicht?
Wer seinen Hund nicht versichert, riskiert hohe Geldstrafen. Die Bußgelder können in Niedersachsen bis zu 10.000 Euro betragen. Es lohnt sich also nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch finanziell, dieser Pflicht nachzukommen.
📌 Zusatzinfos für Hundehalter in Leer und Umgebung:
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Hundesteuer: Zusätzlich zur Versicherung wird eine Hundesteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach Gemeinde, Anzahl der Hunde und ggf. Einstufung als „gefährlicher Hund“.
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Besondere Regelungen: In Niedersachsen gelten darüber hinaus spezielle Vorschriften für das Halten von Hunden, z. B. Leinenpflicht oder Sachkundenachweise bei bestimmten Hunderassen.
Gut abgesichert in Leer: Allianz Hundehaftpflicht bei Heidi Noormann
In Leer (Ostfriesland) steht Ihnen Heidi Noormann, Allianz-Agentur, als persönliche Ansprechpartnerin zur Seite. Hier erhalten Sie kompetente Beratung und maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Hund – inklusive gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckung und starken Zusatzleistungen.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann – Blinke 32, 26789 Leer
📞 Jetzt Termin vereinbaren und sorgenfrei durchstarten! Tel.: 0491 99239152
