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Neues Infektionsschutzgesetz — Pandemievorsorge für Herbst und Winter
Pandemievorsorge für Herbst und Winter: Kabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, die das Kabinett heute beschlossen hat. Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.
Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. “
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
- FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6–14-Jährige und Personal).
- Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren:
1. Stufe
Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
- Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit‑, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
- Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
- Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
2. Stufe
Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
- Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit‑, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
- Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
- Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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Zahlreiche Verstöße bei Großkontrolle auf der Autobahn 31
Großkontrolle auf der A31: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf
WEENER / LANDKREIS LEER – Eine großangelegte Standkontrolle auf dem Parkplatz Rheiderland an der Autobahn 31 hat am gestrigen Donnerstag erhebliche Mängel im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ans Licht gebracht. Die Polizeiinspektion Leer/Emden kontrollierte dabei gemeinsam mit dem Landkreis Leer und dem Gewerbeaufsichtsamt Emden gezielt Fahrzeuge und stieß auf teilweise gefährliche Situationen.
Reisebus ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt
Besonders kritisch bewerteten die Beamten die Kontrolle eines vollbesetzten Reisebusses. Der 46-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnisklasse für das Fahrzeug vorweisen. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Berufsfahrerqualifikation bereits abgelaufen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt sofort. Erst nachdem das Busunternehmen einen Ersatzfahrer eines Fremdbetriebs organisiert hatte, konnten die Fahrgäste ihre Reise in Richtung Norddeich fortsetzen.
Segelmasten mit Klebeband „gesichert“
Ein weiteres hohes Sicherheitsrisiko stellte ein Pritschenwagen dar. Die Beamten stellten fest, dass zwei geladene Segelmasten lediglich mit Klebeband befestigt waren. Geeignete Sicherungsmittel fehlten nahezu vollständig, zudem ragte die Ladung unzulässig weit über das Fahrzeug hinaus. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Einziehungsverfahren eingeleitet.
Handwerker mit 1,81 Promille am Steuer
Erschreckend verlief die Überprüfung eines 60-jährigen Handwerkers. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Bilanz der Einsatzkräfte
Insgesamt registrierten die Behörden im Rahmen der Aktion 58 Verstöße. Diese reichten von technischen Mängeln über mangelhafte Ladungssicherung bis hin zu schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit. Die Polizei betont die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Sicherheit auf den Autobahnen der Region nachhaltig zu gewährleisten.
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Klimarisikoindex 2050: Wie stark ist unsere Region gefährdet?
Winteridylle am Südstrand: Während Eis die Nordsee bedeckt, warnt der neue Klimarisikoindex vor der Zukunft. Wilhelmshaven gilt bundesweit als die am stärksten vom Klimawandel bedrohte Region. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Klimarisikoindex 2050: Nordwesten besonders im Visier – Wilhelmshaven bundesweit Spitzenreiter
Von der Küste bis in die Alpen – der Klimawandel trifft Deutschland nicht überall gleich hart. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der ERGO Versicherung zeigt nun detailliert auf, welche Kommunen bis zum Jahr 2050 mit den größten Risiken durch Extremwetterereignisse rechnen müssen. Besonders die Küstenregionen und der Nordwesten sind betroffen.
Wie verwundbar ist unsere Infrastruktur? Um diese Frage zu beantworten, haben Wissenschaftler der IW Consult und Experten der Köln.Assekuranz den Klimarisikoindex entwickelt. Auf einer Skala von 0 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko) wurden alle 400 Kreise analysiert. Die Forscher zeigen auf, wie stark Regionen heute und im Jahr 2050 Sturm, Starkregen, Hitze, Dürre und Hagel ausgesetzt sind.
Regionale Analyse: Der Norden unter Druck
Besonders Städte und Gemeinden in Küstennähe oder entlang großer Flüsse sind zunehmend gefährdet. Die Auswertung der spezifischen Daten für unsere Region zeigt eine deutliche Tendenz nach oben:
| Region | Risiko Heute | Risiko 2050 |
| Wilhelmshaven (Stadt) | 5,67 | 5,88 |
| Wesermarsch (Landkreis) | 5,60 | 5,80 |
| Emden (Stadt) | 5,45 | 5,59 |
| Wittmund (Landkreis) | 4,74 | 5,13 |
| Bremerhaven (Stadt) | 4,78 | 5,03 |
| Aurich (Landkreis) | 4,56 | 4,97 |
| Brandenburg an der Havel | 4,57 | 4,85 |
| Leer (Landkreis) | 4,23 | 4,84 |
| Mannheim (Stadt) | 4,46 | 4,71 |
| Friesland (Landkreis) | 4,44 | 4,70 |
Wilhelmshaven bundesweit am stärksten gefährdet
Die größten Klimarisiken für die städtische Infrastruktur herrschen in Wilhelmshaven. Mit einem Wert von bis zu 5,9 im Jahr 2050 liegt die Stadt an der Spitze aller 400 untersuchten Regionen. Am geringsten fallen die Risiken im Vergleich dazu in Kempten im Allgäu aus (Anstieg von 2,8 auf 3,1).
