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Landkreis soll Menschen in der Krise helfen:Kreistagsgruppe macht zwei Vorstöße

Foto: Schoormann
Landkreis soll Menschen in der Krise helfen:
Kreistagsgruppe macht zwei Vorstöße
Leer – Der Landkreis Leer soll den Menschen in der aktuellen Krise helfen und Preissteigerungen abfedern. Das meint die Gruppe SPD/Grüne/Linke im Leeraner Kreistag und macht mit zwei Anträgen einen Vorstoß: Erstens soll der Landkreis gemeinsam mit einem Energieversorger und mit Hilfe des Landes einen Härtefallfond für Menschen in Finanznot einrichten. Zweitens: Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Leer in den Gremien der EWE und der Sparkasse LeerWittmund sollen sich dafür einsetzen, dass es nicht zu Strom- und Gassperren oder Härten bei Finanzierungen, Krediten und Kontoproblemen kommt.
„Wir müssen damit rechnen, dass viele Menschen mit geringem Einkommen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht mehr bezahlen können und allgemein durch Preissteigerungen in Schwierigkeiten kommen. In diese Lage geraten sie unverschuldet durch die Folgen des Angriffskriegs Putins gegen die Ukraine. Wir müssen ihnen in der Not helfen“, meinen Hermann Koenen (SPD) und Tammo Lenger (Grüne), Sprecher der Gruppe.
Der Energie-Härtefallfond ist für Menschen gedacht, die über die staatlichen Sicherungssysteme nicht unterstützt werden. Die Gruppe SPD/Grüne/Linke bittet den Landkreis daher, die in Aussicht gestellte Förderung für den Aufbau lokaler Härtefallfonds durch das Land in Höhe von 50 Millionen Euro zu nutzen und gleichzeitig das nötige Geld im Haushalt bereitzustellen – entweder durch Umwidmung oder einen Nachtragshaushalt. „Mit dem Härtefallfonds bewahren wir nicht nur Menschen vor einer sozialen Notlage, sondern helfen auch den Energieversorgern, die sonst durch eine hohe Kundenausfallquote in zusätzliche Schwierigkeiten geraten könnten“, so Koenen und Lenger.
Der zweite Antrag richtet sich an die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in den verschiedenen Gremien und Tochtergesellschaften des Energieversorgers EWE und der Sparkasse LeerWittmund. Bei der EWE geht es darum, Strom- und Gassperren zu verhindern, wenn Kunden durch die Preissteigerungen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Die Sparkasse soll nach dem Wunsch der Kreistagsgruppe zum Beispiel durch Stundungen oder Tilgungsaussetzung den Kunden in Notfällen helfen. Die genaue Art und Weise der Unterstützung soll durch die Sparkassengremien festgelegt und dem Kreistag vorgestellt werden.
Kreistagsgruppe will Hybridsitzungen ermöglichen
Leer – Kreistagsabgeordnete sollen die Möglichkeit bekommen, auch außerhalb von Epidemien wie Corona per Videozuschaltung an Sitzungen der Ausschüsse des Leeraner Kreistags teilzunehmen. Die Kreistagsgruppe SPD/Grüne/Linke hat daher den Antrag gestellt, die Hauptsatzung des Landkreises Leer demensprechend zu ändern. „Wir wollen damit die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Politik verbessern und die kontinuierliche Arbeit im Kreistag gewährleisten. Selbstverständlich ermöglicht die persönliche Anwesenheit einen besseren Austausch. Deshalb sollen die Sitzungszeiten natürlich ehrenamtsfreundlich sein. Wir wollen soviel Beteiligung wie möglich, gerne persönlich, wenn notwendig auch digital“, meinen Hermann Koenen (SPD) und Tammo Lenger (Grüne). Im Antrag weist die Gruppe darauf hin, dass Vorsitzende des Kreistags und seiner Ausschüsse Sitzungen nicht per Videozuschaltung leiten können. Außerdem dürfen bei Sitzungen mit Videozuschaltung keine geheimen Wahlen oder Abstimmungen durchgeführt werden. „Wir fordern die Verwaltung gleichzeitig dazu auf, die technischen Voraussetzungen für Videositzungen zu schaffen“, so Koenen und Lenger.
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Lokal
Fachkräftemangel spitzt sich zu – Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt

