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Kindergeburtstag planen: Tipps für ein unvergessliches und stressfreies Event

Der Kindergeburtstag ist ein besonderes Ereignis im Leben eines Kindes und sollte daher gebührend gefeiert werden. Doch die Planung kann für Eltern oft eine Herausforderung darstellen. In diesem Beitrag geben wir Tipps für eine gelungene Feier, die nicht nur das Geburtstagskind, sondern auch alle Gäste begeistert.
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Zeit und Ort: Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt für die Feier, an dem alle Gäste Zeit haben. Der Ort sollte kindgerecht sein, zum Beispiel ein Spielplatz, ein Indoor-Spielplatz oder ein Partyraum.
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Gästeliste: Stellen Sie eine Gästeliste zusammen und laden Sie nur so viele Kinder ein, wie Sie bewältigen können. Bedenken Sie dabei auch das Alter der Kinder und deren Interessen.
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Motto und Dekoration: Entscheiden Sie sich für ein Motto, das zum Geburtstagskind und den Gästen passt. Die Dekoration sollte dem Motto entsprechend gestaltet werden.
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Essen und Trinken: Planen Sie eine kindgerechte Verpflegung ein, die den Geschmack der Kinder trifft. Achten Sie auch auf eventuelle Allergien und Unverträglichkeiten.
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Spiele und Aktivitäten: Planen Sie Spiele und Aktivitäten ein, die dem Alter der Kinder entsprechen und für Spaß und Abwechslung sorgen. Hier können auch Bastel- oder Backaktionen mit einbezogen werden.
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Geschenke: Überlegen Sie sich, ob und wie Geschenke verteilt werden sollen. Bedenken Sie, dass es nicht nur auf die Größe und den Preis des Geschenks ankommt, sondern vor allem auf die persönliche Note.
Fazit: Mit einer guten Planung und Organisation kann der Kindergeburtstag zu einem unvergesslichen Ereignis werden. Wichtig ist, dass die Feier auf die Bedürfnisse des Geburtstagskindes und der Gäste abgestimmt ist. So wird der Tag für alle Beteiligten zu einem gelungenen Event.
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Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
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Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
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Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
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Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
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Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
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Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
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Justin Habineza (Klinikum Leer)
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Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
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Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Danny Meyer (Klinikum Leer)
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Alicia Nagel (Klinikum Leer)
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Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
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Melina Rettke (Klinikum Leer)
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Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
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Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
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Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
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Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
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Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
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Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
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Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
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Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
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Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
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