Die drei großen Gefahren: Sturm, Starkregen und Hitze
Die Forscher identifizierten drei Hauptbedrohungen:
-
Sturm: Bereits heute die flächendeckend größte Gefahr. Alle untersuchten Regionen liegen hier bereits über einem Indexwert von 7,5.
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Starkregen: Trifft jede vierte Region massiv. Das Risiko wächst vor allem in bergigen Regionen, aber auch durch die Zunahme extremer Wetterlagen im Flachland.
-
Hitzestress: Hier zeigt sich die drastischste Veränderung. Bis 2050 werden 372 der 400 Regionen massiv unter Hitze leiden (Index über 3,0).
Kommunen fehlt das Geld für Vorsorge
Trotz der klaren Fakten fehlt es oft an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. „Vielen Kommunen fehlte bislang das Geld, um sich hinreichend auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten“, warnt IW-Experte Hanno Kempermann. Damit notwendige Investitionen in Deichschutz, Kanalisation oder Stadtkühlung nicht auf der Strecke bleiben, fordert das IW eine gesicherte Finanzierung durch Bund und Länder.
Olaf Bläser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, betont: „Der Klimawandel betrifft alle – aber nicht überall gleich stark.“ Der Index bietet nun eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, damit Politik und Kommunen gezielt Vorsorge treffen können.
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Einbruchsversuch, Randalierer und mysteriöser Unfall im Kreis Leer
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Mittwoch, d. 31.12.2025
An Fenster gehebelt ++ Randalierer in Gewahrsam genommen ++ Verkehrsunfall
Ostrhauderfehn — An Fenster gehebelt
Ostrhauderfehn — Am 30.12. gegen 03:40 Uhr versuchten bislang unbekannte Täter, durch Aufhebeln eines Fensters mit einem Schraubendreher in ein Einfamilienhaus an der Nordstraße in Ostrhauderfehn einzudringen. Ein Eindringen in das Gebäude misslang, sodass es beim Versuch blieb. Die Täter erlangten kein Diebesgut. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Leer — Randalierer in Gewahrsam genommen
Leer — Am gestrigen Abend gegen 22:25 Uhr randalierte ein 24-jähriger Mann aus Leer vor einem Wohnhaus in der Bürgermeister-Dieckmann-Straße. Der Mann schlug mehrfach gegen die Haustür sowie gegen Fenster, nachdem er nach eigenen Angaben seinen Haustürschlüssel verloren hatte. Zudem beleidigte er die Bewohner des Hauses. Der Mann entfernte sich zunächst vom Tatort, konnte jedoch kurz darauf im Nahbereich durch Einsatzkräfte der Polizei angetroffen werden. Da er weitere Straftaten ankündigte und sich aggressiv verhielt, wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. Beim Anlegen von Handfesseln sowie beim Einsetzen in den Streifenwagen leistete der 24-Jährige Widerstand und beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten. Während des Aufenthalts im polizeilichen Gewahrsam äußerte er zudem mehrfach eine verfassungsfeindliche Parole. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Bunde — Verkehrsunfall
Bunde — Gegen 06:25 Uhr ging bei der Polizei die Meldung über einen stark beschädigten Pkw in der Moorstraße ein. Nach derzeitigem Stand kam es zu einem Verkehrsunfall, wobei die genaue Unfallörtlichkeit unbekannt ist. Es ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug zuvor mehrfach mit bislang unbekannten Hindernissen kollidiert ist. Der mutmaßliche Fahrzeugführer, ein 34-jähriger Mann aus Bunde, hatte sich nach dem Unfall zunächst vom Fahrzeug entfernt und konnte im Nahbereich durch die Beamten angetroffen werden. Er blieb unverletzt, bestritt jedoch, das Fahrzeug geführt zu haben. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung bei dem 34-Jährigen, sodass ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein des Mannes wurde zudem beschlagnahmt. Zeugen sowie mögliche Geschädigte werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, sofern sie Hinweise zu dem Unfallgeschehen oder zu Beschädigungen geben können.
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