Die Berufsbildende Schule I in Leer – hier beginnt für viele Jugendliche der Weg ins Berufsleben. Doch immer mehr Ausbildungsplätze in Niedersachsen bleiben unbesetzt.
Fachkräftemangel verschärft sich – Ausbildungsreife unter Druck
IHK-Ausbildungsumfrage 2025 zeigt alarmierende Entwicklungen
Der Fachkräftemangel bleibt für die Wirtschaft in Niedersachsen das dominierende Problem – und verschärft sich weiter. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Ausbildungsumfrage 2025 der Industrie- und Handelskammern Niedersachsen (IHKN), an der sich über 1.500 Ausbildungsbetriebe beteiligten. Neben dem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern rücken nun auch Defizite bei der Ausbildungsreife junger Menschen zunehmend in den Fokus.
Nur 56,4 Prozent der befragten Unternehmen konnten im Jahr 2024 alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Hauptgrund: 72,6 Prozent fanden keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Besonders alarmierend: Ein Drittel der Betriebe, die ihre Plätze letztlich besetzen konnten, erhielt zuvor überhaupt keine Bewerbungen.
„Wenn selbst große, attraktive Betriebe keine Bewerbungen mehr bekommen, muss das ein Alarmsignal sein. Die Fachkräftelücke droht sich langfristig zu verfestigen“, warnt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen.
Fehlende Grundlagen
Die Umfrage macht deutlich, dass nicht nur Quantität, sondern auch Qualität der Bewerbungen Sorgen bereitet. 87,2 Prozent der Unternehmen berichten von regelmäßigen Mängeln bei Auszubildenden – vor allem beim Ausdrucksvermögen, in Mathematik, bei Belastbarkeit, Disziplin und mentaler Leistungsfähigkeit.
„Viele Jugendliche sind für die Anforderungen einer Berufsausbildung nicht ausreichend vorbereitet. Schulen müssen hier wieder stärker Grundlagen legen – insbesondere in Sprache und Mathematik“, fordert Sönke Feldhusen, Sprecher Berufliche Bildung der IHKN.
Forderungen an Politik und Bildungssystem
Die IHKN sieht dringenden Handlungsbedarf:
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Frühzeitige Berufsorientierung an Schulen ausbauen
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Ausbildungsreife verbessern, insbesondere durch stärkere Grundbildung
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Berufliche Bildung aufwerten und die Berufsschulen stärken
Die detaillierten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten politischen Forderungen finden sich im aktuellen Fokus Niedersachsen, der unter www.fokus-niedersachsen.de abrufbar ist.
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Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten, Grundbuchgebühren & Nebenkosten im Überblick

Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten einfach erklärt
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, kommt um den Notar nicht herum. Ob Kaufvertrag, Grundbucheintrag oder Eigentumsübergang – der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Rechtssicherheit beim Immobilienkauf. Doch welche Notarkosten entstehen genau und wie lassen sie sich kalkulieren?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Notarkosten zusammensetzen, worauf Sie achten sollten und welche regionalen Besonderheiten es in Leer und Ostfriesland gibt.
Warum beim Hauskauf in Leer ein Notar Pflicht ist
In Deutschland muss jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt und verliest den Kaufvertrag, sorgt für die Eintragung ins Grundbuch und wickelt die Kaufpreiszahlung rechtlich sicher ab.
Gerade in Leer und der gesamten Region Ostfriesland ist der Notar oft auch der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Grundstücksgrenzen, Erbfragen oder Altlasten geht.
Notarkosten beim Hauskauf in Leer – so setzen sie sich zusammen
Die Kosten für einen Notar beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und betragen in der Regel etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises, zuzüglich der Grundbuchkosten. Hinzu kommen noch weitere Gebühren für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter.
Insgesamt sollten Sie mit Kosten von 1,3 bis 2,0 % des Kaufpreises rechnen.

