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Inflationsrate im November 2021 bei +5,2 %

Verbraucherpreisindex, November 2021
+5,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, November 2021
+6,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,3 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im November 2021 bei +5,2 %. Im Oktober 2021 hatte sie bei +4,5 % gelegen. „Damit ist die Inflationsrate zum sechsten Mal in Folge gestiegen und hat im November den bisher höchsten Wert im Jahr 2021 erreicht“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt vor fast 30 Jahren. Im Juni 1992 hatte die Inflationsrate bei +5,8 % gelegen.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im Vergleich zum Oktober 2021 geringfügig um 0,2 %.
Hohe Inflationsrate hat verschiedene Ursachen
Die hohen Inflationsraten im 2. Halbjahr 2021 haben verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Vorjahr. Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 und insbesondere niedrige Preise der Mineralölprodukte im Vorjahr, die im November Tiefststände erreichten, wirkten sich erhöhend auf die Gesamtteuerung aus. Neben den temporären Basiseffekten aus der Vergangenheit wirken zunehmend krisenbedingte Effekte, wie Lieferengpässe und die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich ebenfalls im Verbraucherpreisindex niederschlagen.
Energiepreise zogen binnen Jahresfrist um 22,1 % an, Heizölpreis hat sich verdoppelt
Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von November 2020 bis November 2021 überdurchschnittlich um 7,9 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +22,1 % deutlich über der Gesamtteuerung. Die Teuerungsrate für Energie hat sich den fünften Monat in Folge erhöht (Oktober 2021: + 18,6 %). Mit +101,9 % verdoppelten sich die Preise für Heizöl binnen Jahresfrist, ferner wurden die Kraftstoffe merklich teurer (+43,2 %). Auch die Preise für andere Haushalt-Energieprodukte wie Erdgas (+9,6 %) und Strom (+3,1 %) erhöhten sich. Neben den Basiseffekten durch die sehr niedrigen Preise im November 2020 wirkte sich auch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe preiserhöhend aus.
Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im November 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,5 %. Spürbar teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden insbesondere Speisefette und Speiseöle (+11,9 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+6,4 %). Insgesamt verteuerten sich die Verbrauchsgüter um 9,9 %. Auch die Preise für Gebrauchsgüter erhöhten sich (+4,3 %, darunter Fahrzeuge: +7,7 %; Möbel und Leuchten: +5,3 %).
Inflationsrate ohne Energie bei +3,4 %
Die Preiserhöhungen bei Energie und bei Nahrungsmitteln gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich deutlich auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energie hätte die Inflationsrate im November 2021 bei +3,4 % gelegen, ohne beide Güterbereiche bei +3,3 %.
Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,9 %
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im November 2021 um 2,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,4 % und dämpften somit die Gesamtteuerung. Auch die Preisentwicklung für Telekommunikation blieb mit 1,5 % moderat. Hingegen erhöhten sich einige Dienstleistungen deutlicher, wie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,8 %) sowie die Leistungen sozialer Einrichtungen (+4,7 %).
Insgesamt leichter Preisrückgang gegenüber dem Vormonat um 0,2 %
Im Vergleich zum Oktober 2021 sank der Verbraucherpreisindex im November 2021 um 0,2 %. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang war der saisonbedingte Preisrückgang bei Pauschalreisen (-21,6 %). Dagegen zogen die Preise für Energieprodukte an (+ 1,8 %, darunter Kraftstoffe: +3,0 %). Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen (+0,5 %, darunter Speisefette und Speiseöle: +5,5 %).
Quelle: Statistisches Bundesamt
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Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
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Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
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Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
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Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
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Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
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Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
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Justin Habineza (Klinikum Leer)
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Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
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Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Danny Meyer (Klinikum Leer)
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Alicia Nagel (Klinikum Leer)
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Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
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Melina Rettke (Klinikum Leer)
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Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
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Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
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Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
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Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
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Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
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Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
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Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
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Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
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Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
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