Detaillierte Kostenaufstellung
Notarkosten:
Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Betreuungstätigkeit und den Vollzug des Geschäfts fallen in der Regel 1 bis 1,5 % des Kaufpreises an.
Grundbuchkosten:
Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch liegen bei etwa 0,5 % des Kaufpreises.
Weitere Gebühren:
Zusätzlich können Kosten für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter anfallen.
Gesamtkosten:
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bewegen sich in der Regel zwischen 1,3 und 2,0 % des Kaufpreises.
Beispielrechnung für Leer
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € könnten die Notarkosten wie folgt aussehen:
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Notarkosten: ca. 1.370 € (Beurkundung Kaufvertrag), 342,50 € (Betreuungsgebühr), 342,50 € (Vollzugstätigkeiten)
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Grundbuchkosten: ca. 1.750 € (0,5 % des Kaufpreises)
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Gesamtkosten: 3.805 € (ohne Mehrwertsteuer)
Wichtiger Hinweis
Die genauen Kosten können je nach Leistungsumfang und Notar variieren.
Es ist ratsam, vorab ein Angebot vom Notar einzuholen, um die tatsächlichen Kosten zu erfahren.
In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle – etwa wenn Rechte Dritter durch den Verkäufer gelöscht werden müssen.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Ostfriesland
Neben den Notarkosten fallen weitere Kaufnebenkosten an:
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Grunderwerbsteuer Niedersachsen: 5 % des Kaufpreises
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Maklerprovision (falls beauftragt)
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Gebühren für Finanzierungsunterlagen
Notarkosten beim Hauskauf in Leer auf einen Blick
Beispielrechnung:
Summe laut Kaufvertrag: Geschäftswert: 289.000,00 Euro
Beurkundungsverfahren § 47 1.170,00 €
Betreuungsgebühr § 113 292,50 €
Vollzugsgebühr §112 50,00 €
Dokumentenpauschale (s/w) 9,60 €
Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme: 1542,10 €
+ 19% Umsatzsteuer: 293,00 €
Gesamtbetrag Notarkosten 1835,10 €
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, sollte die Notar- und Grundbuchkosten von Beginn an in seine Kalkulation einplanen. Sie sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sichern aber den reibungslosen Ablauf und die Rechtssicherheit des Immobilienkaufs. Mit guter Vorbereitung und transparenter Kostenplanung lassen sich Überraschungen vermeiden.
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Lokal
Briefkasten des Amtsgerichts Leer – Fristsachen bis 24 Uhr einwerfen

Hausbriefkasten des Amtsgerichts Leer
Direkt rechts neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Leer befindet sich der große, amtliche Hausbriefkasten. Hier können fristgebundene Schriftstücke am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr eingeworfen werden. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und dient als sicherer Abgabeort für Gerichtspost – mit Ausnahme von Grundbuchunterlagen und Wertgegenständen, die persönlich in der zuständigen Serviceeinheit abgegeben werden sollten.
1. Fristsachen bis 24 Uhr
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In der deutschen Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schriftstück fristgebunden ist (z. B. Berufungsbegründung, Klageschrift), muss es spätestens am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht eingegangen sein.
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Ein Einwurf in den amtlichen Hausbriefkasten zählt rechtlich wie der Eingang im Gerichtsbüro – der entscheidende Punkt ist der tatsächliche Einwurfzeitpunkt.
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Darum steht dort ausdrücklich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klargestellt, dass auch späte Abgaben noch fristwahrend sind, solange sie am richtigen Tag im Briefkasten landen.
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2. Warum nicht Grundbuchsachen oder Wertsachen einwerfen?
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Grundbuchsachen (z. B. Eintragungsanträge, Auflassungsvormerkungen) sind besonders formalisiert und oft mit Originalunterlagen versehen (z. B. beglaubigte Urkunden).
→ Bei Verlust oder verspäteter Bearbeitung könnten Grundstücksrechte beeinträchtigt werden. -
Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Sparbücher) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Briefkasten landen — hier ist keine sichere Verwahrung gewährleistet.
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Der Hinweis „zur Vermeidung von Nachteilen“ heißt: Wenn so ein Dokument verloren geht oder beschädigt wird, trägt im Zweifel der Einreicher das Risiko.

3. Leerungszeiten 7:00 und 12:00 Uhr
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Diese Zeiten sind interne Servicezeiten, zu denen der Briefkasten geleert wird.
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Wichtig: Für Fristen zählt das nicht — für Fristwahrung reicht der Einwurf irgendwann bis 24 Uhr. Die Leerung am Folgetag dokumentiert dann den Eingangsstempel (Datum des Einwurfs).
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Ausnahme: Bei normalen, nicht fristgebundenen Postsendungen kann sich durch diese Leerungszeiten die Bearbeitung verzögern.
💡 Praxis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knapper Frist:
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Direkt vor Ort einwerfen und Zeugen mitnehmen (oder Videoaufzeichnung vom Einwurf, wenn erlaubt).
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Alternativ in der Geschäftsstelle abstempeln lassen („Eingangsstempel“) – dann gibt es keinen Streit.
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Bei sehr wichtigen Grundbuchsachen oder Originalen immer persönlich abgeben.
